Rottweil. Der geplante Ringzug-Halt „Rottweil Stadtmitte“ steht vor dem Aus. Die Rottweiler Stadtverwaltung empfiehlt dem Gemeinderat ausdrücklich, die Übernahme der verbleibenden Planungs- und Baukosten abzulehnen. Unter den derzeit vom Landkreis gesetzten Bedingungen werde das Vorhaben „seitens der Stadt nicht weiterverfolgt“.
Der Beschlussvorschlag ist deutlich: Der Gemeinderat soll zwar den Sachstand zum Haltepunkt zur Kenntnis nehmen. Zugleich soll er aber erklären, dass die Stadt die verbleibenden Kosten nicht übernimmt. Grund ist die vom Landkreis Rottweil vorgesehene Obergrenze: Er will sich nur einmalig mit höchstens 150.000 Euro beteiligen.
Damit blieben nach der aktuellen Rechnung 679.529,90 Euro bei der Stadt Rottweil. Und es könnte mehr werden: Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Kostenermittlung vorläufig ist, mögliche Kostensteigerungen und Förderkürzungen noch nicht berücksichtigt sind und vollständig zulasten der Stadt gingen.
Aus positiver Haltung wird Absageempfehlung
Noch Ende September hatte sich die Stadtverwaltung auf NRWZ-Anfrage grundsätzlich positiv zu einer besseren Schienenanbindung geäußert. Sie wollte eine Kostenbeteiligung allerdings zunächst ausdrücklich nicht bewerten und auf die Beratungen in den städtischen Gremien verweisen.
Nun liegt die Verwaltungsvorlage vor – und sie enthält eine klare Empfehlung gegen die Finanzierung. Bei einer auf maximal 150.000 Euro begrenzten Beteiligung des Landkreises seien der derzeitige städtische Anteil von knapp 680.000 Euro und mögliche Mehrkosten „angesichts der Haushaltslage nicht vertretbar“, heißt es im Beschlussvorschlag. Ein Beschluss in diesem Sinn wäre praktisch ein Ausstieg aus dem Vorhaben, solange der Landkreis nicht zu einer anderen Kostenverteilung bereit ist.
Kreis setzt Frist
Der Verwaltungsausschuss des Kreistags hatte am 5. Oktober empfohlen, der Landkreis solle sich mit einmalig 150.000 Euro beteiligen. Die Stadt soll die restlichen Kosten tragen und dies bis zum 15. Dezember verbindlich zusagen. Andernfalls sollen Planung und Bau des Haltepunkts nicht weiterverfolgt werden. Über die Empfehlung muss noch der Kreistag entscheiden.
Oberbürgermeister Christian Ruf hatte im Ausschuss gegen die Kostenregelung gestimmt. Er kritisierte, der Halt werde nicht allein Rottweil nutzen, sondern auch Fahrgästen aus dem Kreis und darüber hinaus dienen. Rottweil sei lediglich die „Belegenheitskommune“; ihr den nahezu vollständigen Eigenanteil aufzubürden, sei unangemessen.
Der Landkreis verweist auf einen Antrag der Freien Wähler aus dem Jahr 2019: Kommunen, die von neuen Haltepunkten profitieren, sollten die nach Förderung verbleibenden Kosten übernehmen. Die Kreisverwaltung nannte Oberndorf und Sulz als vergleichbare Fälle.
Fast 680.000 Euro – plus Risiko
Die DB InfraGO beziffert die Kosten der Station nach Abschluss der Leistungsphase 2 auf 3.686.799,56 Euro. Bund und Land sollen zusammen rund 75 Prozent fördern. So verbleibt ein Eigenanteil von 829.529,90 Euro. Nach Abzug der höchstens 150.000 Euro des Landkreises ergäbe sich der städtische Betrag von 679.529,90 Euro.
Für Ende dieses Jahres soll die Finanzierungsvereinbarung für die weiteren Planungsphasen 3 und 4 geschlossen werden. Deshalb soll der Gemeinderat jetzt entscheiden, wie es mit Planung und möglicher Realisierung weitergeht. Der Kreis hatte bereits rund 126.000 Euro für die Planung ausgegeben. Nach Angaben der Kreisverwaltung können die Kosten auch bei einem Abbruch noch auf bis zu 240.000 Euro steigen, weil weitere Arbeiten bereits laufen.
Nachfrageprognose wird relativiert
Die Stadtverwaltung stellt in ihrer Vorlage zugleich die früheren Erwartungen zur Nutzung des Halts differenzierter dar. Studien der vergangenen Jahre hatten rund 600 bis 700 Ein- und Aussteiger pro Tag vorhergesagt; die PTV-Studie von 2020 rechnete mit 670 an einem Werktag.
Diese Zahl sei aber nicht mit neuen Fahrgästen gleichzusetzen. In die frühere Rechnung floss eine größere Wohngebietsentwicklung im Bereich ehemalige ENRW/Langer Berg ein, die nicht realisiert wird; dafür waren etwa 90 tägliche Ein- und Aussteiger angesetzt. Nach den damaligen Annahmen sollten zudem 50 bis 80 Prozent der prognostizierten Nutzung auf Menschen entfallen, die bislang den bestehenden Bahnhof nutzen.
Umgekehrt nennt die Verwaltung auch Faktoren, die in der damaligen Prognose nicht enthalten waren: das neue Naherholungsgebiet am Neckar, die geplante Nachnutzung der früheren ENRW-Gebäude als Science Center für Kinder und Jugendliche sowie dauerhafte Gastronomie. Die frühere Potenzialanalyse lasse sich deshalb nur eingeschränkt auf die heutigen Planungen übertragen.
Keine direkte Busanbindung
Der Haltepunkt soll am Gleis 57 unmittelbar vor dem Portal des Au-Tunnels liegen. Vorgesehen sind nach aktuellem Planungsstand ein mindestens 150 Meter langer und fünf Meter breiter Bahnsteig sowie Anpassungen im Gleisbereich, darunter die Einkürzung von Gleis 58 bis zur Weiche 56.
Anders als andere Ringzughalte hätte „Rottweil Stadtmitte“ nach Darstellung der Stadtverwaltung keinen direkten Anschluss an Buslinien. Der Halt wäre ausschließlich zu Fuß erreichbar. Geplant ist eine barrierefreie Verbindung mit höchstens fünf Prozent Steigung zum unteren Innenstadt-Aufzug; für die 520 Meter bis dorthin und die Aufzugsfahrt sind rund acht Minuten angesetzt.
Zum bestehenden Bahnhof wären es laut Vorlage 785 Meter und etwa neun Minuten zu Fuß. Der neue Aufzug an der Hochbrücke soll zugleich die bisherige fußläufige Verbindung vom Bahnhof zur Innenstadt deutlich verbessern.
Landesgartenschau kein Termin mehr
Der Halt war in die Rahmenplanung zur Landesgartenschau 2028 aufgenommen worden. Er sollte den Schienenverkehr näher an die historische Innenstadt heranführen und Wege zu innerstädtischen Zielen verkürzen. Für die Landesgartenschau selbst kommt er jedoch nicht mehr. Wegen kritischer Aussagen in DB-Vorplanungen und einer nicht gesicherten Fertigstellung hatten die Verbandsmitglieder bereits im November 2024 entschieden, die Umsetzung auf die Zeit nach der Landesgartenschau zu verschieben.
Der Umwelt-, Bau- und Verkehrsausschuss des Rottweiler Gemeinderats berät die Vorlage am 21. Oktober öffentlich. Die Entscheidung des Gemeinderats ist für den 11. November vorgesehen.
