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Kein „Grätschmann“

Kommentar **Update

von Wolf-Dieter Bojus
18. Februar 2022
in NRWZ-Kommentare, NRWZ.de+, Titelmeldungen
Lesezeit: 2 Minuten
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Dieses Jahr verboten: Ein Federahannes neckt den Fotogtafen mit dem Kalbsschwänzle. Archiv-Foto: wede

Dieses Jahr verboten: Ein Federahannes neckt den Fotogtafen mit dem Kalbsschwänzle. Archiv-Foto: wede

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(Meinung) So was: Am Vormittag verkünden Rottweiler Narrenzunft und Stadt den (vom Ministerium abgesegneten!) kastrierten Narrensprung. Und gleich darauf verkündet unser Landes-Opa, Verzeihung, unser Ministerpräsident Winfried Kretschmann (zitiert nach der „Stuttgarter Zeitung): „Fastnachtsumzüge werden wir nicht genehmigen.“ Grätscht Kretschmann nun den Rottweilern und seinem Parteifreund, dem Sozialminister Manne Lucha, dazwischen, und die Rottweiler Zunft muss nun alles einstampfen, was sie so sorgfältig geplant hat? Wird aus dem Kretschmann ein Grätschmann?

Mitnichten. Wer das glaubt, hat die Berichte nicht gelesen oder verstanden. Bitte, hier noch mal in aller Deutlichkeit: Nach der derzeit geltenden Corona-Verordnung sind „Fastnachtsumzüge und vergleichbare Veranstaltungen, die nicht stationär an einem Veranstaltungsort abgehalten werden, … in den Alarmstufen untersagt.“ Das ist ja auch verständlich. Man stelle sich einen Umzug in Städten und Dörfern mit lockerer Bebauung vor, ob Zimmern, Aldingen oder Villingendorf. Da lässt sich der Zugang schlicht nicht kontrollieren – als Fußgänger kommt man nicht nur auf den Zugangsstraßen und –wegen in die Umzugsstrecke, sondern auch zwischen Häusern und durch Gärten. Und so lässt sich nicht kontrollieren, ob die Zuschauer nun geimpft, genesen, geboostert – oder eben infiziert und in voller Virenschleuder-Tätigkeit sind. Ein Risiko, das die Regierung gern ausschließen möchte.

In Rottweil ist es aber anders. Hier, auf der Hauptstraße zwischen Schwarzem Tor und Spital, ist geschlossene Bebauung mit einer überschaubaren Zahl von Zugängen. Diese lassen sich kontrollieren, und es wird auch kontrolliert, ob Narren und Besucher die 2G-Plus-Bedingungen erfüllen. Ob sie, wie vorgeschrieben, auch die FFP2-Maske tragen. Das ist wie eine Saalfasnet – die ja nicht verboten ist, wenn die Bedingungen eingehalten werden. Und wenn eine solche Veranstaltung in geschlossenen Räumen abgehalten werden kann – dann gilt das erst recht für eine Veranstaltung im Freien, wo die Ansteckungsgefahr deutlich geringer ist.

Nein – nach derzeitiger Rechtslage ist der Rottweiler Not-Narrensprung nicht vom Verdikt des MP betroffen. Natürlich ließe sich der Text der Verordnung dahingehend ändern. Aber dann läuft die Regierung Gefahr, dass die Gerichte dazwischengrätschen.

Natürlich bleibt ein Restrisiko, das lässt sich zumal in Omikron-Zeiten nie ausschließen, wo Menschen sich treffen. Aber niemand ist gezwungen, zum Narrensprung zu gehen. Und es ist nicht die Aufgabe des Staates, alle Ansteckungen zu verhindern. Das könnte er auch nicht.

Update:

Inzwischen hat Kretschmann verkündet, Fasnetsveranstaltungen seien okay – sogar unter 3G-Bedingungen machbar. Und schon werden die Rottweiler von „Rebellen“ zu Musterschülern.

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Wolf-Dieter Bojus

Wolf-Dieter Bojus

... war 2004 Mitbegründer der NRWZ und deren erster Redakteur. Mehr über ihn auf unserer Autoren-Seite.

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