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Trockenheit im Landkreis Rottweil: Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen ab heute, Donnerstag, verboten

Niedrige Pegelstände zwingen den Landkreis zum Handeln. Das Verbot betrifft Privatpersonen, Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Gartenbau.

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Der Holdersbach - mit besonders niedrigem Wasserstand. Quelle: Landkreis Rottweil, Umweltschutzamt
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Die anhaltende Trockenheit hat viele Gewässer im Landkreis Rottweil auf kritische Wasserstände absinken lassen. Deshalb untersagt das Landratsamt ab dem 25. Juni die Entnahme von Wasser aus Bächen und Flüssen. Die Regelung betrifft Privatpersonen ebenso wie Landwirte, Forstbetriebe und den Gartenbau.

ROTTWEIL. Wegen der anhaltenden Trockenheit hat das Landratsamt Rottweil eine Allgemeinverfügung erlassen. Ab Donnerstag, 25. Juni, darf bis auf Weiteres kein Wasser mehr aus oberirdischen Gewässern im Landkreis entnommen werden.

Nach Angaben der Kreisverwaltung sind die Wasserstände vieler Bäche und Flüsse inzwischen auf kritische Werte gesunken. Ziel der Maßnahme sei es, die Gewässer und die darin lebenden Tiere und Pflanzen vor weiteren Belastungen zu schützen.

Von dem Verbot betroffen ist die Wasserentnahme im sogenannten Gemeingebrauch. Das bedeutet, dass weder Privatpersonen noch landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Betriebe sowie Gartenbaubetriebe Wasser aus Flüssen und Bächen entnehmen dürfen. Untersagt sind sowohl das Schöpfen mit Eimern oder anderen Handgefäßen als auch die Entnahme mit Pumpen.

Das Umweltschutzamt des Landratsamts verweist darauf, dass niedrige Wasserstände die Lebensbedingungen in den Gewässern bereits deutlich verschlechtern. Besonders Fische, Wasserpflanzen und andere Wasserorganismen seien auf ausreichende Wassermengen und genügend Sauerstoff angewiesen.

Ausgenommen von dem Verbot sind bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse und Bewilligungen. Ebenfalls weiterhin zulässig bleibt die Wasserentnahme zur Gefahrenabwehr, etwa bei Bränden. Auch das Tränken von Vieh aus Gewässern ist weiterhin erlaubt, wenn keine öffentliche Wasserversorgung zur Verfügung steht.

In besonderen Einzelfällen können Ausnahmen beantragt werden. Darüber entscheidet die untere Wasserbehörde. Voraussetzung ist laut Landratsamt, dass dadurch weder der Wasserhaushalt noch Natur und Umwelt erheblich beeinträchtigt werden.

Wer gegen die Allgemeinverfügung verstößt, muss mit einem Bußgeldverfahren rechnen. Die Regelung gilt auf unbestimmte Zeit. Erst wenn sich die Wasserstände nachhaltig erholen, soll über eine Aufhebung entschieden werden.

Bereits in den vergangenen Tagen hatten mehrere Landkreise in Baden-Württemberg wegen der Trockenheit ähnliche Einschränkungen erlassen. Auch im Landkreis Rottweil war zuletzt die Wasserentnahme aus Gewässern zunehmend kritisch geworden.

Autor / Quelle:NRWZ-Redaktion
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