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„Sieben Monate für „Haffekäs“ beim Metalacker 2019“, Veröffentlicht: Mittwoch, 7. April 2021, 10.17 Uhr

Sieben Monate für „Haffekäs“ beim Metalacker 2019

Ein junger Reporter eines Regionalmagazins aus Süddeutschland hatte sich im Sommer 2019 vorgenommen, eine möglichst echte Reportage vom „Metalacker“ in Tennenbronn zu verfassen. Das ist ihn nun teuer zu stehen gekommen. Am Dienstag stand er in Oberndorf vor Gericht. Das Urteil: sieben Monate Haft, für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Dazu 3000 Euro Geldauflage und die Kosten des Verfahrens. Außerdem hat er schon mehrere Schmerzensgeld- und Schadenersatzzahlungen geleistet.

„Es tut mir leid, was in der Nacht passiert ist“, sagt der 28-Jährige nach Verlesung der Anklageschrift. “Es war wohl leider so.“ Er könne sich an vieles nicht mehr erinnern, weil er sehr betrunken gewesen sei. Seine Idee sei gewesen, am Metalacker 2019 teilzunehmen und dann eine Reportage zu schreiben. „Teilnehmen“ hieß für ihn beispielsweise, wie die übrigen Festivalgäste zu campen. Auch sei er mit Leuten auf dem Gelände unterwegs gewesen, habe sich die Musik erklären lassen. Und er hat sich wohl auch ordentlich was hinter die Binde gekippt. „Ich hatte, glaube ich, immer was zum Trinken in der Hand.“

Immer gut dabei

Gegen Mitternacht hatte er offenbar das für ihn verträgliche Maß überschritten:  In der Nacht vom 30. auf den  31. August 2019 gegen 0 Uhr habe er den Zeugen XY  mit einem Plastikbecher in den Nacken geschlagen und verletzt, heißt es in der Anklage. Eine halbe Stunde später traf es zwei Festivalbesucherinnen: Eine erhielt einen Faustschlag ins Gesicht. Eine andere traf ein Biertisch am Bein, als der Angeklagte diesen umwarf.

Schließlich – und das wog am Ende am schwersten – attackierte der Jungreporter zwei Polizeibeamte, beleidigte sie und bedrohte sie auch noch. Das ganze summierte sich zu mehreren Körperverletzungsdelikten, Beleidigungen, Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Bedrohung und Sachbeschädigung.

Auf der Anklagebank sitzt ein eher schmächtiger junger Mann, modischer Haarschnitt, schickes Hemd. Richter Sven Rach lässt ihn erst einmal selbst erzählen. Er beginnt mit einem Geständnis. Ja, er erinnere sich an die Beleidigungen und Bedrohungen gegenüber den Polizisten. Zu den Schlägereien davor wisse er nicht mehr viel. Er habe am nächsten Tag bei der Festivalleitung gefragt, ob er für den zweiten Tag wieder kommen könne. Doch die hätten nein gesagt, „weil ich jemandem eine Flasche über den Kopf gehauen habe“. Daran habe er sich nicht mehr erinnert.

Was er noch weiß: Er habe sich für das Festival angemeldet, sei im Pressebereich gewesen, habe dort Bier getrunken. Aber auch im öffentlichen Bereich und „Backstage“. Schließlich sei er bei der Bar gelandet. Dort habe er mit jemand so Trink-Kumpel-mäßig gestanden. Der habe sich plötzlich verändert. Und dann habe er wohl mit dem Becher zugeschlagen. „Das ist erschreckend für mich.“

Er sei dann zurück in den Pressebereich gegangen. „Dort stand Bier für uns zur Verfügung.“ Er habe auch andere Sachen getrunken. „Auf jeden Fall zu viel für mich.“

Seither trocken

Richter Rach fragt, ob er vorher schon getrunken habe. Ja, schon mal am Wochenende. Ein halbes Jahr vorher sei er richtig betrunken gewesen. Da habe er von einem Türsteher „einen Stiefel ins Gesicht“ bekommen. Seit dem Metalacker trinke er keinen Alkohol mehr, versichert der Angeklagte.

Der zweite Vorfall habe sich auf dem Zeltplatz ereignet. Er habe sein Zelt gesucht, aber nicht gefunden. Dabei, so die Anklage, habe er die beiden jungen Frauen getroffen und geschlagen. Daran könne er sich nicht mehr erinnern. Die Erinnerung setze erst wieder ein, als die Polizei kam, die er selbst gerufen habe.

