Antrag: Mehr Entschädigung für Einsatzkräfte der Feuerwehr

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Eine höhere Entschädigung für ehrenamtliche Dienste können Feuerwehrmänner und -frauen in Rottweil künftig erhalten, wenn der Gemeinderat die Neufassung der entsprechenden Satzung beschließt. Dies steht auf der Tagesordnung des Kultur-, Sozial- und Verwaltungsausschusses (KSV) am morgigen Mittwoch. In Villingendorf hat der Gemeinderat dieser Tage einem gleichlautenden Vorschlag der Verwaltung zugestimmt.

Die Sätze für die Rottweiler Einsatzkräfte waren seit 2010 nicht mehr geändert worden. Nun hat der Kreisfeuerwehrverband die Sätze angepasst und den Städten und Gemeinden im Kreis empfohlen, sie bei sich anzuwenden. So sollen ab 1. Juli die Feuerwehrleute für jede Stunde im Einsatz 15 Euro erhalten, bislang sind es 12 Euro. Bei Brandsicherheitswachdiensten steigt der Stundensatz von 10 auf 13,50 Euro.

Deutlicher soll es bei den Lehrgängen nach oben gehen. In der Vorlage des Gemeinderats heißt es dazu: „Bei den Entschädigungen für die Aus- und Fortbildungslehrgänge, speziell bei der Truppmann- und Truppführerausbildung, waren unsere bisherigen Entschädigungssätze im kreisinternen Vergleich sehr gering.“

Künftig werde nun ein Satz von 2 Euro in der Stunde kreisweit zugrunde gelegt. Bei der Truppmann-Ausbildung sind nun beispielsweise 140 statt wie bisher 15 Euro pro Lehrgang vorgesehen, bei der Maschinisten-Ausbildung verdoppelt sich der Satz von 35 auf 70 Euro.

Kostenersatz

Wo es mehr Geld gibt, muss das natürlich jemand zahlen. In vielen Fällen können für Leistungen der Feuerwehr Gebühren verlangt werden – beispielsweise vom Verursacher bestimmter Einsätze, wenn er Gefahr oder Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt hat. Dies ist in der „Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung“ geregelt. Und auch diese soll geändert werden – die Sätze werden erhöht, wenn der Gemeinderat zustimmt. Hier wird nicht nur die Entschädigung der Einsatzkräfte berücksichtigt, sondern auch andere Faktoren kommen dazu. So werden für den Einsatz von Feuerwehrleuten künftig 28,72 Euro statt wie bisher 15,70 Euro je Stunde berechnet. Die Kosten für Brandsicherheitswache sollen von 13,70 auf 27,22 Euro steigen. Gleich bleiben soll aber die Entschädigung für den Einsatz des hauptamtlichen Kommandanten bleiben, so die Vorlage, nämlich bei 50,59 Euro in der Stunde. Die Einsatzkosten für Fahrzeuge der Feuerwehr sind laut Satzung nicht betroffen – diese werden vom Innenministerium des Landes festgelegt.

Die Kosten für Lehrgänge, aber auch die nicht abrechenbaren Kosten für Einsätze trägt die Stadt; hier wurden Mehrkosten in Höhe von 15.000 Euro im Jahr angesetzt.

Ebenfalls wurde die Feuerwehrsatzung der Stadt überarbeitet; auch hierüber wird morgen beraten.

Villingendorf stimmte bereits zu

Mit Schreiben vom 29. Juli 2022 beantragte der Kreisfeuerwehrverband Rottweil bei allen Kommunen des Landkreises eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung für den Übungsbetrieb, für die Einsätze und für Ausbildungen für Feuerwehrangehörige. Auf Basis der aktuellen Mustersatzung des Gemeindetags Baden-Württemberg hat die Gemeinde Villingendorf einen Satzungsentwurf erstellt. Die einzelnen Entschädigungssätze wurden hierbei vom Gemeinderat diskutiert und festgelegt.

Für Einsätze der Feuerwehr erhalten die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen in Villingendorf künftig eine Entschädigung von 15 Euro pro Stunde. Bisher lag dieser Betrag bei 12 Euro. Für die Brandsicherheitswache und für den Feuerwehrsicherheitsdienst wurde der Entschädigungsbetrag von bisher 10 auf 13 Euro pro Stunde angehoben.

Für die Teilnahme an Aus- und Fortbildungen wurden die bisherigen pauschalen Entschädigungssätze an den tatsächlichen zeitlichen Aufwand angepasst. Für die Aus- und Fortbildungszeiten des Kommandanten wurde zum ersten Mal eine Aufwandsentschädigung von 12 Euro pro Stunde bei einem Tageshöchstsatz von 45 Euro festgelegt.

Als Zuschuss an die Kameradschaftskasse erhält die Feuerwehr zukünftig anstatt 21,50 Euro je aktivem Feuerwehrangehörigen 50 Euro. Der bisherige Betrag wurde über viele Jahre hinweg nicht verändert.

Mit den vorgestellten Anpassungen verabschiedete der Gemeinderat Villingendorf einstimmig die Neufassung der Feuerwehr-Entschädigungssatzung.

Info: Die Sitzung des KSV in Rottweil beginnt am Mittwoch, 17. Juli, um 17 Uhr im Sitzungssaal des Neuen Rathauses. Die formal wirksame Entscheidung fällt im Gemeinderat; das ist für den 14. Juni vorgesehen. Wer sich die Vorlagen in voller Länge anschauen will: Sie sind auf der Webseite der Stadt Rottweil zu finden (https://www.ris-rottweil.de/buergerinfo/si0057.php?__ksinr=991).

