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Pflegefall in der Familie: Beratungsstellen, Hilfen und Rechte im Kreis Rottweil – ein Wegweiser

Wenn ein Angehöriger zum Pflegefall wird, beginnt für Familien oft ein Lauf gegen Zeit und Bürokratie. Welche Beratungsstellen im Kreis Rottweil helfen, welche Leistungen Ihnen 2026 zustehen und welche Rechte Sie kennen sollten.

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Ein Sturz, ein Schlaganfall, eine Diagnose – und von einem Tag auf den anderen ist nichts mehr, wie es war. Wer plötzlich einen Angehörigen pflegen muss, steht oft allein vor einem Berg aus Fragen: Wer hilft? Was zahlt die Pflegekasse? Und wie soll das alles neben dem eigenen Leben funktionieren? Im Kreis Rottweil gibt es ein dichteres Hilfenetz, als viele vermuten. Dieser Wegweiser zeigt, wohin Sie sich wenden können, welche Leistungen Ihnen zustehen und welche Rechte Sie kennen sollten.

Der erste Anlaufpunkt: der Pflegestützpunkt

Wenn Sie nur eine einzige Adresse merken wollen, dann diese: den Pflegestützpunkt des Landkreises Rottweil. Er ist die zentrale, neutrale und kostenlose Lotsenstelle für alle Pflegefragen. Die Beraterinnen und Berater klären unabhängig von einem konkreten Anbieter, welche Hilfen es gibt, unterstützen bei Anträgen und vermitteln an passende Dienste weiter. Der Pflegestützpunkt ist am Landratsamt angesiedelt (Marienstraße 2, 78628 Rottweil) und unter den Nummern 0741 244-469, -473 und -474 sowie per E-Mail an pflegestuetzpunkt@landkreis-rottweil.de erreichbar. Wichtig: Die Beratung kostet nichts und verpflichtet zu nichts.

Was Ihnen 2026 zusteht: Pflegegrade und Geld

Bevor Leistungen fließen, braucht es einen Pflegegrad. Den stellt der Medizinische Dienst nach einem Hausbesuch fest – beantragt wird er formlos bei der Pflegekasse, die der Krankenkasse des Pflegebedürftigen angegliedert ist. Je nach Pflegegrad stehen 2026 unterschiedliche Leistungen zur Verfügung.

Beim Pflegegeld, das gezahlt wird, wenn Angehörige die Pflege zu Hause selbst übernehmen, gelten 2026 folgende monatliche Beträge: Pflegegrad 2 erhält 347 Euro, Pflegegrad 3 erhält 599 Euro, Pflegegrad 4 erhält 800 Euro und Pflegegrad 5 erhält 990 Euro. Pflegegrad 1 erhält kein Pflegegeld, dafür aber den sogenannten Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich, der für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsangebote eingesetzt werden kann.

Wer professionelle Pflegedienste ins Haus holt, kann stattdessen Pflegesachleistungen abrufen – hier liegen die monatlichen Höchstbeträge 2026 deutlich höher, etwa 796 Euro bei Pflegegrad 2 und bis zu rund 1.859 Euro bei Pflegegrad 4. Eine wichtige Entlastung für Angehörige ist außerdem die Verhinderungspflege: Braucht die pflegende Person eine Auszeit, übernimmt die Pflegekasse die Vertretung. Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sind 2026 in einem gemeinsamen Jahresbudget von 3.539 Euro zusammengefasst, das flexibel eingesetzt werden kann.

Hilfe im Alltag: Pflege zu Hause organisieren

Die meisten Menschen möchten so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden bleiben. Dafür gibt es im Kreis Rottweil ein breites Angebot: ambulante Pflegedienste, Haushaltshilfen, Tagespflege-Einrichtungen sowie Betreuungsangebote für Stunden, in denen Angehörige verhindert sind. Wohlfahrtsverbände wie das Deutsche Rote Kreuz (Kreisverband Rottweil), die BruderhausDiakonie und die Lebenshilfe im Kreis Rottweil bieten Beratung, Tagesbetreuung und spezielle Angebote – etwa eine Demenzgruppe beim DRK oder die Senioren-Tagesbetreuung der Lebenshilfe.

