Freibadzeit ist Kinderglück

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Kreis Rottweil. Ein Sommer, wie er früher einmal war! In diesem Jahr können wir uns endlich wieder ungetrübtem Badespaß hingeben: Die Coronapandemie gilt offiziell als beendet und die Freibäder dürfen uneingeschränkt öffnen. Aber gerade für Kinder lauern noch andere Gefahren als ein Virus in den oft vollen und unübersichtlichen Bädern. Damit der Familienausflug tatsächlich reines Glück bleibt, befassen sich die Rechtsexperten anlässlich des Kindersicherheitstages am 10. Juni mit diesem wichtigen Thema.

Größte Sicherheit: schwimmen können

Die DLRG (Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft) schlägt Alarm: Die Anzahl der Kinder im Grundschulalter, die nicht schwimmen können, steigt seit Jahren an. Laut einer FORSA-Umfrage aus 2022 hat ein Fünftel aller Kinder zwischen sechs und zehn Jahren noch nicht schwimmen gelernt. Und sogar über diese Zahl hinaus muss man davon ausgehen, dass viele Kinder keine sicheren Schwimmer sind. Denn das beliebte „Seepferdchen“ täuscht: Das Abzeichen allein bedeutet nicht, dass ein Kind nicht mehr beaufsichtigt werden muss. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass das Seepferdchen laut offizieller Stelle nicht als Zertifikat für sicheres Schwimmen gilt, sondern eher als vorbereitende Motivation zu sehen ist. Damit sich ein Kind ganz allein konstant über Wasser halten kann, muss es regelmäßig üben und unter Aufsicht trainiert werden. Sinnvoll sind Schwimmkurse, zum Beispiel über die DLRG , in denen dann auch die entsprechenden Prüfungen abgelegt und Bronze-, Silber- oder Goldabzeichen erworben werden können.

Verletzung der Aufsichtspflicht keine Bagatelle

Ganz abgesehen davon, dass kein Elternteil erleben möchte, dass seinem Kind etwas passiert, ist die Aufsichtspflicht tatsächlich auch im Gesetz festgeschrieben. Das Bürgerliche Gesetzbuch definiert klar, dass Mütter und Väter unter anderem die Pflicht haben, ihr Kind zu beaufsichtigen, und dass sie sich durch die Unterlassung unter Umständen der Kindeswohlgefährdung schuldig machen. Es reicht demnach nicht, im Freibad mit anwesend zu sein, sondern vielmehr darf das Kind nicht unbeaufsichtigt möglichen Gefahren ausgesetzt werden. Selbst in einem sogenannten Kinderbecken können Nichtschwimmer gefährdet sein, warnen die ARAG Experten. Und es ist ein Irrtum, zu meinen, die Aufsichtspflicht ginge auf den Bademeister über. Diese liegt einzig und allein bei den Eltern bzw. Begleitpersonen, denen sie offiziell übertragen wurde.

Schwimmhilfen zur Unterstützung

Sinnvoll für die Sicherheit und das Selbstbewusstsein können Schwimmhilfen sein. Aus gutem Grund haben aber auch die seit Jahrzehnten bekannten Schwimmflügel noch nicht ausgedient. Sie sind nach wie vor der sicherste Klassiker, wenn die Kleinen ihre ersten richtigen Schwimmversuche machen. Denn im Gegensatz zu vielen anderen Geräten können sie nicht abrutschen oder im Wasser verloren werden. Aber auch andere Tools haben ihre Berechtigung: Ob Schwimmreifen, die mit Luft befüllt werden, oder Schwimmgürtel und Scheiben aus Schaumstoff – beide Varianten halten die Kinder über Wasser und unterstützen Schwimmbewegungen. Die Rechtsexperten machen in diesem Zusammenhang auf das CE-Prüfzeichen aufmerksam: Dieses muss auf dem Gerät angebracht sein, um ihm vertrauen zu können. Außerdem gilt es, das Höchstgewicht zu beachten, für das die jeweilige Schwimmhilfe zugelassen ist, und diese muss zudem dem Alter des Kindes und dessen Fähigkeiten angemessen sein. So haben Babys in Schwimmreifen noch nichts verloren, sondern sie gehören in Schwimmsitze. Ebenso sind sogenannte Kickboards oder Schwimmnudeln lediglich Trainingsgeräte und bewahren nicht vor dem möglichen Ertrinken.

Badekleidung als Lebensretter

Die bereits erwähnten Schwimmflügel sind nicht ohne Grund leuchtend orange: Keine Farbe sorgt im Wasser für mehr Aufmerksamkeit. Auch bei der Badekleidung sind bunte und knallige Farben daher absolut empfehlenswert. Im Idealfall greift man für die Kleinen sogar zu Neon-Varianten. Denn dunklere Farben, aber auch Weiß-, Blau- und Grautöne sind im Becken praktisch unsichtbar, weil sie optisch mit Wasser und Boden eins werden. Ein Kind, das unter Wasser sinkt und nicht mehr schreien kann, bleibt dann schnell unbemerkt; trägt es jedoch einen pinkfarbenen Bikini oder eine knallgelbe Shorts, werden andere Badegäste aufmerksam. Die ARAG Experten empfehlen somit, beim Kauf zu knallbunten Kleidungsstücken zu greifen und dabei außerdem noch auf UV-Schutz zu achten. Inzwischen ist der integrierte Sonnenschutz gerade bei Kinderbademode bereits so verbreitet, dass dies problemlos möglich ist.