Das interessiert diese Woche



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Eine höhere Entschädigung für ehrenamtliche Dienste können Feuerwehrmänner und -frauen in Rottweil künftig erhalten, wenn der Gemeinderat die Neufassung der entsprechenden Satzung beschließt. Dies steht auf der Tagesordnung des Kultur-, Sozial- und Verwaltungsausschusses (KSV) am morgigen Mittwoch. In Villingendorf hat der Gemeinderat dieser Tage einem gleichlautenden Vorschlag der Verwaltung zugestimmt.

Die Sätze für die Rottweiler Einsatzkräfte waren seit 2010 nicht mehr geändert worden. Nun hat der Kreisfeuerwehrverband die Sätze angepasst und den Städten und Gemeinden im Kreis empfohlen, sie bei sich anzuwenden. So sollen ab 1. Juli die Feuerwehrleute für jede Stunde im Einsatz 15 Euro erhalten, bislang sind es 12 Euro. Bei Brandsicherheitswachdiensten steigt der Stundensatz von 10 auf 13,50 Euro.

Deutlicher soll es bei den Lehrgängen nach oben gehen. In der Vorlage des Gemeinderats heißt es dazu: „Bei den Entschädigungen für die Aus- und Fortbildungslehrgänge, speziell bei der Truppmann- und Truppführerausbildung, waren unsere bisherigen Entschädigungssätze im kreisinternen Vergleich sehr gering.“

Künftig werde nun ein Satz von 2 Euro in der Stunde kreisweit zugrunde gelegt. Bei der Truppmann-Ausbildung sind nun beispielsweise 140 statt wie bisher 15 Euro pro Lehrgang vorgesehen, bei der Maschinisten-Ausbildung verdoppelt sich der Satz von 35 auf 70 Euro.

Kostenersatz

Wo es mehr Geld gibt, muss das natürlich jemand zahlen. In vielen Fällen können für Leistungen der Feuerwehr Gebühren verlangt werden – beispielsweise vom Verursacher bestimmter Einsätze, wenn er Gefahr oder Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt hat. Dies ist in der „Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung“ geregelt. Und auch diese soll geändert werden – die Sätze werden erhöht, wenn der Gemeinderat zustimmt. Hier wird nicht nur die Entschädigung der Einsatzkräfte berücksichtigt, sondern auch andere Faktoren kommen dazu. So werden für den Einsatz von Feuerwehrleuten künftig 28,72 Euro statt wie bisher 15,70 Euro je Stunde berechnet. Die Kosten für Brandsicherheitswache sollen von 13,70 auf 27,22 Euro steigen. Gleich bleiben soll aber die Entschädigung für den Einsatz des hauptamtlichen Kommandanten bleiben, so die Vorlage, nämlich bei 50,59 Euro in der Stunde. Die Einsatzkosten für Fahrzeuge der Feuerwehr sind laut Satzung nicht betroffen – diese werden vom Innenministerium des Landes festgelegt.

Die Kosten für Lehrgänge, aber auch die nicht abrechenbaren Kosten für Einsätze trägt die Stadt; hier wurden Mehrkosten in Höhe von 15.000 Euro im Jahr angesetzt.

Ebenfalls wurde die Feuerwehrsatzung der Stadt überarbeitet; auch hierüber wird morgen beraten.

Villingendorf stimmte bereits zu

Mit Schreiben vom 29. Juli 2022 beantragte der Kreisfeuerwehrverband Rottweil bei allen Kommunen des Landkreises eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung für den Übungsbetrieb, für die Einsätze und für Ausbildungen für Feuerwehrangehörige. Auf Basis der aktuellen Mustersatzung des Gemeindetags Baden-Württemberg hat die Gemeinde Villingendorf einen Satzungsentwurf erstellt. Die einzelnen Entschädigungssätze wurden hierbei vom Gemeinderat diskutiert und festgelegt.

Für Einsätze der Feuerwehr erhalten die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen in Villingendorf künftig eine Entschädigung von 15 Euro pro Stunde. Bisher lag dieser Betrag bei 12 Euro. Für die Brandsicherheitswache und für den Feuerwehrsicherheitsdienst wurde der Entschädigungsbetrag von bisher 10 auf 13 Euro pro Stunde angehoben.

Für die Teilnahme an Aus- und Fortbildungen wurden die bisherigen pauschalen Entschädigungssätze an den tatsächlichen zeitlichen Aufwand angepasst. Für die Aus- und Fortbildungszeiten des Kommandanten wurde zum ersten Mal eine Aufwandsentschädigung von 12 Euro pro Stunde bei einem Tageshöchstsatz von 45 Euro festgelegt.

Als Zuschuss an die Kameradschaftskasse erhält die Feuerwehr zukünftig anstatt 21,50 Euro je aktivem Feuerwehrangehörigen 50 Euro. Der bisherige Betrag wurde über viele Jahre hinweg nicht verändert.

Mit den vorgestellten Anpassungen verabschiedete der Gemeinderat Villingendorf einstimmig die Neufassung der Feuerwehr-Entschädigungssatzung.

Info: Die Sitzung des KSV in Rottweil beginnt am Mittwoch, 17. Juli, um 17 Uhr im Sitzungssaal des Neuen Rathauses. Die formal wirksame Entscheidung fällt im Gemeinderat; das ist für den 14. Juni vorgesehen. Wer sich die Vorlagen in voller Länge anschauen will: Sie sind auf der Webseite der Stadt Rottweil zu finden (https://www.ris-rottweil.de/buergerinfo/si0057.php?__ksinr=991).

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Wolf-Dieter Bojus
Wolf-Dieter Bojus
... war 2004 Mitbegründer der NRWZ und deren erster Redakteur. Mehr über ihn auf unserer Autoren-Seite.

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