Die künftige Gartenschau- beziehungsweise BDT-Brüpcke im Planungsstand. Was hier schon fehlt, aber erhaltern bleiben wird: Das ehemalige ENRW-Gebäude, das künftig ein Science Center sein soll. Quelle: MSIng Matthaei + Schotte Ingenieurges. mbH mit Johannes Pellkofer Architektur

Nach der BDT-Brücke: Diese Bauwerke der Landesgartenschau Rottweil können noch Firmennamen tragen

1,5 Millionen Euro von 40 bis 60 Partnern: Die Landesgartenschau legt ihr Sponsoringkonzept offen – die Summe für die Brücke aber nicht.

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Die Landesgartenschau Rottweil 2028 kalkuliert mit rund 1,5 Millionen Euro aus Sponsoring, verteilt auf voraussichtlich 40 bis 60 Unternehmen. Erstmals liegt nun auch die Liste jener Bauwerke vor, für die Firmen Namensrechte erwerben können – vom Musikpavillon über den Aufzug bis zur Kugelbahn. Was die BDT Media Automation GmbH für den Namen der neuen Neckarbrücke bezahlt, bleibt dagegen unter Verschluss. Und in einem zentralen Punkt widerspricht das Regierungspräsidium der Darstellung der Stadt.

ROTTWEIL – Seit dem 8. Juli steht fest, dass die neue Fuß- und Radwegbrücke über Neckar und Bahn offiziell „BDT-Brücke” heißen wird. Was seither folgte, war ein wochenlanger Austausch zwischen der NRWZ auf der einen und der Stadtverwaltung, der Landesgartenschau Rottweil 2028 gGmbH sowie dem Regierungspräsidium Freiburg auf der anderen Seite. Am Ende steht ein deutlich klareres Bild davon, wie die Landesgartenschau finanziert wird – und ein präziser umrissener Rest an offenen Fragen.

Das Wichtigste zuerst: Die Namenspartnerschaft für die Brücke ist kein Einzelfall, sondern Teil eines vorher beschlossenen Portfolios. Insgesamt kalkuliert die Landesgartenschau gGmbH mit Sponsoringeinnahmen von rund 1,5 Millionen Euro, die sich voraussichtlich auf 40 bis 60 Unternehmenspartnerschaften verteilen werden. Darin sind nicht nur Geldzahlungen enthalten, sondern auch Sach- und Dienstleistungen – etwa technische Ausstattung, Fahrzeuge, Medienleistungen oder Materiallieferungen. Neben der Brücke stehen weitere Bauwerke und Orte für Namenspartnerschaften zur Verfügung; die Hauptbühne ist bereits an die Sparkasse vergeben. Das Geld fließt nicht in den Bau der Brücke, sondern in den Durchführungshaushalt der Schau. Und die Höhe der Sponsoringleistung von BDT bleibt geheim – die Vertragspartner haben Vertraulichkeit vereinbart.

Ein Portfolio, das vor BDT feststand

Die Stadtverwaltung stellt die Namenspartnerschaft ausdrücklich nicht als spontane Gelegenheit dar, sondern als Ergebnis eines vorbereiteten Konzepts. Rottweil habe sich frühzeitig mit den Erfahrungen vorangegangener Landesgartenschauen befasst und daraus ein auf die örtlichen Gegebenheiten zugeschnittenes Sponsoringkonzept entwickelt, teilt Pressereferent Tobias Hermann im Namen der Verwaltung und der Landesgartenschau-Geschäftsführerin und Bürgermeisterin Ines Gaehn mit. Auch andere Landesgartenschauen hätten mit abgestuften Paketen, Bühnenpartnerschaften, Objektpatenschaften und längerfristigen Namenspartnerschaften gearbeitet.

Maßgebliche Kriterien für die Bewertung der einzelnen Objekte seien die Dauer der Partnerschaft gewesen, die Lage und Bedeutung des Objekts, seine Besucher- und Medienreichweite sowie der Umfang der damit verbundenen Kommunikationsleistungen. Das Konzept unterscheidet zwischen Kooperationen, die nur während des Ausstellungsjahres bestehen, und langfristigen Partnerschaften mit einer Dauer von grundsätzlich zehn Jahren.

