Zwei Bebauungspläne entfallen: Krematorium und Zahnarzthaus +++ aktualisiert

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Am kommenden Donnerstag wird sich der Ausschuss für Umwelt und Technik zweimal mit Bebauungsplänen beschäftigen. Und zwar zum letzten Mal, weil sie nicht weiter verfolgt werden. Das ist eine gute und eine schlechte Nachricht. Oder vielleicht auch zweimal eine gute Nachricht. Es geht  um die geplante Kiefernorthopädiepraxis in Sulgen-Mitte und das Humankrematorium im Gewerbegebiet Hirtenwald in Sulgen.

Kiefernorthopädie: Es geht auch ohne neuen Bebauungsplan

Bei der Ansiedlung einer Kieferorthopädiepraxis in Sulgen war die Stadtverwaltung davon ausgegangen, dass hierfür ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden sollte. Im Oktober 2020 hat der Gemeinderat das dann auch so beschlossen.

Pläne für das neue Gebäude.

„Im Zuge der Vorplanungen des Investors zum Vorhaben und der damit verbundenen Gespräche reifte allerdings die fachliche Einschätzung, dass das Vorhaben auch ohne Neuaufstellung eines Bebauungsplans umgesetzt werden kann“, schreibt Stadtplaner Bent Liebrich in seiner Vorlage. Der Investor werde nun einen normalen Bauantrag stellen und die Baurechtsbehörde dann darüber entscheiden.

Der Investor, habe „diese lösungsorientierte Vorgehensweise“ schon begrüßt. Wie mit den wegfallenden Parkplätzen auf dem Fader-Grundstück umgegangen werden soll, werde gesondert beraten.

Im Gespräch mit der NRWZ hat der Investor klar gestellt, sowohl die Zahnarztpraxis als auch die Kieferorthopädie würden in dem Neubau Platz finden. Besonders erfreulich: „Seit ein paar Wochen haben wir die Baugenehigung in der Tasche.“  Der Spatenstich werde in November oder Dezember erfolgen. Für 2024 sei die Praxiseröffnung geplant.

Der Waldabstand würde nicht eingehalten. Luftbild Geoportal bw

Humankrematorium scheitert am Waldabstand

Beim Humankrematorium wird ein lange umstrittenes Projekt nun planungsrechtlich beerdigt. Seit etwa einem Jahrzehnt hatte der Betreiber des Tierkrematoriums die Idee, neben dem bestehenden Tierkrematorium auch ein Humankrematorium zu errichten. Lange Wartezeiten und hohe Gebühren sprachen aus seiner Sicht für das Projekt. Dagegen wandten sich Kirchenvertreter und einige Gemeinderäte.

Das bestehende Tierkrematorium bleibt allein am Hirtenwald. Archiv-Foto: him

Dennoch hat im Juli 2014 der Gemeinderat  beschlossen einen Bebauungsplan Sondergebiet Krematorium Hirtenwal d aufstellen zu lassen. Das übliche Verfahren  rollte an, die Anhörungen der Behörden liefen. Im Hebst 2017 ergab sich dann, dass im Bebauungsplan Waldabstandsregeln eingehalten werden müssen.

Die Stadt verhandelte daraufhin lange mit der Person, der der betreffende Wald gehört. „Dies mit dem Ergebnis, dass weder ein Verkauf der Waldfläche an die Große Kreisstadt Schramberg noch eine vertragliche Verpflichtung der Eigentümerin zur Herstellung des Waldabstands realisiert werden kann. Eine Umsetzung des Bebauungsplans und die Schaffung des Bau- und Planungsrechts für das Vorhaben des Humankrematoriums sind damit nicht ohne weiteres möglich“, so Liebrich in seiner Vorlage.

Projekt wird aufgegeben. Grafik: Stadt Schramberg

Investor verzichtet

Die Verwaltung habe daraufhin in mehreren persönlichen Gesprächen in den Jahren 2019 und 2020 den Investor über das Problem informiert. Schließlich habe dieser erklärt, dass er sein Projekt nicht weiter verfolgen will. Damit, so Liebrich, sei es städtebaulich nicht nötig, den Bebauungsplan weiterzuführen. Beim Flächennutzungsplan soll in Rahmen der 9. Punktuellen Änderung nun statt des Sondergebiets eine „gewerbliche Baufläche“ vorgesehen werden.

