Am Donnerstagnachmittag haben Telefonbetrüger wieder versucht, mit den Maschen „Falscher Polizeibeamter“ und dem angeblich schweren Unfall
eines Angehörigen („Schockanruf“) sowie der deshalb notwendigen Zahlung eines Geldbetrages zur Abwendung einer Gefängnisstrafe an das Geld der Angerufenen zu kommen.
Rottweil. In den drei bisher bekanntgewordenen Fällen erkannten die Angerufenen den versuchten Betrug, legten auf und verständigten die Polizei.
In diesem Zusammenhang warnt die Polizei erneut:
Weder Anwälte, Mitarbeitende von Gerichten oder die „echte Polizei“ verlangen
bei Unfällen eine Kaution oder nehmen Geld oder sonstige Wertsachen in Empfang – wird dies verlangt, so handelt es sich um einen Betrugsversuch.
Notieren Sie sich die Telefonnummer Ihres örtlichen Polizeireviers oder
Polizeipostens in der Nähe des Telefons. Sollten Sie dann einen Anruf eines
angeblichen Polizisten bekommen, legen Sie auf und rufen zunächst unter der von Ihnen notierten richtigen Nummer bei Ihrem Polizeirevier oder -posten an.
Sollten die Betrüger Sie dennoch zur Abholung von Bargeld und Wertgegenständen bei einer Bank überzeugt haben, so nehmen Sie die Hinweise der Bankmitarbeiter ernst, dass es sich um einen Betrug handeln könnte, und hinterfragen die Situation – auch wenn Sie in Sorge um Ihre Liebsten sind!
Infos zum Umgang und Verhalten bei betrügerischen Anrufen, so die von „falschen Polizeibeamten“, zu den Schockanrufen und auch zu anderen Betrugsversuchen, finden Sie im Internet unter https://www.polizei-beratung.de oder im Auswahlmenü unter dem Internetlink https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/
Sollten Sie selbst nicht die Möglichkeit haben Unterlagen zu den Tipps der
Polizei aus dem Internet herunterzuladen oder auszudrucken, so bitten Sie
Familienangehörige, Freunde oder Nachbarn um Hilfe – oder wenden sich an Ihr
örtliches Polizeirevier.
Sensibilisieren Sie insbesondere lebensältere Menschen in Ihrem Umfeld über
diese und andere Betrugsmaschen!
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