Beschlossen wurde das Gesamtkonzept vom Aufsichtsrat der Landesgartenschau gGmbH. In diesem Gremium sind alle Fraktionen des Rottweiler Gemeinderats vertreten, außerdem die Gesellschaft für die baden-württembergischen Landesgartenschauen, bwgrün, mit Stimmrecht. Der Gemeinderat in seiner Gesamtheit sei informiert. Einzelne Sponsoringverträge bedürfen nach Angaben der Stadt ab einer festgelegten Wertgrenze oder bei besonderer Bedeutung ebenfalls der Zustimmung des Aufsichtsrats.

Vorgestellt wurde das Konzept den örtlichen Unternehmen im Rahmen einer „voRWärts”-Veranstaltung der städtischen Wirtschaftsförderung. Bereits frühzeitig seien zudem Unternehmen von sich aus auf die Landesgartenschau zugekommen, weil sie in einer Partnerschaft einen Mehrwert für den Standort, ihre Arbeitgeberattraktivität und die Fachkräftegewinnung sähen. Darunter auch auswärtige Unternehmen.

Welche Objekte einen Firmennamen tragen können

Erstmals öffentlich wird nun, welche Bauwerke und Orte im Sponsoringkonzept überhaupt für eine Namensgebung vorgesehen sind. Für langfristige Partnerschaften stehen demnach der Musikpavillon zur Verfügung, der Spielplatz am Gänsbrunnengässle, der Aufzug, die Gartenschaubrücke – die bereits als BDT-Brücke vergeben ist –, der Neckarspielplatz, der Panoramaweg, die Neckarbrücken und die Kugelbahn. Auf Nachfrage seien weitere Objekte denkbar.

Für den Zeitraum der Landesgartenschau kommen alle diese Projekte in Frage, sofern sie nicht bereits langfristig vergeben sind; dazu zählen die Eingänge Aufzug, Stadtgraben, Bahnhof, Göllsdorf und Spital sowie die Bühne Bahn. Die Hauptbühne ist bereits an die Sparkasse vergeben. Bei den beiden Spielplätzen sind darüber hinaus kleinere Einzelpatenschaften vorgesehen.

Eine Kennzeichnung am Bauwerk erfolgt nach Angaben der Stadt nur dann, wenn sie mit den gestalterischen Anforderungen und, soweit betroffen, mit dem Denkmalschutz vereinbar ist. Der jeweils aktuelle Vergabestatus soll nach Abschluss der entsprechenden Vereinbarungen bekannt gegeben werden.

Wofür das Geld verwendet wird

Anders als der Name der Brücke nahelegt, dient das Sponsoring nicht der Baufinanzierung. Die Mittel fließen an die Landesgartenschau gGmbH und werden gemeinsam mit den Eintrittsgeldern zur Refinanzierung der Durchführung der Schau im Jahr 2028 eingesetzt. Namenspartnerschaft und Finanzierung des Bauwerks seien getrennt zu betrachten, betont die Stadt.

Konkret unterstützen die Einnahmen nach Angaben der Landesgartenschau unter anderem das Veranstaltungs- und Kulturprogramm, Informations- und Serviceangebote sowie Medien- und Kommunikationsleistungen. Sie sollen dazu beitragen, den Finanzierungsanteil der Stadt Rottweil zu begrenzen und gleichzeitig moderate Eintrittspreise zu ermöglichen.

Ein Vergleich hilft bei der Einordnung der Größenordnung: Die Landesgartenschau Wangen erzielte nach Angaben der Rottweiler Verwaltung mit rund 40 zentralen Sponsoringpartnern Geld- und Sachleistungen von insgesamt etwa 1,5 Millionen Euro. Zum Verhältnis öffentlicher Mittel: Allein 2025 floss ein Investitionszuschuss von 5,9 Millionen Euro in das Rottweiler Projekt.

