BBS-Insolvenzverwalter: „Hatte nur kurz Kontakt zur Geschäftsführung“

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Nach der erneuten Insolvenz des Felgenherstellers BBS mit Sitz in Schiltach hat sich am Freitagnachmittag der Insolvenzverwalter an die Öffentlichkeit gewandt. Er teilt mit, dass Insolvenzgeld beantragt sei, um die Mitarbeitenden des Betriebs entlohnen zu können. Von der Geschäftsführung des Betriebs wird er nach eigenen Angaben weitgehend ignoriert.

Kreis Rottweil – Der vorläufige Insolvenzverwalter des Felgenherstellers BBS Autotechnik GmbH, Dr. Dirk Pehl von der Kanzlei Schultze & Braun, hat nach eigener Mitteilung heute die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei einer Belegschaftsversammlung über den aktuellen Stand des Verfahrens informiert. 

„Der wichtigste Punkt aus Sicht der Mitarbeiter ist natürlich, dass das Insolvenzgeld beantragt ist. Eine Entscheidung der Agentur für Arbeit erwarte ich in der kommenden Woche“, sagt Pehl laut einer Pressemitteilung seiner Kanzlei. Aus seiner Sicht gebe es keine rechtlichen Hürden, die gegen eine Gewährung von Insolvenzgeld in dieser Situation sprechen. Mit dem Insolvenzgeld erhalten die Mitarbeitenden für bis zu drei Monate ihre Nettolöhne und -gehälter in voller Höhe – bis zur Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung – ausbezahlt. „Abgesichert wären in dieser Form die Monate Juli bis einschließlich September“, so der Anwalt.

Kontakt zur BBS-Geschäftsführung konnte der vorläufige Insolvenzverwalter nach eigenen Angaben bisher nur kurz herstellen. „Wir hatten ein kurzes Telefonat am 26. Juli, relativ zeitnah nach dem Insolvenzantrag und meiner Bestellung zum vorläufigen Verwalter. Ein persönliches Treffen vor Ort bei BBS, das wir in diesem Telefonat vereinbart hatten, hat die Geschäftsführung jedoch nicht wahrgenommen“, berichtet Insolvenzverwalter Pehl. Weiteren Kontakt habe es seitdem nicht gegeben. „Ich finde das bedauerlich und würde mir mehr Engagement der Geschäftsführung wünschen, um schnell Klarheit über die Situation bei BBS schaffen zu können“, so Pehl.

Zum Thema Markenrechte betonte der vorläufige Insolvenzverwalter, dass diese nicht bei der BBS Autotechnik GmbH liegen. Ein geplanter Rückkauf der Markenrechte durch die BBS Autotechnik GmbH sei nicht vollzogen worden. Ebenso sei der Kauf eines Werkes im nordrhein-westfälischen Werdohl durch die BBS Autotechnik rechtlich nicht zustande gekommen, „weil BBS die notwendigen Voraussetzungen dafür nicht mehr schaffen konnte“.

Der vorläufige Insolvenzverwalter prüft derzeit nach Angaben seiner Kanzlei die wirtschaftliche Situation der BBS Autotechnik GmbH sowie mögliche Perspektiven. „Wir stehen dabei aber noch am Anfang und stehen in einer sehr herausfordernden Situation. Daher können wir zu konkreten Perspektiven noch keine Aussagen treffen“, sagt Dr. Pehl.

Für den Felgenhersteller BBS ist es bereits die fünfte Insolvenz seit dem Jahr 2010. Die nun von dem vorläufigen Insolvenzverfahren betroffene BBS Autotechnik GmbH hatte den Geschäftsbetrieb erst mit Beginn des Jahres 2024 aus dem vierten Insolvenzverfahren heraus übernommen.

Das interessiert diese Woche



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Nach der erneuten Insolvenz des Felgenherstellers BBS mit Sitz in Schiltach hat sich am Freitagnachmittag der Insolvenzverwalter an die Öffentlichkeit gewandt. Er teilt mit, dass Insolvenzgeld beantragt sei, um die Mitarbeitenden des Betriebs entlohnen zu können. Von der Geschäftsführung des Betriebs wird er nach eigenen Angaben weitgehend ignoriert.

Kreis Rottweil – Der vorläufige Insolvenzverwalter des Felgenherstellers BBS Autotechnik GmbH, Dr. Dirk Pehl von der Kanzlei Schultze & Braun, hat nach eigener Mitteilung heute die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei einer Belegschaftsversammlung über den aktuellen Stand des Verfahrens informiert. 

„Der wichtigste Punkt aus Sicht der Mitarbeiter ist natürlich, dass das Insolvenzgeld beantragt ist. Eine Entscheidung der Agentur für Arbeit erwarte ich in der kommenden Woche“, sagt Pehl laut einer Pressemitteilung seiner Kanzlei. Aus seiner Sicht gebe es keine rechtlichen Hürden, die gegen eine Gewährung von Insolvenzgeld in dieser Situation sprechen. Mit dem Insolvenzgeld erhalten die Mitarbeitenden für bis zu drei Monate ihre Nettolöhne und -gehälter in voller Höhe – bis zur Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung – ausbezahlt. „Abgesichert wären in dieser Form die Monate Juli bis einschließlich September“, so der Anwalt.

Kontakt zur BBS-Geschäftsführung konnte der vorläufige Insolvenzverwalter nach eigenen Angaben bisher nur kurz herstellen. „Wir hatten ein kurzes Telefonat am 26. Juli, relativ zeitnah nach dem Insolvenzantrag und meiner Bestellung zum vorläufigen Verwalter. Ein persönliches Treffen vor Ort bei BBS, das wir in diesem Telefonat vereinbart hatten, hat die Geschäftsführung jedoch nicht wahrgenommen“, berichtet Insolvenzverwalter Pehl. Weiteren Kontakt habe es seitdem nicht gegeben. „Ich finde das bedauerlich und würde mir mehr Engagement der Geschäftsführung wünschen, um schnell Klarheit über die Situation bei BBS schaffen zu können“, so Pehl.

Zum Thema Markenrechte betonte der vorläufige Insolvenzverwalter, dass diese nicht bei der BBS Autotechnik GmbH liegen. Ein geplanter Rückkauf der Markenrechte durch die BBS Autotechnik GmbH sei nicht vollzogen worden. Ebenso sei der Kauf eines Werkes im nordrhein-westfälischen Werdohl durch die BBS Autotechnik rechtlich nicht zustande gekommen, „weil BBS die notwendigen Voraussetzungen dafür nicht mehr schaffen konnte“.

Der vorläufige Insolvenzverwalter prüft derzeit nach Angaben seiner Kanzlei die wirtschaftliche Situation der BBS Autotechnik GmbH sowie mögliche Perspektiven. „Wir stehen dabei aber noch am Anfang und stehen in einer sehr herausfordernden Situation. Daher können wir zu konkreten Perspektiven noch keine Aussagen treffen“, sagt Dr. Pehl.

Für den Felgenhersteller BBS ist es bereits die fünfte Insolvenz seit dem Jahr 2010. Die nun von dem vorläufigen Insolvenzverfahren betroffene BBS Autotechnik GmbH hatte den Geschäftsbetrieb erst mit Beginn des Jahres 2024 aus dem vierten Insolvenzverfahren heraus übernommen.

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Pressemitteilung (pm)
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