Die Beamten kamen gegen 1.25 Uhr beim Metalackergelände an. „Ich wollte mitgenommen werden“, erklärt er. Ein Mann habe ihn böse angeschaut, ein Security-Mann habe ihn festgehalten. Er habe gedacht: „Wenn die Polizisten mich mitnehmen, bin ich in Sicherheit“.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft will wissen, ob er neben Alkohol „noch etwas anderes“ genommen habe. Nein, das habe ja auch die Blutprobe ergeben. 1,71 Promille steht im Gutachten.

Nach dem Studium Volontariat

Richter Rach unterbricht die Verhandlung. Wegen Corona lässt er den Sitzungssaal fünf Minuten lüften. Danach erfragt er die persönlichen Verhältnisse des Angeklagten. Dieser erzählt, nach dem Abi  habe er Germanistik studiert,  den Bachelor gemacht und einen Masterstudiengang an einer renommierten Uni angeschlossen. Statt in die Forschung zu gehen, wollte er lieber etwas Praktisches machen und hat ein Volontariat gesucht – und gefunden. Der Angeklagte hat sein Volontariat inzwischen abgeschlossen, hat eine Festanstellung bei seinem Verlag bekommen und verdient seit April „so 2050 Euro“ netto. Schulden hat er keine, auch keine Unterhaltszahlungen stehen an.

Amtsgericht Oberndorf. Foto: him

Brachial zugeschlagen

Als erster Zeuge tritt der damals beim Metalacker für die Pressebetreuung Zuständige auf. Er habe den Reporter begrüßt, „alles war wunderbar“. Erst um Mitternacht sei er ihm wieder begegnet, als er an der Bar mit dem Becher auf sein erstes Opfer losgegangen war. Er sei dazwischengegangen und habe den Angeklagten von seinem Opfer heruntergezogen. „Ich bin heute noch perplex, wie brachial der zugeschlagen hat.“ Er selbst sei ein erfahrener Kampfsportler, aber der Angeklagte habe immer wieder nachgeschlagen. Später habe er den beiden Festivalchefs berichtet, und diese hätten dem Angeklagten ein Hausverbot erteilt.

Das Opfer der Becherattacke kommt als nächster Zeuge. Ein kräftiger Mann, Anfang 40, dem Angeklagten körperlich weit überlegen. Das sei eine „ganz schnelle Aktion“ gewesen. Er habe frische Becher holen wollen, sich gebückt und einen „satten Schlag ins Genick“ gespürt. „Ich war schockiert.“

Eigentlich sei es nicht weiter schlimm gewesen, „bloß ärgerlich, total unnötig.“ Zu Boden gegangen sei er nicht, widerspricht er dem ersten Zeugen. Auch sei es nur ein Schlag gewesen. Der Täter  habe auf ihn den Eindruck gemacht als sei er „total weggetreten“.

Rach bittet den Angeklagten: „Lupfen Sie mal die Maske.“ „Erkennen Sie ihn“, fragt er den Zeugen. Dieser nickt: „Passt schon.“ Der Angeklagte entschuldigt sich beim Zeugen und versichert über seinen Anwalt, es sei wohl eine Verwechslung, das sei nicht der Trinkkumpan, an den er sich erinnere.

Extreme Augen

Als Nächstes sagen die beiden Frauen aus, die der Angeklagte auf dem Zeltplatz eine halbe Stunde später attackiert hatte. Die erste Zeugin hatte mit einer Freundin telefoniert, als der Angeklagte aufkreuzte und sie wirr angesprochen habe. Sie habe „von hinten links einen Schlag kassiert“, die Brille und das Handy seien weggeflogen, und sie habe „nur noch Sternle“ gesehen. Sie habe eine Schädelprellung erlitten. „Äußerlich war Gott sei Dank nicht grausig viel zu sehen.“

Der Angeklagte sei „hibbelig“ gewesen, seine Augen „extrem“. Irgendetwas sei da wohl im Spiel gewesen, meint die Zeugin. Auch bei ihr entschuldigte sich der Mann. Die nächste Zeugin berichtet, dass sie der anderen Frau helfen wollte. Dabei habe der Angeklagte die Biertischgarnitur umgeworfen, die sie am Bein traf. Er war wohl ziemlich verwirrt, findet sie, sei „orientierungslos durch die Gegend gelaufen“.