Die zentrale Frage bleibt unbeantwortet

Was BDT für zehn Jahre Namensrecht an einem öffentlichen Bauwerk bezahlt, teilt die Stadt weiterhin nicht mit. Auf die erste Nachfrage der NRWZ hieß es knapp: “Hierüber haben die Partner Stillschweigen vereinbart.” Auf ein förmliches Auskunftsverlangen hin erläuterte die Landesgartenschau-Geschäftsführerin, beide Vertragspartner hätten Vertraulichkeit vereinbart – eine im Sponsoringbereich übliche Regelung, die dem Schutz der Geschäftsinteressen des Vertragspartners diene. Auch im Rottweiler Gemeinderat werde über Spenden und Sponsoring stets vertraulich beraten und öffentlich dann über eine anonymisierte Liste entschieden.

Die NRWZ kennt inzwischen die Größenordnung der Vereinbarung, hat sich aber verpflichtet, die Summe nicht zu nennen. An der Bewertung ändert das nichts: Nicht die Redaktion, sondern die Öffentlichkeit hat ein Interesse daran, zu erfahren, unter welchen finanziellen Bedingungen der offizielle Name eines öffentlichen Bauwerks vergeben wird.

Dennoch wird diese Frage offen bleiben. Zudem eine Reihe weiterer Fragen, die die NRWZ gestellt hat und die in der ausführlichen Antwort vom 24. Juli nicht direkt geklärt werden. Stadt und NRWZ haben hier aber im übertragenen Sinne vereinbart, den Ball wieder etwas flacher zu halten, die Kirche im Dorf zu lassen und die Brücke in der Stadt. Die NRWZ hat die Fragen zurückgezogen – mit Verständnis für die Interessen von Stadt und Sponsor. So bleibt beispielsweise ungeklärt, welche konkreten schutzwürdigen Interessen durch eine Veröffentlichung der Summe beeinträchtigt würden und ob eine spätere Offenlegung vorgesehen ist.

Die Stadt beschreibt in ihrer Antwort das Verfahren, nach dem Partnerschaften entwickelt, angeboten, bewertet und beschlossen werden. Den Einzelfall BDT-Brücke beschreibt sie nicht. Grundsätzlich stellt die Verwaltung klar, worum es aus ihrer Sicht nicht geht: “Es handelt sich nicht um einen Verkauf der Brücke.” BDT erwerbe weder Eigentum noch Einfluss auf Planung, Bau, Vergabe, Genehmigungen oder sonstige Entscheidungen. Vertragsgegenstand seien ausschließlich zeitlich befristete Kommunikations- und Präsentationsrechte. Der Rechnungshof Baden-Württemberg bewerte Sponsoring zur Unterstützung öffentlicher Aufgaben grundsätzlich positiv – vorausgesetzt, öffentliche Aufgaben würden nicht von einem Sponsor abhängig gemacht und es entstehe kein Anschein einer Einflussnahme. Auf diese Trennung lege man großen Wert.

Informiert oder abgestimmt? Das Regierungspräsidium widerspricht

In einem Punkt weichen die Darstellungen der Beteiligten voneinander ab. Die Stadt hatte gegenüber der NRWZ erklärt, das Vorgehen sei „mit dem Regierungspräsidium als Fördermittelgeber abgestimmt” worden. Das Regierungspräsidium Freiburg beschreibt seine Rolle deutlich zurückhaltender. Das zuständige Referat 45 sei am 20. Mai 2026 per E-Mail über die geplante Namenspartnerschaft informiert worden, teilt der stellvertretende Pressesprecher Matthias Henrich mit. Für den Abschluss einer Namenspartnerschaft für eine kommunale Brücke sei keine Zustimmung der Bewilligungsstelle nötig.

Die Brücke wird nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz gefördert. Die Förderquote beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionskosten, mindestens zehn Prozent muss der Vorhabenträger aus Eigenmitteln aufbringen. Die Sponsoringeinnahmen werden bei der Prüfung auf Überfinanzierung berücksichtigt; der Förderantrag für die Brücke wird derzeit geprüft. Die Höhe der Sponsoringleistung war dem Regierungspräsidium bekannt.

