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Startseite Schramberg

Heiß umkämpft: Schramberger Friedhofsgebühren

Nach den Ortschaftsräten berät der Verwaltungsausschuss neue Gebührenkalkulation / Keine Erhöhung seit zehn Jahren

von Martin Himmelheber (him)
10. März 2021
in Schramberg, Titelmeldungen
Lesezeit: 2 Minuten
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Talstadtfriedhof herbst dk 181019 8
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Wenn es um die Friedhofsgebühren geht, ist üblicherweise Streit angesagt. Seit  vielen Jahren immer wieder. Einerseits ist die Stadt  gesetzlich verpflichtet, kostendeckende Gebühren zu erheben, andererseits  sind Bestattungen und Friedhöfe ein heikles Thema. Kein Wunder, dass die letzte Gebührenkalkulation mit Erhöhung der Bestattungsgebühren im Jahr 2011 erfolgte.

Jetzt haben sich die Ortschaftsräte von Waldmössingen und Tennenbronn einmal mehr mit den  Friedhofsgebühren befasst. Am Donnerstag wird der Verwaltungsausschuss des Gemeinderates beraten, danach der Gemeinderat einen Beschluss fassen. Es ist nicht schwer vorherzusagen, dass es auch da Diskussionen geben wird.

Das Ziel, einheitliche Gebühren in der gesamten Stadt zu erheben, besteht schon lange. Eine neue Friedhofskonzeption mit dem Ziel einer einheitlichen Gebührensatzung  haben die Gremien bereits 2019 beschlossen. Bei den 2011 beschlossenen Gebührensätzen wollte man einen Kostendeckungsgrad von 60 erreichen. „Der Kostendeckungsgrad aller Schramberger Friedhöfe betrug in den Jahren 2016 bis 2019 durchschnittlich 61,7 Prozent“, heißt es dazu in einer Vorlage für die Rätinnen und Räte.

Kostendeckungsgrad soll auf 75 Prozent steigen

Basierend auf der Friedhofskonzeption habe die Firma Allevo Kommunalberatung eine neue Gebührenkalkulation erstellt, die eine einheitliche Gebührenerhebung für das gesamte Stadtgebiet vorsehe. Die Stadtverwaltung hat nun vorgeschlagen, bei den Bestattungsgebühren für das Ausheben und Schließen des Grabes wie bisher die Kosten zu 100 Prozent zu decken. Das sei auch in anderen Kommunen üblich.

Bei den Grabnutzungsgebühren schlägt die Verwaltung einen Einzelkostendeckungsgrad von 69 Prozent vor. So käme man insgesamt auf die gewünschten 75 Prozent. Eine Ausnahme soll es bei der Grabnutzungsgebühr für Kindergräber geben. Diese soll wie bisher 652 Euro  betragen.

Waldmössingen dagegen, Tennenbronn dafür

Während sich der Waldmössinger Ortschaftsrat am Montag massiv gegen die Pläne gewandt hatte, haben die Tennenbronner am Dienstagabend einstimmig für den Verwaltungsvorschlag gestimmt.

In Waldmössingen fordert der Ortschaftsrat die bisherige Gebührenkalkulation nur für Waldmössingen solle bestehen bleiben. Dort lagen die Gebühren bislang deutlich niedriger als im übrigen Stadtgebiet.*

In Tennenbronn  sah der Ortschaftsrat die Notwendigkeit, endlich zu einheitlichen Gebührensätzen zu kommen. Diese sollten eigentlich schon 2015 gelten, hatte der Rat 2011 beschlossen. Alle drei Fraktionen hätten sich am Dienstagabend dafür ausgesprochen, berichtet Ortschaftrat Reinhard Günter auf Nachfrage der NRWZ.

Es habe in der Sitzung zwar eine Reihe Nachfragen zur Kalkulation gegeben. Auch sei es sicher schwierig, den Bürgerinnen und Bürgern die teilweise großen Sprünge bei den Gebührenerhöhungen zu erläutern. Im Endeffekt sei man sich aber einig gewesen, dass ein System, das bisher ungerecht gegenüber Schramberg war, nun umgestaltet und gerechter für alle gemacht werden sollte, so Günter.

Schramberg bleibt vergleichsweise maßvoll

In einer Tabelle hat die Stadtverwaltung  die neuen Schramberger Friedhofsgebühren mit anderen Kommunen verglichen. Dabei wird deutlich, dass auch die künftigen Schramberger Gebühren überwiegend unter dem Durchschnitt der anderen Kommunen liegen.

Friedhofsgebuehren Vergleich Tabelle VA Kaesten100321
Die Friedhofsgebühren im Vergleich. Tabelle: Stadt Schramberg

*Hinweis: Ursprünglich hieß es, der Kostendeckungsgrad habe in Waldmössingen deutlich niedriger gelegen. Das stimmte so nicht. Es waren die Gebühren.

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Martin Himmelheber (him)

Martin Himmelheber (him)

... begann in den späten 70er Jahren als freier Mitarbeiter unter anderem bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Schramberg. Mehr über ihn hier.

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