Am Dienstag haben Zeugen das Landratsamt Rottweil am Nachmittag über eine Gewässerverunreinigung in Schiltach-Lehengericht informiert. Diesel war laut Pressemitteilung des Landratsamts über die Straßenentwässerung in den Triebwerkskanal gelangt.
Schiltach/Rottweil. Dank des schnellen Einsatzes der Feuerwehr Schiltach und der Fachkräfte des Umweltschutzamts konnte man eine Ausbreitung auf die Kinzig verhindern. Die Ursache des Vorfalls ist bislang unklar. Das Umweltamt suche noch den Verursacher.
Ersten Erkenntnissen zufolge stammt der Diesel aus einem beschädigten LKW-Tank, der möglicherweise beim Rangieren am Parkplatz Lindenhof an der B 294 beschädigt wurde. Reifenspuren in der Böschung deuten auf einen solchen Unfall hin.
Der eigentliche Schadenszeitpunkt liegt vermutlich bereits Tage oder Wochen zurück. Ausgelöst habe die großflächige Abschwemmung des Diesels der starke Regen am Vormittag des 15. April.
Ölsperren verhindern Schlimmeres
Vor Ort hätten die Verantwortlichen rasch reagiert: Die Feuerwehr Schiltach errichtete eine Ölsperre im Bereich der Wasserkraftanlage, setzte Bindemittel ein und konnte den Dieselfilm größtenteils binden. Um größtmöglichen Schutz zu gewährleisten, hat die Feuerwehr eine zweite Ölsperre errichtet. Beide Sperren bleiben vorsorglich bis nach den nächsten Niederschlägen im Gewässer.

Am Parkplatz an der B 294 schwamm der Diesel beim Eintreffen des Umweltschutzamtes gut sichtbar auf mehreren großen Pfützen. Der Geruch war deutlich – und mit Öl-Testpapier nachweisbar. Damit der Diesel bei erneutem Regen nicht wieder ins Gewässer gelangt, musste das Landratsamt schnell handeln. Die Firma Alba spülte den Entwässerungskanal und saugte das verunreinigte Wasser ab.

Das Landratsamt bittet nun die Bevölkerung um Mithilfe: Wer in den letzten Tagen oder Wochen am Parkplatz Lindenhof verdächtige Beobachtungen gemacht hat – etwa zu einem liegengebliebenen LKW oder Reifenspuren im unbefestigten Böschungsbereich – möge sich melden.
Hinweise nimmt das Umweltschutzamt unter Tel. 0741 / 244-390 entgegen oder per E-Mail an um**********@****************il.de. „Sollte der Verursacher nicht ermittelt werden können, bleiben die Kosten für den Einsatz, im vierstelligen Bereich, am Landkreis hängen“, heißt es abschließend.
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