Geprüft hat es sie allerdings nicht. Ob die Sponsoringleistung angemessen sei, sei keine Prüfaufgabe der Bewilligungsstelle, heißt es aus Freiburg. Dasselbe gilt für die Frage, ob die Vergabe der Namensrechte wirtschaftlich erfolgt und dem öffentlichen Interesse entspricht. Vorgaben oder Empfehlungen zur Transparenz solcher Vereinbarungen hat das Regierungspräsidium nicht gemacht. Das Fördergesetz schließt eine Namenspartnerschaft nicht aus; verlangt wird lediglich, dass das Bauwerk dauerhaft als Förderprojekt des Landes gekennzeichnet ist – eine Standardauflage, keine Sonderregel.

Bemerkenswert ist eine weitere Auskunft: Auf die Frage, ob dem Regierungspräsidium vergleichbare Fälle bekannt seien, in denen Bauwerke einer Landesgartenschau oder andere mit öffentlichen Mitteln geförderte Infrastrukturbauten über Sponsoring einen Unternehmensnamen erhalten haben, lautet die Antwort schlicht: „Nein.”

Ob die Geheimhaltung der Sponsoringsumme mit den Grundsätzen der Transparenz im Umgang mit öffentlichen Mitteln vereinbar sei, wollte die Behörde nicht pauschal beurteilen. Das komme auf den Einzelfall an – und hier müsse man auf die Stadt verweisen.

Wie andere Landesgartenschauen es halten

Die Rottweiler Praxis ist im Kreis der Landesgartenschauen nicht ungewöhnlich, jedenfalls was die Vertraulichkeit angeht. Bei der Landesgartenschau Ellwangen 2026, die derzeit läuft, ist die Höhe des Sponsorings ebenfalls vertraglich als vertraulich vereinbart, wie Pressereferent Mark Masuch auf Anfrage mitteilt. Die Namensvergabe sei im normalen Sponsorenvertrag geregelt; sie resultiere aus individuell ausgehandelten Verträgen. In der Regel seien neben dem Hauptsponsor nur Premiumpartner Namensgeber für bestimmte Standorte oder Ausstellungsbeiträge. Die Namen blieben in der Regel erhalten – außer bei temporären Bauten wie der Sparkassen-Heimatbühne, die nach der Schau wieder abgebaut wird.

Weitet man den Blick, zeigt sich ein Bruch zwischen zwei Welten. Bei Sportarenen und Veranstaltungshallen ist Namenssponsoring seit dem Jahr 2001 ein etabliertes Marktmodell mit vergleichsweise standardisierten Laufzeiten zwischen fünf und fünfzehn Jahren und öffentlich diskutierten Beträgen. Bei kommunaler Basisinfrastruktur – Brücken, Überwegen, Türmen – existiert in Deutschland kein vergleichbarer Markt.

Eine Recherche der NRWZ hat außer Baum- und Bankpatenschaften in Städten wie Leipzig und Bremen keinen weiteren deutschen Fall gefunden, in dem ein Unternehmen das offizielle Namensrecht an einem kommunalen Verkehrsbauwerk erworben hat. International sieht das anders aus. In London tragen eine Seilbahn und das Leihradsystem des öffentlichen Nahverkehrs seit Jahren Unternehmensnamen. Der entscheidende Unterschied: Diese Rechte wurden wettbewerblich vergeben, und die Beträge sind öffentlich bekannt.

Genau diese Kombination macht den Rottweiler Fall besonders – nicht das Prinzip Namenssponsoring an sich, sondern das Zusammentreffen von zentralem öffentlichem Bauwerk, geheim gehaltenem Betrag, veranstaltungsbezogener statt bauwerksbezogener Mittelverwendung und einer Vergabe ohne öffentliches Verfahren.

