Rinder und Schafe auf strohtrockenen Wiesen, scheinbar ohne Tränke oder Schatten: Immer wieder erreichen die NRWZ Hinweise auf solche Zustände. Das Veterinäramt des Landkreises Rottweil betont, dass es jeder Meldung nachgeht. Allerdings ist nicht jede Tränke von außen zu erkennen – und nicht in jedem gemeldeten Fall liegt tatsächlich ein Verstoß gegen den Tierschutz vor.
Ein Beispiel betrifft eine Weide bei Hausen. Ein Leser schreibt: „Die Herde hat keine Möglichkeit, Schatten aufzusuchen und sich der Sonne zu entziehen. Inzwischen kann sie auch nicht mehr an den Waldrand, weil der Teil der Weide abgesperrt ist. Das Ganze verstößt gegen den Tierschutz.“
Die NRWZ hat beim Landratsamt nachgefragt und eine Antwort von Pressesprecherin Andrea Schmider erhalten: „Tatsache ist, dass die beschriebenen Verhältnisse auf der Weide wegen fehlendem Witterungsschutz tierschutzwidrig sind und auch von uns beanstandet werden – allerdings konnten wir anhand der Beschreibung nicht exakt herausfinden, um welche Fläche es sich handelt.“
Der Fall zeigt zugleich, wie wichtig eine möglichst genaue Ortsangabe ist. Kann die betroffene Weide anhand der Beschreibung nicht eindeutig gefunden werden, ist eine Überprüfung nur schwer möglich.
Mehrere Meldungen innerhalb einer Woche
Allein Mitte Juli seien innerhalb einer Woche mehrere Anzeigen wegen fehlenden Witterungsschutzes beim Veterinäramt eingegangen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seien diesen Hinweisen unmittelbar nachgegangen.
Dabei bestätigte sich der Verdacht nicht in allen Fällen. Schmider berichtet: „In einigen Fällen haben sie aber auch festgestellt, dass die Rinder Zugang zu Schatten unter Bäumen, Sträuchern oder einem Stallzugang hatten und daher kein Verstoß festgestellt wurde.“
Eine trocken wirkende Weide oder eine von der Straße aus nicht sichtbare Tränke sind demnach noch kein sicherer Beleg für einen Tierschutzverstoß. Entscheidend ist, ob den Tieren tatsächlich Wasser und ein geeigneter Witterungsschutz zur Verfügung stehen.
Offen bleibt, in wie vielen der gemeldeten Fälle das Veterinäramt einen Verstoß festgestellt und welche Maßnahmen es gegebenenfalls angeordnet hat.

Riedbrunnen: Tränke für Außenstehende kaum zu erkennen
Ein besonderer Fall ist das Gebiet Riedbrunnen bei Dunningen. Dort hat der NABU ein Feuchtgebiet geschaffen, in dem nicht nur Rinder weiden, sondern auch seltene Tiere einen Lebensraum gefunden haben. Ein Landwirt berichtete der NRWZ, der Wassergraben dort sei inzwischen fast ausgetrocknet und verschlammt. Dennoch würden die Rinder daraus trinken. Für Außenstehende entstand deshalb der Eindruck, die Tiere bekämen kein frisches Wasser.
Landwirte müssen grundsätzlich dafür sorgen, dass ihre Tiere ausreichend mit Wasser versorgt sind. Der berichtende Landwirt verwies darauf, dass der eine oder andere Kollege wegen der Wasserversorgung seiner Tiere bereits Besuch von Behördenvertretern erhalten oder sogar einen Bußgeldbescheid bekommen habe.
Das Landratsamt widerspricht allerdings dem Eindruck, die Rinder im Riedbrunnen würden nicht ausreichend versorgt. Andrea Schmider erklärt: „Der Eindruck, die Rinder hätten nicht ausreichend Wasser, täuscht. Die Fläche ist mit einer speziellen Rinder-Weidetränke ausgestattet, die aus dem dort ausreichend vorhandenen Quellwasser gespeist wird.“
Diese Tränke sei für Laien nicht auf den ersten Blick als solche zu erkennen, versorge die Tiere aber zuverlässig mit sauberem Tränkewasser. Schmider ergänzt: „Darüber hinaus scheinen die Rinder einfach auch gerne aus den Teichen zu trinken.“
Veterinäramt bittet ausdrücklich um Hinweise
Auch wenn sich nicht jede Beobachtung als Tierschutzverstoß bestätigt, sollen Bürgerinnen und Bürger verdächtige Situationen weiterhin melden.
Die Pressesprecherin betont: „Mitteilungen über fehlenden Schatten bei Weidetieren oder über fehlendes Wasser sind bei unserem Veterinäramt ausdrücklich erwünscht! Meldungen können direkt per E-Mail unter veta@landkreis-rottweil.de oder unter der Telefonnummer 0741/244-383 erfolgen. Die Kolleginnen und Kollegen gehen jeder Meldung nach.“
Damit eine betroffene Weide tatsächlich gefunden und überprüft werden kann, sollte der Standort bei einer Meldung so genau wie möglich beschrieben werden.
Kontakt zum Veterinäramt
E-Mail: veta@landkreis-rottweil.de
Telefon: 0741/244-383
