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Protest in Rottweil. Foto: Peter Arnegger

Blaulicht-Protest in Rottweil: DRK warnt vor Millionenlücke – und nennt ein konkretes Problem im Landkreis

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Lesezeit 9 Min.

Der Rettungsdienst im Landkreis Rottweil steht vor finanziellen Herausforderungen. Bei einer landesweiten Protestaktion hat das Deutsche Rote Kreuz am Dienstag auf die Folgen der gesetzlichen Sparvorgaben aufmerksam gemacht. Rettungsdienstleiter Marcus Stotz schilderte, warum der Rettungswagen in Marschalkenzimmern weiterhin nicht rund um die Uhr besetzt werden kann – und weshalb sich die Situation auf Jahre hinaus nicht ändern könnte.

Rottweil. Zwei Rettungswagen mit eingeschaltetem Blaulicht, fünf Mitarbeiter des Rettungsdienstes, weitere im Umfeld, und rote Schilder mit deutlichen Botschaften: Vor der Rettungswache Rottweil in der Krankenhausstraße hat sich das Deutsche Rote Kreuz am Dienstag, 13. Oktober, an einer landesweiten Protestaktion beteiligt. Um 11.55 Uhr machten Rettungskräfte in ganz Baden-Württemberg auf die aus ihrer Sicht gefährdete Finanzierung der Notfallrettung aufmerksam.

„Sicher finanziert. Sicher gerettet.“ steht auf einem der Schilder. Ein anderes bringt ein wesentliches Problem des Rettungsdienstes auf den Punkt: „Bereit sein kostet. Auch wenn niemand anruft.“

Denn ein Rettungswagen verursacht nicht erst dann Kosten, wenn er zu einem Notfall gerufen wird. Fahrzeuge, Ausrüstung, Gebäude und insbesondere das Personal müssen rund um die Uhr bereitstehen. Nach Ansicht des DRK berücksichtigt die gesetzliche Begrenzung der Vergütungssteigerungen diese Kosten nicht ausreichend.

Was zunächst nach einer abstrakten Auseinandersetzung zwischen Hilfsorganisationen, Krankenkassen und Politik klingt, hat auch im Landkreis Rottweil ganz konkrete Auswirkungen.

Marschalkenzimmern: Weiter keine Genehmigung für den Nachtbetrieb

Ein Beispiel ist die Rettungswache in Dornhan-Marschalkenzimmern. Dort möchte das DRK den Rettungswagen künftig rund um die Uhr vorhalten. Bislang ist die sogenannte 24/7-Ausweitung von den Kostenträgern allerdings nicht genehmigt worden. „Auch aus Kostengründen“, erklärte Marcus Stotz, Leiter des Rettungsdienstes beim DRK-Kreisverband Rottweil, am Rande der Aktion.

Hinzu kommt eine weitere Unsicherheit: Im Auftrag des Landes Baden-Württemberg untersucht das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) derzeit die Strukturen des Rettungsdienstes im gesamten Land. Dabei werden unter anderem die Einsatzzahlen der vergangenen Jahre ausgewertet. Ziel ist es, festzustellen, ob sich die Rettungswachen und Notarztstandorte an den richtigen Stellen befinden und wo Veränderungen notwendig sind.

Damit steht auch der Standort Marschalkenzimmern grundsätzlich auf dem Prüfstand. Ist er richtig gewählt? Wird dort tatsächlich ein Rettungswagen während der Nacht benötigt? Oder wäre eine andere Verteilung der Rettungsmittel sinnvoller? Solange diese Fragen nicht beantwortet sind, wird die Entscheidung über zusätzliche Betriebszeiten nach Stotz‘ Darstellung weiter hinausgeschoben.

Das Problem: Die Untersuchung und die daraus folgenden Entscheidungen könnten sich noch über Jahre hinziehen. Stotz spricht von einer Perspektive bis 2030. „Man wartet, man wartet, man wartet“, beschrieb er die Situation.

