Fußgängerin beklagt sich über „ar…glatte“ Treppe: „Was, wenn ich mich ernsthaft verletzt hätte?“

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In einem Leserbrief beklagt sich eine Fußgängerin bitter bei der Stadt Rottweil – genauer: der Stadtspitze. Eine Treppe beim Bahnhof, die ihn mit einer Bushaltestelle verbindet, sei, Zitat, „arschglatt“ gewesen. Die Frau hat nach eigenen Angaben bereits Anzeige bei der Polizei erstattet, nachdem sie schon einmal dort ausgerutscht sei. Wir veröffentlichen ihren Brief hier im Wortlaut (und merken nur an, dass es eine Rechtsprechung gibt, die der Frau widerspricht*).

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Ralf Broß,
sehr geehrter Herr Dr. Ruf,

in Rottweil bin ich meines Lebens nicht mehr sicher und ich überlege mir ernsthaft, ob ich wegziehe.

Heute Nachmittag kam ich mit dem Müller-Bus am Bahnhof an und wollte die Treppe zur Eisenbahnstraße hochsteigen. Die erste Stufe sagte mir an, dass die Steine eisglatt sind.

Ich habe bereits im November den Betriebshof und Ihre Referentin, Herr Broß, Frau Krumhardt, auf diese gefährliche Treppe aufmerksam gemacht. Damals wollte ich die Treppe hinunter zum Bahnhof Rottweil gehen, rutschte bereits am oberen Plateau des Geländers aus, konnte mich gerade noch am Geländer festhalten. Sie war bereits morgens um 9.30 Uhr arschglatt.

Daraufhin marschierte ich nachmittags zur Polizei Rottweil und erstattete
Anzeige gegen die Stadt Rottweil.

Die große Kreisstadt Rottweil hat eine Satzung über die Streupflicht erlassen. Diese Satzung gilt nicht nur für den einfachen Bürger sondern auch für die Stadt Rottweil. Stellen Sie sich mal vor, was es für die Stadt Rottweil kosten würde, wenn ich mich ernsthaft verletzt hätte. Nicht nur die Krankheitskosten wären auf Sie zugekommen, sondern auch mögliche Rentenansprüche, die mein Ehemann an Sie hätte stellen können.Ich hätte auch neben der Treppe den Hang hinunter purzeln können.

Herr Ruf, Chef des Betriebshofs Rottweil, teilte mir bereits im November 2019
mit, dass er zu wenig Personal für alle Arbeiten im Betriebshof hat. Sie beide als Verantwortliche, Herr Broß und Herr Dr. Ruf, sollten sich überlegen, was ist sinnvoller? Stellen Sie Herrn Ruf das nötige Personal an die Seite oder wollen Sie damit leben, dass Sie Bürger und Bürgerinnen der Stadt Rottweil in Gefahr bringen?

Ich bitte Sie um Stellungnahme. Bitte, teilen Sie mir mit, wann endlich die große Treppe regelmäßig bestreut und überwacht wird.

Ich grüße Sie sehr besorgt
Gabriele Meier

*Anm. d. Red.: Wer bei Glätte einen erkennbar nicht gestreuten und geräumten Weg benutzt, geht nicht nur das Risiko eines Sturzes ein, sondern läuft auch Gefahr, kein Schmerzensgeld für erlittene Verletzungen zu bekommen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Augsburg hervor. Quelle: „Kostenlose Urteile„. Das Gericht ist hier allerdings nicht zuständig.

Das interessiert diese Woche



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In einem Leserbrief beklagt sich eine Fußgängerin bitter bei der Stadt Rottweil – genauer: der Stadtspitze. Eine Treppe beim Bahnhof, die ihn mit einer Bushaltestelle verbindet, sei, Zitat, „arschglatt“ gewesen. Die Frau hat nach eigenen Angaben bereits Anzeige bei der Polizei erstattet, nachdem sie schon einmal dort ausgerutscht sei. Wir veröffentlichen ihren Brief hier im Wortlaut (und merken nur an, dass es eine Rechtsprechung gibt, die der Frau widerspricht*).

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Ralf Broß,
sehr geehrter Herr Dr. Ruf,

in Rottweil bin ich meines Lebens nicht mehr sicher und ich überlege mir ernsthaft, ob ich wegziehe.

Heute Nachmittag kam ich mit dem Müller-Bus am Bahnhof an und wollte die Treppe zur Eisenbahnstraße hochsteigen. Die erste Stufe sagte mir an, dass die Steine eisglatt sind.

Ich habe bereits im November den Betriebshof und Ihre Referentin, Herr Broß, Frau Krumhardt, auf diese gefährliche Treppe aufmerksam gemacht. Damals wollte ich die Treppe hinunter zum Bahnhof Rottweil gehen, rutschte bereits am oberen Plateau des Geländers aus, konnte mich gerade noch am Geländer festhalten. Sie war bereits morgens um 9.30 Uhr arschglatt.

Daraufhin marschierte ich nachmittags zur Polizei Rottweil und erstattete
Anzeige gegen die Stadt Rottweil.

Die große Kreisstadt Rottweil hat eine Satzung über die Streupflicht erlassen. Diese Satzung gilt nicht nur für den einfachen Bürger sondern auch für die Stadt Rottweil. Stellen Sie sich mal vor, was es für die Stadt Rottweil kosten würde, wenn ich mich ernsthaft verletzt hätte. Nicht nur die Krankheitskosten wären auf Sie zugekommen, sondern auch mögliche Rentenansprüche, die mein Ehemann an Sie hätte stellen können.Ich hätte auch neben der Treppe den Hang hinunter purzeln können.

Herr Ruf, Chef des Betriebshofs Rottweil, teilte mir bereits im November 2019
mit, dass er zu wenig Personal für alle Arbeiten im Betriebshof hat. Sie beide als Verantwortliche, Herr Broß und Herr Dr. Ruf, sollten sich überlegen, was ist sinnvoller? Stellen Sie Herrn Ruf das nötige Personal an die Seite oder wollen Sie damit leben, dass Sie Bürger und Bürgerinnen der Stadt Rottweil in Gefahr bringen?

Ich bitte Sie um Stellungnahme. Bitte, teilen Sie mir mit, wann endlich die große Treppe regelmäßig bestreut und überwacht wird.

Ich grüße Sie sehr besorgt
Gabriele Meier

*Anm. d. Red.: Wer bei Glätte einen erkennbar nicht gestreuten und geräumten Weg benutzt, geht nicht nur das Risiko eines Sturzes ein, sondern läuft auch Gefahr, kein Schmerzensgeld für erlittene Verletzungen zu bekommen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Augsburg hervor. Quelle: „Kostenlose Urteile„. Das Gericht ist hier allerdings nicht zuständig.

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NRWZ-Redaktion
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Unter dem Label NRWZ-Redaktion beziehungsweise NRWZ-Redaktion Schramberg veröffentlichen wir Beiträge aus der Feder eines der Redakteure der NRWZ. Sie sind von allgemeiner, nachrichtlicher Natur und keine Autorenbeiträge im eigentlichen Sinne.Die Redaktion erreichen Sie unter redaktion@NRWZ.de beziehungsweise schramberg@NRWZ.de

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