Info

Die DLRG-Ortsgruppe Rottweil informiert unter rottweil.dlrg.de/ Der nächste Schwimmkurs für Kinder zwischen 5 und 10 Jahren startet erst im Jahr 2024, heißt es dort. Man führe keine Warteliste, sondern vergebe die Plätze nach Reihenfolge der Anmeldung. Die Anmeldung wird ab September 2023 freigeschaltet. Der genaue Termin der Freischaltung wird auf der Website bekanntgegeben. Eine Anmeldung ist nur dort möglich.

Einige Freibäder im Raum Rottweil.

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Größte Sicherheit: schwimmen können

Die DLRG (Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft) schlägt Alarm: Die Anzahl der Kinder im Grundschulalter, die nicht schwimmen können, steigt seit Jahren an. Laut einer FORSA-Umfrage aus 2022 hat ein Fünftel aller Kinder zwischen sechs und zehn Jahren noch nicht schwimmen gelernt. Und sogar über diese Zahl hinaus muss man davon ausgehen, dass viele Kinder keine sicheren Schwimmer sind. Denn das beliebte „Seepferdchen“ täuscht: Das Abzeichen allein bedeutet nicht, dass ein Kind nicht mehr beaufsichtigt werden muss. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass das Seepferdchen laut offizieller Stelle nicht als Zertifikat für sicheres Schwimmen gilt, sondern eher als vorbereitende Motivation zu sehen ist. Damit sich ein Kind ganz allein konstant über Wasser halten kann, muss es regelmäßig üben und unter Aufsicht trainiert werden. Sinnvoll sind Schwimmkurse, zum Beispiel über die DLRG , in denen dann auch die entsprechenden Prüfungen abgelegt und Bronze-, Silber- oder Goldabzeichen erworben werden können.

Verletzung der Aufsichtspflicht keine Bagatelle

Ganz abgesehen davon, dass kein Elternteil erleben möchte, dass seinem Kind etwas passiert, ist die Aufsichtspflicht tatsächlich auch im Gesetz festgeschrieben. Das Bürgerliche Gesetzbuch definiert klar, dass Mütter und Väter unter anderem die Pflicht haben, ihr Kind zu beaufsichtigen, und dass sie sich durch die Unterlassung unter Umständen der Kindeswohlgefährdung schuldig machen. Es reicht demnach nicht, im Freibad mit anwesend zu sein, sondern vielmehr darf das Kind nicht unbeaufsichtigt möglichen Gefahren ausgesetzt werden. Selbst in einem sogenannten Kinderbecken können Nichtschwimmer gefährdet sein, warnen die ARAG Experten. Und es ist ein Irrtum, zu meinen, die Aufsichtspflicht ginge auf den Bademeister über. Diese liegt einzig und allein bei den Eltern bzw. Begleitpersonen, denen sie offiziell übertragen wurde.

Schwimmhilfen zur Unterstützung

Sinnvoll für die Sicherheit und das Selbstbewusstsein können Schwimmhilfen sein. Aus gutem Grund haben aber auch die seit Jahrzehnten bekannten Schwimmflügel noch nicht ausgedient. Sie sind nach wie vor der sicherste Klassiker, wenn die Kleinen ihre ersten richtigen Schwimmversuche machen. Denn im Gegensatz zu vielen anderen Geräten können sie nicht abrutschen oder im Wasser verloren werden. Aber auch andere Tools haben ihre Berechtigung: Ob Schwimmreifen, die mit Luft befüllt werden, oder Schwimmgürtel und Scheiben aus Schaumstoff – beide Varianten halten die Kinder über Wasser und unterstützen Schwimmbewegungen. Die Rechtsexperten machen in diesem Zusammenhang auf das CE-Prüfzeichen aufmerksam: Dieses muss auf dem Gerät angebracht sein, um ihm vertrauen zu können. Außerdem gilt es, das Höchstgewicht zu beachten, für das die jeweilige Schwimmhilfe zugelassen ist, und diese muss zudem dem Alter des Kindes und dessen Fähigkeiten angemessen sein. So haben Babys in Schwimmreifen noch nichts verloren, sondern sie gehören in Schwimmsitze. Ebenso sind sogenannte Kickboards oder Schwimmnudeln lediglich Trainingsgeräte und bewahren nicht vor dem möglichen Ertrinken.

Badekleidung als Lebensretter

Die bereits erwähnten Schwimmflügel sind nicht ohne Grund leuchtend orange: Keine Farbe sorgt im Wasser für mehr Aufmerksamkeit. Auch bei der Badekleidung sind bunte und knallige Farben daher absolut empfehlenswert. Im Idealfall greift man für die Kleinen sogar zu Neon-Varianten. Denn dunklere Farben, aber auch Weiß-, Blau- und Grautöne sind im Becken praktisch unsichtbar, weil sie optisch mit Wasser und Boden eins werden. Ein Kind, das unter Wasser sinkt und nicht mehr schreien kann, bleibt dann schnell unbemerkt; trägt es jedoch einen pinkfarbenen Bikini oder eine knallgelbe Shorts, werden andere Badegäste aufmerksam. Die ARAG Experten empfehlen somit, beim Kauf zu knallbunten Kleidungsstücken zu greifen und dabei außerdem noch auf UV-Schutz zu achten. Inzwischen ist der integrierte Sonnenschutz gerade bei Kinderbademode bereits so verbreitet, dass dies problemlos möglich ist.

Info

Die DLRG-Ortsgruppe Rottweil informiert unter rottweil.dlrg.de/ Der nächste Schwimmkurs für Kinder zwischen 5 und 10 Jahren startet erst im Jahr 2024, heißt es dort. Man führe keine Warteliste, sondern vergebe die Plätze nach Reihenfolge der Anmeldung. Die Anmeldung wird ab September 2023 freigeschaltet. Der genaue Termin der Freischaltung wird auf der Website bekanntgegeben. Eine Anmeldung ist nur dort möglich.

Einige Freibäder im Raum Rottweil.

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