Landkreisgrenzen spielen künftig eine geringere Rolle

Bei der Neuordnung des Rettungsdienstes sollen nach Stotz‘ Darstellung zunehmend sogenannte Wachenversorgungsbereiche betrachtet werden. Entscheidend ist dann nicht mehr allein, wie viele Rettungswagen ein einzelner Landkreis benötigt, sondern welche Gebiete von welchen Standorten aus sinnvoll erreicht werden können.

Das entspricht bereits heute der Praxis. Der Rettungswagen aus Schiltach fährt beispielsweise auch Einsätze in Richtung Alpirsbach oder Wolfach. Der Wagen aus Marschalkenzimmern wird ebenfalls regelmäßig außerhalb des Landkreises Rottweil eingesetzt, unter anderem im benachbarten Landkreis Freudenstadt. Eine künftige Strukturplanung müsse deshalb über die Kreisgrenzen hinausgehen. Für Marschalkenzimmern bedeutet das allerdings auch, dass die Entscheidung über eine bessere nächtliche Besetzung möglicherweise erst im Rahmen dieser umfassenden Untersuchung fällt.

Eine neue Rettungswache kostet bis zu zwei Millionen Euro

Selbst wenn das Strukturgutachten zusätzlichen Bedarf feststellt, ist die Finanzierung noch lange nicht geklärt. Stotz nannte dazu konkrete Zahlen. Der Bau einer neuen Rettungswache koste heute zwischen 1,5 und zwei Millionen Euro. Für einen vollständig ausgestatteten Rettungswagen müssten rund 320.000 Euro aufgebracht werden. Hinzu kommen die laufenden Kosten für das Personal. Gerade eine Besetzung rund um die Uhr erfordert mehrere Mitarbeiter, die sich im Schichtdienst abwechseln.

Damit wird deutlich, warum das DRK die derzeitige Finanzierungsdebatte mit großer Sorge verfolgt. Einerseits könnten durch die Untersuchung zusätzliche Rettungswachen, Fahrzeuge oder Personalstellen als notwendig erkannt werden. Andererseits soll das Ausgabenwachstum im Gesundheitswesen begrenzt werden.

Und die Frage, wer zusätzliche Rettungsmittel bezahlt, wäre damit noch nicht beantwortet.

Mehr als 50 Millionen Euro Finanzierungslücke – jedes Jahr

Die Dimension der befürchteten Finanzierungslücke verdeutlicht eine Modellrechnung der beiden DRK-Landesverbände in Baden-Württemberg. Demnach hätte die vorgesehene Begrenzung der Vergütungssteigerungen, wäre sie bereits in den Jahren 2023 bis 2025 gültig gewesen, allein bei der Notfallrettung des DRK in Baden-Württemberg einen Fehlbetrag von mehr als 50 Millionen Euro jährlich verursacht.

Das DRK untermauert die Größenordnung mit einem drastischen Vergleich: Rein rechnerisch wären die finanziellen Mittel bereits Mitte November eines jeden Jahres aufgebraucht gewesen. Die Rettungswagen hätten dann nicht mehr ausrücken können – jedenfalls nicht ohne eine anderweitige Finanzierung der fehlenden Beträge. Dabei handelt es sich ausdrücklich um eine rückblickende Modellrechnung und nicht um einen tatsächlich eingetretenen Finanzierungsausfall.

Auslöser der Befürchtungen ist das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Es begrenzt die Steigerung der Vergütungen, die Krankenkassen an Leistungserbringer zahlen. Maßgeblich ist dabei unter anderem die sogenannte Grundlohnrate. Für die kommenden Jahre sind zusätzliche Abschläge vorgesehen. Die Krankenkassen sollen dadurch finanziell entlastet und ihre Beiträge stabilisiert werden. Aus Sicht des DRK entsteht jedoch ein Problem, wenn die tatsächlichen Kosten stärker steigen als die zulässigen Vergütungen. Tarifabschlüsse, steigende Sachkosten und notwendige Erweiterungen des Rettungsdienstes lassen sich dann möglicherweise nicht mehr vollständig finanzieren.

