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Hundeführerschein, Leinenpflicht, Hundesteuer: Was für Hundehalter im Kreis Rottweil gilt

In Bremen ist seit 1. Juli für neu angeschaffte Hunde ein Sachkundenachweis vorgeschrieben.

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Bild von Melissa197

Welche Nachweise Hundehalter brauchen und wann ein Hund an die Leine muss, hängt vom Bundesland und oft auch von der Gemeinde ab. Darauf weist der Versicherer ARAG in einer Verbraucherinformation hin. In Bremen müssen Menschen, die sich seit dem 1. Juli einen Hund anschaffen, einen Hundeführerschein machen. In Baden-Württemberg und damit auch im Kreis Rottweil gibt es eine solche allgemeine Pflicht nicht.

Kein Hundeführerschein für die meisten Halter

Baden-Württemberg hat kein eigenes Landeshundegesetz. Wer einen gewöhnlichen Familienhund hält, muss keinen Sachkundenachweis und keinen Hundeführerschein vorlegen. Strengere Regeln gelten nur für sogenannte Kampfhunde und für Hunde, die als gefährlich eingestuft wurden. Grundlage dafür ist die Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde aus dem Jahr 2000.

Nach dieser Verordnung gelten American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pit Bull Terrier grundsätzlich als Kampfhunde. Halter können das mit einer Prüfung vor einem Amtstierarzt und einem Polizeihundeführer widerlegen. Neun weitere Rassen, darunter Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino und Mastiff, gelten nur dann als Kampfhunde, wenn ein Tier auffällig aggressiv ist und die Ortspolizeibehörde das amtlich feststellt.

Wer einen Kampfhund halten will, der älter als sechs Monate ist, braucht eine Erlaubnis der Ortspolizeibehörde. Diese Erlaubnis gibt es nur unter engen Voraussetzungen: Der Halter muss ein berechtigtes Interesse nachweisen sowie zuverlässig und sachkundig sein. Der Hund muss gekennzeichnet sein und es muss eine Haftpflichtversicherung bestehen. In der Öffentlichkeit gilt für diese Hunde Leinen- und Maulkorbpflicht. Ortspolizeibehörde ist die Stadt- oder Gemeindeverwaltung am Wohnort, in Rottweil also die Stadtverwaltung. Nach Angaben der Stadt gilt die Leinenpflicht für die gelisteten Rassen auch dann weiter, wenn der Hund die Verhaltensprüfung bestanden hat. Wer die Sachkundeprüfung ablegt, erhält den Nachweis nur für den Hund, mit dem er den praktischen Teil absolviert hat.

Keine generelle Leinenpflicht in Wald und Feld

Eine landesweite Leinenpflicht für alle Hunde gibt es in Baden-Württemberg nicht. Im Kreis Rottweil müssen Hunde deshalb auch in Wald und Feld nicht grundsätzlich an die Leine. Frei laufen dürfen sie damit aber nicht überall. Viele Kommunen, etwa Rottweil und Dornhan, regeln die Leinenpflicht innerhalb ihrer Grenzen in eigenen Satzungen oder Polizeiverordnungen. Hundehalter können sich im Rathaus erkundigen, was dort gilt.

Wer seinen Hund im Wald frei laufen lässt, muss ihn jederzeit zurückrufen und auf ihn einwirken können. Darauf wies Hannes Vöhringer von der unteren Jagdbehörde des Landratsamts hin. Ab April ziehen viele Wildtiere ihren Nachwuchs groß. Hunde, die im Unterholz stöbern, können Elterntiere und Jungtiere dann empfindlich stören. Stellt ein Hund Wildtieren nach, hetzt sie oder gefährdet sie, kann nach dem Jagd- und Wildtiermanagementgesetz der Tatbestand der Wilderei vorliegen. Wer weiß, dass sein Hund ohne Leine gern allein loszieht, muss ihn ohnehin anleinen. Vöhringer rät vor allem zu gesundem Menschenverstand: „Manchmal empfiehlt es sich, vielleicht einfach etwas zu tun, was nicht per Gesetz und Verordnung geregelt ist – also den Hund an die Leine zu nehmen.“

In Naturschutzgebieten schreiben die Verordnungen überwiegend eine Leine vor. Listenhunde dürfen nach Angaben des Landratsamts nirgends ohne Leine laufen.

