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„Nicht nur Alte dürfen geimpft werden“, Veröffentlicht: Dienstag, 2. Februar 2021, 16.42 Uhr

Nicht nur Alte dürfen geimpft werden

Zu wenig Impfstoff im Kreisimpfzentrum (KIZ). An der Reihe sind derzeit noch die Menschen der höchsten Priorität – vor allem Menschen im Alter von 80 Jahren und darüber. Und es wird wohl noch einige Wochen dauern, bis alle aus dieser Gruppe ihre Impfung haben.

Dennoch werden regelmäßig auch Menschen geimpft, die erkennbar das 80. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Auch unsere Leser haben das schon beobachtet.

Verordnung legt das fest

Stimmt, bestätigt Kreisbrandmeister Nicos Laetsch, der für die Organisation des KIZ zuständig ist. Denn schließlich besteht die Gruppe der „höchsten Priorität“, wie es die „Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2“, kurz „Coronavirus-Impfverordnung“ oder „CoronaImpfV“, festlegt, nicht nur aus alten Menschen. So müssen die Mobilen Impfteams, die die Pflegeheime im Kreis besuchen, nicht zwischen über und unter 80-Jährigen unterscheiden, sondern sie dürfen alle Bewohner impfen, wie auch das Personal. Und es werden auch Menschen, die dort arbeiten, zu Recht in den Heimen geimpft.

Das Gleiche gilt für das Krankenhaus-Personal, das ein hohes Risiko hat, mit Corona-Infizierten in Kontakt zu kommen, vor allem in Intensivstationen und Notaufnahmen. Für diesen Personenkreis wird, wie berichtet, im KIZ eigens Impfstoff vorgehalten.

Rettungs- und Pflegedienste

Weiter gehört in die „höchste Priorität“ unter anderem auch, wer im Rettungsdienst arbeitet und wer ältere Menschen im Rahmen ambulanter Pflegedienste betreut. Wer zu diesen Gruppen gehört, darf geimpft werden, aber muss sich, wie die über 80-Jährigen auch, telefonisch oder online einen Termin geben lassen. (Nebenbei: Wer privat seine alte pflegebedürftige Mutter oder seinen Vater pflegt, gehört zur Gruppe „hohe Priorität“, die erst nach der „höchsten Priorität“ dran kommt.)

Wer dann so glücklich ist, einen oder vielmehr zwei der seltenen Impftermine zu ergattern, ist aber noch nicht gepikst. Denn online oder telefonisch könnte ja jeder kommen und sagen, er sei über 80 oder Rettungssanitäter. Vielmehr wird im Eingangsbereich des KIZ erst mal geprüft, ob das auch stimmt. Wer 80 oder älter ist, muss seinen Ausweis zeigen – und wenn die 80 noch nicht erreicht sind, gibt es trotz bestätigtem Termin keine Impfung. Wer beruflich zu den Impfberechtigten zählt, braucht eine Bescheinigung seines Arbeitgebers. Da wird dann schon genau hingeschaut.

Wer zu spät kommt, geht leer aus

Auch das Personal des KIZ gehört in die priorisierte Gruppe, und das ist auch gut so. Wenn jemand nicht zu seinem Termin erscheint, ist ja eine Impfdosis übrig. Die muss innerhalb längstens einer Stunde verwendet werden. „Wir warten dann, ob die Person verspätet erscheint“, erklärt Laetsch. Aber wenn dann das KIZ schließt und es ist noch eine Portion übrig, dann wird eben eine berechtigte Person aus dem Personal geimpft.

 

 

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