Benachrichtigung

Nach tödlichem Baustellenunglück in Horb: Amtsgericht erlässt Strafbefehl gegen Kranführer

Drei Bauarbeiter kamen beim Absturz einer Transportgondel ums Leben. Nach umfangreichen Ermittlungen gehen die Behörden von einem menschlichen Fehler aus – technische Defekte wurden ausgeschlossen.

Foto: Peter Arnegger
Autor / Quelle:
Lesezeit 3 Min.

Ein Jahr nach dem schweren Arbeitsunfall auf einer Großbaustelle in Horb am Neckar sind die Ermittlungen abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft Rottweil sieht die Ursache des Unglücks in einem Bedienfehler des Kranführers und hat einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung in drei Fällen erwirkt.

Drei Arbeiter starben beim Absturz aus rund 60 Metern Höhe

Die Staatsanwaltschaft Rottweil hat ihre Ermittlungen zum tödlichen Arbeitsunfall vom 20. Mai 2025 auf einer Großbaustelle in Horb am Neckar abgeschlossen. Bei dem Unglück waren drei Bauarbeiter ums Leben gekommen, nachdem eine Personentransportgondel während eines Hubvorgangs abgestürzt war.

Nach Angaben der Ermittler befanden sich die drei Männer in einer Transportgondel, die an einem rund 105 Meter hohen Arbeitskran befestigt war. Sie sollten zu einer Arbeitsplattform in etwa 60 Metern Höhe gebracht werden.

Die Gondel startete am Boden zwischen einem bereits errichteten Brückenpfeiler und einem daneben aufgebauten Arbeitsgerüst. Zwischen Gerüst und Pfeiler waren in etwa 55 Metern Höhe Stahlseile gespannt, die der Stabilisierung des Gerüsts dienten.

Ermittler sehen Bedienfehler als Unfallursache

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen soll der Kranführer während des Hebevorgangs zu früh einen leichten Schwenk nach rechts eingeleitet haben. Dabei habe er eines der Sicherungsseile übersehen.

In der Folge kollidierte das Kranseil, an dem die Gondel hing, kurz vor Erreichen der Arbeitsplattform mit dem Sicherungsseil. Durch die weiterlaufende Aufwärtsbewegung entstanden erhebliche Kräfte. Die Gondel und der Kran gerieten ins Schwanken, ehe das Kranseil abriss. Die Gondel stürzte ab.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Kranführer vor, die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen zu haben und dadurch den Tod der drei Arbeiter verursacht zu haben.

Technische Defekte ausgeschlossen

Im Zuge der Ermittlungen wurden umfangreiche technische Untersuchungen durchgeführt. Dabei konnten laut Staatsanwaltschaft technische Mängel an den beteiligten Anlagen ausgeschlossen werden.

Gegen den Kranführer wurde beim Amtsgericht Horb am Neckar ein Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung in drei tateinheitlichen Fällen beantragt. Das Gericht hat den Strafbefehl inzwischen erlassen und dabei sind eine Freiheitsstrafe von zwölf Monaten auf Bewährung sowie die Zahlung einer Geldauflage im niedrigen fünfstelligen Bereich verhängt.

Strafbefehl bisher nicht rechtskräftig

Der Beschuldigte kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen. Geschieht dies nicht, wird der Strafbefehl rechtskräftig. Im Falle eines Einspruchs käme es zu einer öffentlichen Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Horb.

Das Unglück hatte im Mai 2025 bundesweit Aufmerksamkeit erregt. Der Absturz der Gondel auf der Großbaustelle galt als einer der schwersten Arbeitsunfälle in Baden-Württemberg der vergangenen Jahre.

Autor / Quelle:NRWZ-Redaktion
Unter dem Label NRWZ-Redaktion beziehungsweise NRWZ-Redaktion Schramberg veröffentlichen wir Beiträge aus der Feder eines der Redakteure der NRWZ. Sie sind von allgemeiner, nachrichtlicher Natur und keine Autorenbeiträge im eigentlichen Sinne.Die Redaktion erreichen Sie unter redaktion@NRWZ.de beziehungsweise schramberg@NRWZ.de
Abonnieren
Benachrichtigen bei
0 Kommentare
Neueste
Älteste Meistbewertet

Danke, dass Sie die NRWZ lesen.

NRWZ.de ist kostenlos. Damit das so bleibt, brauchen wir Werbeeinnahmen — die funktionieren besser mit Ihrer Einwilligung. Nutzen Sie NRWZ kostenlos mit Werbung oder unterstützen Sie unsere Redaktion mit einer Steady-Mitgliedschaft und lesen dafür werbefrei.

Kostenlos mit Werbung

Der kostenlose Zugang wird durch Werbung finanziert. Dafür bitten wir um Ihre Einwilligung in die dafür notwendigen Cookies und Dienste.

Bereits Mitglied? Dann können Sie sich direkt einloggen:

Werbefrei mit Steady

Mit Steady unterstützen Sie unabhängigen Lokaljournalismus aus der Region und lesen NRWZ ohne Werbung*.

*Frei von Werbung über die externen Anbieter Google und Taboola. Lokale Werbung zeigen wir im Interesse unserer Direktkunden weiterhin an.

Mehr Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.