Hundesteuer: 132 Euro für den ersten Hund

Unabhängig von der Rasse muss jeder Hund, der älter als drei Monate ist, bei der Steuerverwaltung der Stadt Rottweil angemeldet werden. Dafür hat der Halter einen Monat Zeit, gerechnet ab Beginn der Haltung oder ab dem Zeitpunkt, an dem der Hund drei Monate alt wird. Laut Hundesteuersatzung kostet der erste Hund 132 Euro im Jahr, der zweite und jeder weitere jeweils 264 Euro. Diese Sätze gelten seit dem 1. Januar 2023. Einen höheren Steuersatz für Kampfhunde sieht die Satzung nicht vor. Beginnt die Haltung im Laufe des Jahres, wird die Steuer anteilig berechnet. Die Steuerpflicht beginnt am Ersten des Monats, der auf die Anschaffung folgt.

Auf Antrag befreit die Stadt Hunde von der Steuer, wenn sie ausschließlich blinden, tauben oder sonst hilfsbedürftigen Menschen helfen. Als hilfsbedürftig gilt, wer einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „B“, „BL“, „aG“ oder „H“ hat. Steuerfrei sind auch geprüfte Rettungshunde, die für den Zivilschutz zur Verfügung stehen. Für anerkannte Züchter gibt es eine ermäßigte Zwingersteuer.

Draußen muss jeder Hund eine gültige Steuermarke sichtbar tragen. Wer einen Hund abgibt oder wessen Hund stirbt, muss das der Stadt innerhalb eines Monats schriftlich mitteilen und die Marke zurückgeben. Wird ein Hund verkauft, muss der Halter Name und Anschrift des neuen Besitzers angeben. Wer gegen die Melde- oder Markenpflicht vorsätzlich oder leichtfertig verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Strengere Regeln in Bremen und im Norden

In Bremen müssen neue Hundehalter vor der Anschaffung eine theoretische Sachkundeprüfung ablegen. Innerhalb eines Jahres folgt eine praktische Prüfung mit jedem einzelnen Hund, der dafür mindestens zwölf Monate alt sein muss. Wer in den vergangenen fünf Jahren mindestens zwei Jahre einen Hund gehalten und die Theorieprüfung bestanden hat, muss bei einem neuen Hund nur noch die praktische Prüfung machen. Wer den Nachweis nicht erbringt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen. Außerdem kann ihm die Hundehaltung untersagt werden, bis er die Prüfungen abgelegt hat.

Auch in Niedersachsen besteht der Sachkundenachweis aus Theorie und Praxis. Dort gilt außerdem vom 1. April bis 15. Juli eine Leinenpflicht in der freien Landschaft. In Hamburg gilt nach Angaben der ARAG grundsätzlich eine allgemeine Anleinpflicht, es gibt aber ausgewiesene Auslaufzonen. Eine Befreiung ist dort unter bestimmten Voraussetzungen möglich, etwa nach einer bestandenen Gehorsamsprüfung. Eine solche Leinenbefreiung ersetzt keinen Sachkundenachweis und keinen Hundeführerschein.

An den meisten Stränden von Nord- und Ostsee sind Hunde zwischen April und Oktober nur in bestimmten Abschnitten erlaubt. Wer mit dem Hund verreist, sollte sich deshalb vorher über die Regeln am Urlaubsort informieren. Wer gegen eine geltende Leinenpflicht verstößt, muss je nach Vorschrift mit einem Bußgeld rechnen.

Haftpflicht empfohlen

Die ARAG erinnert daran, dass Halter für ihr Tier und gegenüber anderen Menschen und Tieren verantwortlich sind. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch sind Tiere zwar keine Sachen, bestimmte Vorschriften über Sachen gelten für sie aber entsprechend. Das Tierschutzrecht verpflichtet Halter, für das Wohlergehen ihres Hundes zu sorgen. Eine Hundehalterhaftpflicht ist in Baden-Württemberg nur für Kampfhunde vorgeschrieben. Sinnvoll ist sie aber auch für alle anderen Hunde.

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