Acht reguläre Rettungswagen im Landkreis

Wie knapp die vorhandenen Ressourcen bemessen sind, zeigt ein Blick auf die aktuelle Verteilung im Landkreis Rottweil. Nach Angaben von Stotz stehen regulär acht Rettungswagen zur Verfügung. Jeweils zwei sind in Rottweil und Schramberg stationiert. Je ein weiterer steht in Schiltach, Marschalkenzimmern, Oberndorf und Sulz bereit. Hinzu kommen weitere Rettungsmittel wie Notarzteinsatzautos und Spezialfahrzeuge.

Mehr als 17.000 Einsätze bewältigt der DRK-Kreisverband nach eigenen Angaben jährlich. Das Versorgungsgebiet erstreckt sich über 769 Quadratkilometer mit rund 140.300 Einwohnern. Dass die Rettungswagen keineswegs ständig auf ihren nächsten Einsatz warten, zeigte sich auch am Dienstag. Kurz vor 11 Uhr waren nach Stotz‘ Beobachtung an jenem Vormittag sämtliche regulären Rettungswagen unterwegs. Während des Gesprächs kehrte gerade ein Fahrzeug von einem Einsatz zurück. Die Aktion selbst beeinträchtigte die Notfallversorgung nicht. Die Einsatzbereitschaft hatte Vorrang; bei einer Alarmierung wären die beteiligten Rettungswagen unmittelbar ausgerückt.

Hoffnung auf die Reform der Notfallversorgung

Einen möglichen Ausweg sieht das DRK in der geplanten Reform der Notfallversorgung. Der Bundestag soll darüber am Donnerstag, 15. Oktober, entscheiden. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Aufnahme der medizinischen Notfallrettung als eigenständige Leistung in das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V). Damit würde der Rettungsdienst künftig nicht mehr lediglich über die bisherige Systematik der Fahrtkosten finanziert. Vielmehr sollen auch die medizinische Versorgung am Einsatzort und die Betreuung während des Transports ausdrücklich als Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt werden.

Das DRK fordert in diesem Zusammenhang einen eigenständigen Finanzierungsrahmen, der insbesondere tarifliche Kostensteigerungen, die notwendige Vorhaltung von Rettungsmitteln und Investitionen in die Weiterentwicklung des Rettungsdienstes berücksichtigt. Auch das Land Baden-Württemberg müsse sich nach Ansicht der Hilfsorganisation stärker an der Finanzierung der Infrastruktur beteiligen.

Ob die Reform tatsächlich die erhofften Verbesserungen bringt, ist allerdings offen.

Stotz zeigte sich entsprechend zurückhaltend. „Wir haben keine Kristallkugel“, sagte er mit Blick auf die weiteren politischen Entscheidungen und deren Auswirkungen.

„Bereit sein kostet“

Die Protestaktion in Rottweil war damit mehr als eine symbolische Demonstration mit Blaulicht. Sie sollte auf ein grundsätzliches Problem aufmerksam machen: Ein leistungsfähiger Rettungsdienst muss auch dann finanziert werden, wenn gerade niemand Hilfe benötigt. Zugleich muss er sich verändern können, wenn steigende Einsatzzahlen oder neue Anforderungen zusätzliche Kapazitäten notwendig machen.

Für den Landkreis Rottweil bleibt dabei insbesondere die Frage nach der Zukunft des Standorts Marschalkenzimmern offen. Dort geht es nicht um eine theoretische Finanzierungsdebatte, sondern um eine konkrete Entscheidung: Soll der Rettungswagen künftig auch nachts regulär besetzt sein? Und wenn ja, wer trägt die zusätzlichen Kosten?

Eine Antwort darauf gibt es bislang nicht.

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