Schramberg. Eine ziemliche Wut im Bauch hatte Kämmerer Klemens Walter beim Thema Umsatzsteuerneuregelung. Kurz vor der Sitzung war nämlich aus Berlin bekannt geworden, dass es weitere zwei Jahre Übergangsfrist geben wird, in der die neue Regel noch nicht angewandt werden muss.
„Sämtliche Ampeln stehen bei uns auf Grün“, versicherte Walter und deshalb plädiere er dafür, dass Schramberg das nun durchzieht. So sah es auch der Rat und stimmte bei einer Enthaltung für die Einführung zum 1. Januar 2023.
Gerichtsentscheidungen Anlass
Wie berichtet, müssen die Kommunen ihre Umsatzsteuerregeln komplett ändern. Alles, was auch ein privater Anbieter leisten könnte, unterliegt künftig der Umsatzsteuer. Grund für die Neuregelung waren Klagen von privaten Anbietern.
Das Bundesfinanzministerium betont: „Der Gerichtshof der Europäischen Union und der Bundesfinanzhof haben in mehreren Entscheidungen die Auffassung vertreten, dass Leistungen der öffentlichen Hand, die mit denen privater Anbieter vergleichbar sind oder in direktem Wettbewerb zu Privaten erbracht werden, der Umsatzsteuer zu unterwerfen sind.“ (BMF-Monatsbericht April 2017 – Neuordnung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand (bundesfinanzministerium.de)
Wie so oft: Die bürokratische Neuregelung ist Folge einer Gerichtsentscheidung – und die wiederum geht auf die Klage von Bürgerinnen und Bürgern zurück.
Schramberg als Musterschüler
Walter berichtete, die Kämmerei habe 250 Dinge geprüft, eine Woche lang die Belegschaft im Rathaus geschult, Verträge abgeklopft und angepasst. Die erneute Fristverlängerung hatte das Bundesfinanzministerium eingeräumt, weil aus Kommunalverbänden Kritik gekommen war. Walter: „Verantwortliche Kommunen haben sich vorbereitet.“ Er wisse, auch Rottweil werde die Verlängerungsoption nicht nutzen.
Wenn man die Umsatzsteuerneuregelung nun anwende, bliebe der Kämmerei mehr Zeit, um sich auf die Grundsteuerumstellung vorzubereiten. Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr bestätigte, Schramberg habe sich auf die Umsatzsteuerneuregelung „musterschülerhaft vorbereitet“.
Parkgebühren steigen moderat
Im Zusammenhang mit diesem Punkt stand auch die Anpassung der Parkgebührensatzung. Dazu erläuterte Fachbereichsleiter Matthias Rehfuß, dass der Waldmössinger Ortschaftsrat eine Erhöhung von vier auf sechs Euro im Bereich Weiherwasen vorgeschlagen habe, höher als durch die Umsatzsteuererhöhung eigentlich notwendig. Der Rat stimmte bei zwei Enthaltungen zu.
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