Zahnärztliche Versorgung im Kreis Rottweil weiter gesichert – doch die Zahl der Praxen sinkt

Landesweit sinkt die Zahl der Einzelpraxen – der Verband warnt vor Folgen geplanter Bundesreformen für die Patientenversorgung.

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Die zahnärztliche Versorgung ist im Landkreis Rottweil und in ganz Baden-Württemberg weiterhin flächendeckend gesichert. Das geht aus dem aktuellen Versorgungsbericht der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KZV BW) hervor, den der Verband jetzt veröffentlicht hat. Im Kreis Rottweil betreuen derzeit 98 Zahnärztinnen und Zahnärzte die Bevölkerung, der Versorgungsgrad liegt laut KZV BW bei 95,3 Prozent. Der Bericht macht aber auch deutlich, dass die Zahl der Praxen landesweit seit Jahren zurückgeht und geplante Bundesreformen dem Berufsstand Sorgen bereiten.

Nach Angaben der KZV BW besteht derzeit in keinem Stadt- oder Landkreis in Baden-Württemberg eine Unterversorgung oder auch nur die Gefahr einer solchen – trotz teils deutlicher regionaler Unterschiede beim Versorgungsgrad. Der jährlich erscheinende Versorgungsbericht soll die Situation vor Ort transparent machen und dient dem Verband als Grundlage für Gespräche mit Kommunal- und Landespolitik.

„Dass die Menschen im Land nach wie vor auf eine flächendeckende, qualitativ hochwertige zahnärztliche Versorgung in Wohnortnähe vertrauen können, ist eine wichtige Botschaft“, erklärt der Vorstand der KZV BW, dem Torsten Tomppert, Peter Riedel und Christian Finster angehören. Damit verbinde sich der Auftrag, sich politisch für bessere Rahmenbedingungen der Praxen einzusetzen, so der Verband weiter.

Landesweite Zahlen

In Baden-Württemberg sichern derzeit 8.525 Zahnärztinnen und Zahnärzte in 4.764 zahnärztlichen Einrichtungen die vertragszahnärztliche Versorgung, darunter 3.613 Einzelpraxen. Rechnerisch kommen damit landesweit 1.318 Einwohner auf eine Vertragszahnärztin oder einen Vertragszahnarzt. Im vergangenen Jahr behandelten die baden-württembergischen Vertragszahnärztinnen und -zahnärzte nach Verbandsangaben rund 6,85 Millionen gesetzlich Versicherte in gut 22,6 Millionen Behandlungssitzungen.

Versorgung im Kreis Rottweil

Im Landkreis Rottweil kommen laut KZV BW rechnerisch 1.428 Einwohnerinnen und Einwohner auf eine Zahnärztin oder einen Zahnarzt – etwas mehr als im Landesdurchschnitt. Mit einem Versorgungsgrad von 95,3 Prozent liegt der Kreis dennoch weiterhin deutlich über der Schwelle, ab der von einer drohenden Unterversorgung gesprochen würde. Der Landkreis zählt nach Angaben des Statistischen Landesamts rund 140.000 Einwohnerinnen und Einwohner (Stand: Ende 2023) – die 98 Zahnärztinnen und Zahnärzte vor Ort stellen deren Betreuung sicher.

Befragung: Vertrauen in die Zahnärzteschaft

Für den Versorgungsbericht hat die KZV BW im März 2026 gemeinsam mit einem Marktforschungsinstitut eine bevölkerungsrepräsentative Befragung unter 1.001 gesetzlich und privat Versicherten in Auftrag gegeben. Demnach haben 88 Prozent der Befragten großes oder sehr großes Vertrauen in die fachlichen Fähigkeiten ihrer Zahnärztin oder ihres Zahnarztes, 93 Prozent bezeichnen sich als zufrieden bis sehr zufrieden. Als Stärken nennen die Befragten vor allem die Erreichbarkeit der Praxen, kurze Wartezeiten sowie das Angebot an Vorsorgeleistungen. Zwischen gesetzlich und privat Versicherten zeigten sich der Befragung zufolge kaum Unterschiede in der Bewertung.

Rückgang der Einzelpraxen

Der Bericht verweist zugleich auf eine Entwicklung, die dem Verband Sorgen bereitet: Die Zahl der Einzelpraxen sinkt seit Jahren, obwohl sie mit 3.613 Standorten weiterhin die häufigste Praxisform ist, vor allem im ländlichen Raum. Der KZV-Vorstand kündigte an, sich für den Abbau von Bürokratie einzusetzen: „Jede Stunde, die Praxisteams mit überflüssigen Verwaltungsaufgaben verbringen, fehlt bei der Versorgung der Patientinnen und Patienten.“

Bundesreformen: Budgetierung und Kieferorthopädie

Der Verband verweist zudem auf aktuelle bundespolitische Reformen, die er als Belastung für die Praxen wertet: die Wiedereinführung einer strikten Budgetierung sowie geplante Einschränkungen in der kieferorthopädischen Versorgung. Hintergrund ist das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das der Bundestag am 10. Juli 2026 verabschiedet hat, um die Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) kritisierte im Vorfeld vor allem einen geplanten Fachzahnarztvorbehalt in der Kieferorthopädie: Nach ihren Angaben könnten dadurch bundesweit knapp eine Million Kinder und Jugendliche künftig nicht mehr von bislang kieferorthopädisch tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzten behandelt werden.

Aus Sicht der KZV BW müssen die angekündigten Strukturreformen die ambulante vertragszahnärztliche Versorgung stärken statt sie zu schwächen. Der Verband befürchtet andernfalls eine sinkende Bereitschaft junger Zahnärztinnen und Zahnärzte, sich niederzulassen – mit möglichen Folgen für die Versicherten.

Autor / Quelle:NRWZ-Redaktion
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