 

Das interessiert diese Woche



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Am kommenden Donnerstag wird sich der Ausschuss für Umwelt und Technik zweimal mit Bebauungsplänen beschäftigen. Und zwar zum letzten Mal, weil sie nicht weiter verfolgt werden. Das ist eine gute und eine schlechte Nachricht. Oder vielleicht auch zweimal eine gute Nachricht. Es geht  um die geplante Kiefernorthopädiepraxis in Sulgen-Mitte und das Humankrematorium im Gewerbegebiet Hirtenwald in Sulgen.

Kiefernorthopädie: Es geht auch ohne neuen Bebauungsplan

Bei der Ansiedlung einer Kieferorthopädiepraxis in Sulgen war die Stadtverwaltung davon ausgegangen, dass hierfür ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden sollte. Im Oktober 2020 hat der Gemeinderat das dann auch so beschlossen.

Pläne für das neue Gebäude.

„Im Zuge der Vorplanungen des Investors zum Vorhaben und der damit verbundenen Gespräche reifte allerdings die fachliche Einschätzung, dass das Vorhaben auch ohne Neuaufstellung eines Bebauungsplans umgesetzt werden kann“, schreibt Stadtplaner Bent Liebrich in seiner Vorlage. Der Investor werde nun einen normalen Bauantrag stellen und die Baurechtsbehörde dann darüber entscheiden.

Der Investor, habe „diese lösungsorientierte Vorgehensweise“ schon begrüßt. Wie mit den wegfallenden Parkplätzen auf dem Fader-Grundstück umgegangen werden soll, werde gesondert beraten.

Im Gespräch mit der NRWZ hat der Investor klar gestellt, sowohl die Zahnarztpraxis als auch die Kieferorthopädie würden in dem Neubau Platz finden. Besonders erfreulich: „Seit ein paar Wochen haben wir die Baugenehigung in der Tasche.“  Der Spatenstich werde in November oder Dezember erfolgen. Für 2024 sei die Praxiseröffnung geplant.

Der Waldabstand würde nicht eingehalten. Luftbild Geoportal bw

Humankrematorium scheitert am Waldabstand

Beim Humankrematorium wird ein lange umstrittenes Projekt nun planungsrechtlich beerdigt. Seit etwa einem Jahrzehnt hatte der Betreiber des Tierkrematoriums die Idee, neben dem bestehenden Tierkrematorium auch ein Humankrematorium zu errichten. Lange Wartezeiten und hohe Gebühren sprachen aus seiner Sicht für das Projekt. Dagegen wandten sich Kirchenvertreter und einige Gemeinderäte.

Das bestehende Tierkrematorium bleibt allein am Hirtenwald. Archiv-Foto: him

Dennoch hat im Juli 2014 der Gemeinderat  beschlossen einen Bebauungsplan Sondergebiet Krematorium Hirtenwal d aufstellen zu lassen. Das übliche Verfahren  rollte an, die Anhörungen der Behörden liefen. Im Hebst 2017 ergab sich dann, dass im Bebauungsplan Waldabstandsregeln eingehalten werden müssen.

Die Stadt verhandelte daraufhin lange mit der Person, der der betreffende Wald gehört. „Dies mit dem Ergebnis, dass weder ein Verkauf der Waldfläche an die Große Kreisstadt Schramberg noch eine vertragliche Verpflichtung der Eigentümerin zur Herstellung des Waldabstands realisiert werden kann. Eine Umsetzung des Bebauungsplans und die Schaffung des Bau- und Planungsrechts für das Vorhaben des Humankrematoriums sind damit nicht ohne weiteres möglich“, so Liebrich in seiner Vorlage.

Projekt wird aufgegeben. Grafik: Stadt Schramberg

Investor verzichtet

Die Verwaltung habe daraufhin in mehreren persönlichen Gesprächen in den Jahren 2019 und 2020 den Investor über das Problem informiert. Schließlich habe dieser erklärt, dass er sein Projekt nicht weiter verfolgen will. Damit, so Liebrich, sei es städtebaulich nicht nötig, den Bebauungsplan weiterzuführen. Beim Flächennutzungsplan soll in Rahmen der 9. Punktuellen Änderung nun statt des Sondergebiets eine „gewerbliche Baufläche“ vorgesehen werden.

 

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Martin Himmelheber (him)
Martin Himmelheber (him)
... begann in den späten 70er Jahren als freier Mitarbeiter unter anderem bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Schramberg. Mehr über ihn hier.