Wenn an Allerheiligen die Friedhöfe wieder stärker in den Mittelpunkt rücken, werden vielerorts Kerzen entzündet, Gräber geschmückt und Erinnerungen lebendig. Für Steinmetze und Friedhofsgärtner ist dieser Tag Anlass, den Blick auf einen besonderen Ort zu lenken: den Friedhof.
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Friedhöfe sind Orte der Erinnerung. Sie geben Angehörigen Raum für Trauer und Abschied und bewahren die Verbindung zu Menschen, die nicht mehr bei uns sind. Gleichzeitig sind sie weit mehr als die Summe ihrer Grabstätten. Mit ihren Bäumen, Pflanzen, Wegen, Blumen und individuell gestalteten Grabmalen können Friedhöfe auch Ruhe und eine besondere Atmosphäre ausstrahlen.
Dazu tragen Friedhofsgärtner und Steinmetze auf unterschiedliche Weise bei. Die Friedhofsgärtner gestalten und pflegen die Grabstätten und schaffen mit ihrer Bepflanzung abwechslungsreiche, jahreszeitlich wechselnde Bilder. Steinmetze geben mit individuell gestalteten Grabmalen den Erinnerungen einen sichtbaren Ausdruck. Gemeinsam prägen beide Gewerke das Erscheinungsbild unserer Friedhöfe und tragen dazu bei, dass sie zu würdevollen und gepflegten Orten werden.
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Gerade an Allerheiligen lohnt es sich deshalb, den Friedhof einmal mit einem anderen Blick zu betrachten. Zwischen den Gräbern finden sich liebevoll bepflanzte kleine Gärten, alte Bäume, besondere Grabmale und stille Wege. Im Frühjahr blüht es, im Sommer zeigt sich die Vielfalt der Pflanzen, im Herbst leuchten die Farben und im Winter verleihen immergrüne Pflanzen und Grabmale dem Friedhof eine besondere Ruhe.
Der Wunsch von Friedhofsgärtnern und Steinmetzen ist es, dass Menschen den Friedhof nicht nur mit Trauer und Verlust verbinden. Er soll auch als ein schöner und wertvoller Bestandteil unserer Städte und Gemeinden wahrgenommen werden – als Ort, an dem Erinnerungen ihren Platz haben, an dem man zur Ruhe kommen und vielleicht auch ein Stück Natur erleben kann.
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Allerheiligen kann deshalb mehr sein als ein Tag des Gedenkens. Es kann eine Einladung sein, den Friedhof neu zu entdecken. Einen Ort, der uns an Menschen erinnert, die zu unserem Leben gehören, und der zugleich Raum für Ruhe, Begegnung und Natur bietet.
Friedhöfe gehören zu unserer Bestattungs- und Erinnerungskultur. Wie sie gestaltet und gepflegt werden, beeinflusst auch, wie wir sie wahrnehmen. Friedhofsgärtner und Steinmetze möchten ihren Teil dazu beitragen, dass Friedhöfe lebendige, gepflegte und schöne Orte bleiben – Orte, die Menschen gerne besuchen.
Ein alter Brauch: Allerheiligen und Allerseelen
Allerheiligen fällt in diesem Jahr auf Sonntag, den 1. November. Papst Gregor IV. legte das Fest im Jahr 835 auf diesen Tag. Am folgenden Montag, dem 2. November, ist Allerseelen. Der Gedenktag für alle Verstorbenen geht auf den Abt Odilo von Cluny zurück. Weil Allerheiligen gesetzlicher Feiertag ist, Allerseelen aber nicht, gehen viele Menschen im katholisch geprägten Rottweil schon am 1. November an die Gräber, direkt nach dem Gottesdienst oder am Nachmittag.
Zum Brauch gehören immergrüne Zweige und Gestecke. Das Grün steht für die Hoffnung, die Grablichter, auch „Seelenlichter“ genannt, für das Ewige Licht. In Schwaben kennt man außerdem die „Seele“, ein längliches Gebäck, das früher zu Allerseelen an Patenkinder und Bedürftige verschenkt wurde.