Was die Architekten mit der Brücke vorhatten

Wer die Wettbewerbsunterlagen liest, findet ein Bauwerk, dessen Identität ursprünglich vollständig aus dem Ort entstand. Der Siegerentwurf von MSIng Matthaei + Schotte Ingenieurgesellschaft mit Johannes Pellkofer Architektur trägt den Untertitel „Eine Brücke zum Flanieren und Verweilen“. Auf rund 175 Metern soll die Konstruktion Bahngleise, Neckar und künftiges Gartenschaugelände überspannen, mit drei Aufweitungen, an denen die nutzbare Breite von 3,50 auf bis zu 6,50 Meter anwächst – Aufenthaltsorte mit Blick auf die historische Stadtsilhouette.

Das Tragwerk sollte unterhalb der Gehfläche liegen, damit keine Bögen oder Seile die Aussicht bestimmen. Ein Treppenabgang auf der Stadtseite sollte Wege um bis zu 400 Meter verkürzen. Die Planer schrieben ausdrücklich, dass an keiner Stelle das Gefühl entstehen solle, sich „unter der Brücke” zu befinden.

Überschrieben ist der Entwurf mit „Neubau Brücke Landesgartenschau Rottweil”. Der Firmenname, den das Bauwerk inzwischen offiziell trägt, spielte bei der Entwicklung naturgemäß keine Rolle. An der Architektur ändert die Benennung nichts. An der öffentlichen Erzählung des Bauwerks schon: Aus einer Brücke, die nach ihrer Funktion und ihrem Ort benannt war, ist eine Brücke geworden, die nach dem Finanzierungspartner der Veranstaltung heißt, für die sie rechtzeitig fertig werden soll.

BDT schweigt

Die NRWZ hat die BDT Media Automation GmbH am 9. Juli um eine Stellungnahme gebeten. Diese Anfrage bezieht sich unter anderem auf die Gründe für das Engagement, die Höhe der Sponsoringleistung, die Frage, auf wessen Initiative die Vertraulichkeit zurückgeht, und die Erwägungen, die aus Sicht des Unternehmens gegen eine Offenlegung sprechen. Die Frist lief am 14. Juli ab. Eine Antwort liegt bis heute nicht vor.

Öffentlich geäußert hat sich BDT bislang nur in der gemeinsamen Pressemitteilung mit der Stadt. Dort erklärt Geschäftsführer Holger Rath, man wolle als in Rottweil verwurzeltes Unternehmen einen Beitrag zur positiven Entwicklung der Heimat leisten und zeigen, welche Innovationskraft vor Ort entstehe. Die Landesgartenschau eröffne die Möglichkeit, Menschen mit BDT in Kontakt zu bringen; insbesondere junge Talente und Fachkräfte sollten für das Unternehmen begeistert werden. Und wie man hört, freuen sich Mitarbeitende von BDT über den Sponsoringvertrag mit der Stadt.

In eigener Sache

Zur Einordnung gehört ein Hinweis in eigener Sache. Die Landesgartenschau hat mitgeteilt, dass die Sponsoringeinnahmen unter anderem Medienpartnerschaften ermöglichen sollen – auch mit lokalen und regionalen Medien, die über die Landesgartenschau berichten.

Die NRWZ hat bislang keine Medienpartnerschaft mit der Landesgartenschau geschlossen, verhandelt derzeit aber mit der Stadt darüber. Der Ausgang dieser Verhandlungen beeinflusst die Berichterstattung nicht.

Wie es weitergeht

Der Baustart der Brücke ist für den Herbst dieses Jahres vorgesehen, der Förderantrag liegt beim Regierungspräsidium. Bis zur Landesgartenschau 2028 wird die Sponsoringakquise fortgesetzt; welche der genannten Objekte am Ende einen Firmennamen tragen, ist offen. Die NRWZ wird die Vergaben weiter begleiten – und die Frage nach der Summe nicht fallen lassen. Nach Ablauf der zehn Jahre ist nach Angaben der Stadt sowohl eine Verlängerung der Partnerschaft als auch die Vergabe eines neuen Namens möglich.

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