Reutlingen – Die BruderhausDiakonie hat sich mit deutlicher Kritik am Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) zu Wort gemeldet, den Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) Anfang Juni 2026 vorgelegt hat. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die soziale Pflegeversicherung finanziell zu stabilisieren.
Der Handlungsdruck ist erheblich: Bereits 2025 und 2026 mussten Bundesdarlehen aufgenommen werden, für 2027 wird ein Defizit von 7,6 Milliarden Euro erwartet. Das Reformpaket umfasst unter anderem höhere Eigenanteile für Pflegeheimbewohner, strengere Einstufungskriterien bei Pflegegraden sowie Maßnahmen zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation. Beitragssatzerhöhungen lehnt die Bundesregierung ausdrücklich ab, um die Lohnnebenkosten stabil zu halten.
Genau an diesem Punkt setzt die Kritik des Reutlinger Trägers an: Das Gesetz sieht vor, die sogenannte Tariftreueregelung in der Pflege auszusetzen. Bislang waren Pflegekassen verpflichtet, steigende Tarifkosten automatisch zu refinanzieren – diese Regelung soll nun entfallen. Einrichtungen mit Tarifbindung wie die BruderhausDiakonie bleiben arbeitsrechtlich an ihre Tarifverträge gebunden, könnten die dadurch entstehenden Mehrkosten aber nicht mehr vollständig über die Pflegekassen refinanzieren.
„Wenn diese Grundlogik durchbrochen wird, ist das potenziell existenzgefährdend für die Anbieter von Pflegeleistungen“, sagt Vorstandsvorsitzender Dr. Tobias Staib. „Zudem wird der Pflegeberuf dadurch unattraktiver.“ Martin Nestele, Vorsitzender der Gesamtmitarbeitendenvertretung, ergänzt, man habe in den vergangenen Jahren im Bereich Ausbildung und Gewinnung von Pflegepersonal Fortschritte erzielt – Fortschritte, die durch die geplanten Einschnitte gefährdet seien.
Andreas Lingk, kaufmännischer Vorstand, warnt vor einer strukturellen Abwärtsspirale: Unattraktivere Arbeitsbedingungen führten zu weniger Fachkräften, gefährdeten die Existenz von Pflegeanbietern und könnten das Angebot verringern – obwohl angesichts einer wachsenden Zahl Pflegebedürftiger das Gegenteil nötig wäre. Aktuell sind bundesweit mehr als sechs Millionen Menschen auf Pflegeleistungen angewiesen, Tendenz steigend.
Staib erkennt im Gesetzentwurf spürbar positive Ansätze: die Stärkung von Prävention und Rehabilitation, eine Innovationsklausel zur Erprobung neuer Versorgungsmodelle sowie die teilweise Refinanzierung von Technologieeinsatz in der Pflege. Der Grundsatz „Prävention vor ambulanter Versorgung vor stationärer Versorgung“ sei der richtige Weg. Diese Ansätze würden jedoch durch das Aussetzen der Tarifautomatik konterkariert.
Die Kritik der BruderhausDiakonie steht nicht allein. Der Paritätische Wohlfahrtsverband bezeichnete die geplante Maßnahme anlässlich der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) vom 10. Juni 2026 in Hannover als „verheerendes Signal an Beschäftigte, pflegende Angehörige und Träger in der Pflege“. Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Rock warnte, die Bundesregierung riskiere damit einen Vertrauensverlust in die Verlässlichkeit politischer Zusagen. Zusätzlich belaste die geplante Kürzung von Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige diese Gruppe weiter. „Wer an den Löhnen spart, spart die Pflege kaputt“, so Rock.
Das Gesetz befindet sich noch im Referentenentwurfsstadium und soll vor der Sommerpause ins Kabinett eingebracht werden.
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