Der November bleibt danach ein Monat des Erinnerns: Es folgen der Volkstrauertag am 15. November, der Buß- und Bettag am 18. November und der Totensonntag am 22. November, an dem traditionell die evangelischen Gemeinden ihrer Toten gedenken.
Die Friedhöfe in Rottweil
Die Stadt Rottweil unterhält neun Friedhöfe: den Ruhe-Christi-Friedhof, auch Stadtfriedhof genannt, sowie die Friedhöfe in der Altstadt, in Bühlingen, Feckenhausen, Göllsdorf, Hausen, Neufra, Neukirch und Zepfenhan. Die städtische Friedhofssatzung beschreibt sie nicht nur als Orte der Bestattung, sondern auch als Orte der Einkehr, der Besinnung und des persönlichen Gedenkens. Zudem bewahren sie künstlerisch und historisch wertvolle Zeugnisse der Stadtgeschichte.
Entsprechend vielfältig sind die Möglichkeiten der Bestattung. Neben klassischen Reihen- und Wahlgräbern für Sarg und Urne gibt es Kindergräber, Rasen- und Baumgräber, Gemeinschaftsgräber für Sarg und Urne sowie ein eigenes Feld für früh verstorbene Kinder. Auf dem Stadtfriedhof steht zudem ein Grabfeld für Bestattungen nach islamischem Glauben zur Verfügung. Wahlgräber werden für 30 Jahre vergeben, das Nutzungsrecht kann auf Antrag verlängert werden.
Was beim Grabschmuck zu beachten ist
Nicht jedes Grab darf gleich geschmückt werden. Rasen-, Baum- und Gemeinschaftsgräber pflegt die Friedhofsverwaltung; Pflanzen und Grabschmuck sind dort nicht erlaubt. Beim Sarggemeinschaftsgrab dürfen Blumen am Grabstein abgelegt werden, bei Baumgräbern auf den dafür vorgesehenen Plätzen. Wer ein eigenes Grab pflegt, sollte verwelkte Blumen und Kränze an den Sammelstellen entsorgen. Und weil an Sonn- und Feiertagen auf dem Friedhof keine Arbeiten ausgeführt werden dürfen, empfiehlt es sich, das Grab schon in den Tagen vor Allerheiligen herzurichten.
Das Grabmal: Handwerk mit Verantwortung
Ein Grabmal soll über Jahrzehnte sicher stehen. Die Rottweiler Satzung schreibt vor, dass Grabmale nur von fachkundigen Personen wie Steinmetzen und Bildhauern errichtet werden und nach den anerkannten Regeln des Handwerks zu fundamentieren sind. Steingrabmale müssen aus einem Stück gefertigt sein. Auf Erdgräbern sind sie bis 1,80 Meter hoch zulässig, auf Urnengräbern bis 0,80 Meter. Je nach Höhe gelten Mindeststärken zwischen 14 und 18 Zentimetern.
Für jedes neue Grabmal und jede Veränderung ist eine schriftliche Genehmigung der Friedhofsverwaltung nötig. Dem Antrag liegt eine Zeichnung im Maßstab 1:10 bei, mit Angaben zu Material, Schrift, Ornamenten und Fundament. Den Antrag übernimmt in der Regel der Steinmetz. Ein provisorisches Holzkreuz darf bis zu zwei Jahre nach der Bestattung ohne Genehmigung stehen. Auf dem Stadtfriedhof sind als Grabeinfassung nur lebende Pflanzen erlaubt, ein Fall für den Friedhofsgärtner.
Für die Standsicherheit sind die Angehörigen verantwortlich, also die Nutzungs- oder Verfügungsberechtigten des Grabes. Wackelt ein Stein, müssen sie für Abhilfe sorgen; bei Gefahr kann die Stadt das Grabmal auf ihre Kosten sichern oder umlegen lassen. Eine regelmäßige Kontrolle durch den Fachbetrieb gibt deshalb Sicherheit, für die Angehörigen ebenso wie für alle, die den Friedhof besuchen.