Wenn das Gedächtnis nachlässt: Demenz und besondere Hilfen

Demenz stellt Familien vor besondere Herausforderungen. Neben den allgemeinen Pflegeleistungen gibt es im Kreis spezielle Angebote für Betroffene und ihre Angehörigen: Gesprächskreise für pflegende Angehörige, betreute Gruppen sowie Beratung über die regionalen Strukturen des Pflegestützpunkts und der BruderhausDiakonie. Überregional bietet die Alzheimer Gesellschaft Baden-Württemberg zusätzliche Orientierung. Der Austausch mit anderen Betroffenen ist dabei oft genauso wertvoll wie die organisatorische Hilfe.

Wenn das Geld nicht reicht: Hilfe zur Pflege

Reichen Pflegeleistungen und eigenes Einkommen nicht aus, springt unter bestimmten Voraussetzungen die „Hilfe zur Pflege“ ein – eine Sozialleistung, die über das Kreissozialamt am Landratsamt Rottweil läuft. Hier lohnt sich frühzeitige Beratung, denn die Voraussetzungen und der Umgang mit Einkommen und Vermögen sind komplex.

Ihre Rechte als pflegende Angehörige

Pflege ist nicht nur eine Frage von Geld und Diensten, sondern auch von Rechten. Wer im Beruf steht, kann sich kurzfristig bis zu zehn Arbeitstage freistellen lassen, um in einer akuten Situation die Pflege zu organisieren – mit Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld. Für längere Zeiträume gibt es die Pflegezeit und die Familienpflegezeit. Außerdem haben Pflegebedürftige Anspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung nach dem Gesetz, auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (etwa Handschuhe oder Desinfektion) im Wert von bis zu 42 Euro monatlich sowie auf Zuschüsse für einen barrierefreien Umbau der Wohnung.

Der wichtigste Rat zum Schluss

Warten Sie nicht, bis der Notfall da ist. Eine Beratung beim Pflegestützpunkt kostet nichts – und sie kann im Ernstfall den entscheidenden Unterschied machen zwischen wochenlangem Behördenstress und einer geordneten Lösung. Wer die Anlaufstellen kennt, bevor er sie braucht, gewinnt im entscheidenden Moment vor allem eines: Zeit.

Die wichtigsten Anlaufstellen auf einen Blick

Pflegestützpunkt Landkreis Rottweil – die zentrale, kostenlose und neutrale Lotsenstelle für alle Pflegefragen Landratsamt Rottweil, Marienstraße 2, 78628 Rottweil Tel. 0741 244-469, -473, -474 E-Mail: pflegestuetzpunkt@landkreis-rottweil.de Tipp: Die Beratung beim Pflegestützpunkt ist kostenlos und unverbindlich – am besten schon vereinbaren, bevor der Ernstfall eintritt.

Kreissozialamt Rottweil – zuständig für „Hilfe zur Pflege“, wenn Leistungen und eigenes Einkommen nicht ausreichen Landratsamt Rottweil, Marienstraße 2, 78628 Rottweil Tel. 0741 244-0 (Zentrale)

DRK-Kreisverband Rottweil – Demenzgruppe, Betreuungs- und Unterstützungsangebote

BruderhausDiakonie – Beratung und Begleitung für an Demenz erkrankte Menschen und ihre Angehörigen

Lebenshilfe im Kreis Rottweil – Senioren-Tagesbetreuung und Beratung zum Betreuungsangebot

Pflegekasse Ihrer Krankenkasse – erste Adresse für den Antrag auf einen Pflegegrad (formlos möglich)

Autor / Quelle:NRWZ-Redaktion
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