Der Gemeinderat Dunningen soll am 15. Juni 2026 beschließen, ob die Gemeinde erneut am Projektaufruf des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten – Schwimmbäder“ teilnimmt. 250 Millionen Euro stehen bundesweit bereit. Dunningens Chance: ein Lehrschwimmbecken mit erheblichem Sanierungsbedarf – und eine geänderte Finanzierungsstrategie, die den zweiten Anlauf nötig macht.
Das Lehrschwimmbecken im Dunninger Ortsteil Seedorf soll saniert werden – doch der Weg zur Finanzierung ist komplizierter als erwartet. Nachdem die Interessenbekundung der Gemeinde beim Projektaufruf 2025 des Bundesprogramms zur Schwimmbadsanierung voraussichtlich nicht ausgewählt wurde, versucht die Gemeindeverwaltung nun ihr Glück im Projektaufruf 2026. Der zuständige Gemeinderat stimmt darüber am 15. Juni ab.
Das Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten – Schwimmbäder“ unterstützt Kommunen bei der Modernisierung maroder Hallen- und Freibäder. Für den Projektaufruf 2026 stehen laut Programmunterlagen 250 Millionen Euro zur Verfügung. Die Förderquote beträgt 45 Prozent der förderfähigen Baukosten. Für Dunningen würde das bei kalkulierten Gesamtbaukosten von rund 6,6 Millionen Euro eine Bundesförderung von knapp drei Millionen Euro bedeuten (2.970.000 Euro).
Den entscheidenden Unterschied zum Vorjahresantrag macht eine Änderung in der Finanzierungsplanung: Ursprünglich hatte die Gemeindeverwaltung auch eine Landesförderung nach der Verwaltungsvorschrift Schulbau eingeplant. Diese schließt jedoch eine gleichzeitige Bundesförderung aus – eine Doppelförderung ist nicht zulässig. Da sich dadurch die Finanzierungsstruktur grundlegend verändert hat, war eine vollständig neue Interessenbekundung erforderlich. Die Verwaltung hat diese mit den aktualisierten Finanzierungswerten bereits am 15. April 2026 auf der Bundesplattform eingereicht.
Die Landesförderung nach Schulbaurichtlinien hätte sich an der Wasserfläche des Beckens orientiert: Bei 100 Quadratmetern Wasserfläche und einem Fördersatz von 16.530 Euro pro Quadratmeter wären maximal 1.653.000 Euro geflossen. Im neuen Finanzierungskonzept ist diese Option nicht mehr vorgesehen.
Schwimmbäder gelten als kommunale Infrastruktur mit besonderer gesellschaftlicher Bedeutung: für die Schwimmausbildung von Kindern, die Gesundheitsvorsorge der Bevölkerung und den sozialen Zusammenhalt. Gleichzeitig besteht bei kommunalen Bädern in ganz Deutschland erheblicher Sanierungsstau. Das Bundesprogramm zielt darauf ab, genau diesen Stau abzubauen – und fördert neben der baulichen Sanierung auch Maßnahmen zur Barrierefreiheit.
Das Auswahlverfahren ist zweistufig: Zunächst können Kommunen ihre Interessenbekundung bis zum 19. Juni 2026 auf dem Bundesförderportal einreichen, wobei ein Gemeinderatsbeschluss Voraussetzung ist, der bis zum 3. Juli nachgereicht werden darf. Die endgültige Auswahl der geförderten Projekte trifft der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages voraussichtlich im September 2026. Ausgewählte Kommunen werden anschließend aufgefordert, einen formellen Zuwendungsantrag zu stellen.
Die Kämmerin Dagmar Maier hat die Vorlage ausgearbeitet. Die erforderlichen Haushaltsmittel für den Eigenanteil von 55 Prozent seien in den kommenden Haushaltsjahren eingeplant, heißt es in der Beratungsunterlage.
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