Metalacker 2019 Homepage

Umgedrehter Handschuh

Richter Rach verfügt die nächste Pause. Danach sagen ein Polizeioberkommissar und ein Polizeihauptwachtmeister aus. Nach dem Anruf im Revier sei er mit seinem Kollegen zum Festivalgelände gefahren, berichtet der Kommissar. Ein „Security-Mensch“ habe ihm den Autoschlüssel des Angeklagten übergeben. Dieser habe sich ausgewiesen. Der Mann von der Security habe von der Becher-Attacke berichtet und dass dies der mögliche Täter sei. Der Angeklagte sei „relativ ruhig, brav“ gewesen. Dann habe sich die Dame gemeldet wegen des Schlags und des umgeworfenen Tischs.

Anschließend seien sie zum Auto des Angeklagten gegangen. Er habe das Dienstfahrzeug gefahren. Der Angeklagte habe eine Jacke und eine Wasserflasche gesucht. Die Securityleute hätten ihm klargemacht, dass er nicht zurück auf den Metalacker dürfe. Dann sei der Angeklagte ums Polizeiauto herumgerannt und habe sich hinten reingesetzt. „Nehmt mich doch mit“, habe er gerufen und „blöd aus der Wäsche geguckt“.

Rangelei im Streifenwagen

Sie hätten ihn aufgefordert auszusteigen. Daraufhin habe er begonnen, sie zu beleidigen. Sein Kollege und er hätten versucht, ihn aus dem Auto herauszubekommen. Dabei habe er einen Schlag abbekommen. Nach einem heftigen Gerangel haben die beiden Polizisten den Angeklagten schließlich auf dem Boden gehabt und die Handschließe angelegt. „Er hat uns beleidigt: Wichser, Hurensöhne, und gerufen: ‚Ich schlag Euch den Schädel ein!‘ und ‚‘Ihr seid doch Kasper! ‘“ Das sei eigentlich „Haffekäs“ gewesen, findet der Polizeioberkommissar im Gerichtssaal. Man habe ihn dann ins Revier gebracht. Blutprobe, Ingewahrsamnahme.

Auf Nachfrage des Richters erklärt er, nach dem Schlag sei er kurz zu Boden gegangen, habe sich berappelt, um dem Kollegen zu helfen. Das sei „keine schöne Situation gewesen“. Der Mann sei sauber gelaufen, habe sauber gesprochen. Bei der Alkoholmenge wär er „schon dreimal eingeschlafen“, meint der Kommissar verwundert. Doch dann sei er „wie ein umgedrehter Handschuh“ plötzlich aggressiv geworden, „war am sakramentieren und beleidigen“.

Im Dienstfahrzeug habe er auf die Kamera  und gegen die Rückenlehne getreten. Er sei später bis zum 6. September dienstunfähig gewesen, habe Kopfschmerzen gehabt, „nichts dramatisches“.

Auch bei ihm entschuldigt sich der Angeklagte, spielt auf den „Haffekäs“ an.  Naja, es sei „nicht nett, wenn so mit einem umgegangen“ werde, meint der Zeuge.

„Viel Sch… gesagt“

Als nächster Zeuge kommt der Polizeihauptmeister. Er schildert protokollgenau die Abläufe wie sein Kollege. Die Beleidigungen und Drohungen? Ja, die sind gefallen. Aber Angst habe er deshalb nicht gehabt. Auch er beschreibt den sicheren Gang und wie dieser trotz Handschließe einen zuvor ausgespuckten Kaugummi  mühelos aufgehoben habe. Über seinen Anwalt habe der Angeklagte eine Schmerzensgeldzahlung über 1100 Euro geleistet.

Der Angeklagte entschuldigt sich auch bei diesem Zeugen. „Ich hab‘ viel Sch… gesagt.“ Und der Beamte erwidert: „Ich hoffe, dass Sie so was nie wieder machen.“  Nur eines sei gut gewesen, dass er nicht mit dem Auto gefahren sei: „Sonst wäre der Führerschein weggewesen.“

Als letzter Zeuge berichtet ein Beamter des Polizeireviers von seinen Ermittlungen und den Schäden am Fahrzeug. Schließlich verliest Richter Rach noch die Atteste, Arztberichte und Blutalkoholgutachten und erwähnt, dass es keine Vorstrafen beim Angeklagten gibt.

Die Plädoyers

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft schildert in ihrem Plädoyer nochmals kurz die Taten, die durch das Geständnis und die Zeugenaussagen  nachgewiesen seien. Es gehe um Körperverletzung, Beleidigung tätlichen Angriff auf Vollzugsbeamte, Bedrohung und Sachbeschädigung. Zugunsten des Jungreporters spreche, dass er geständig sei, keine Vorstrafen habe, ihm sein Verhalten aufrichtig leid tue, er sich entschuldigt habe und Vergleiche mit den Opfern geschlossen habe.

Andererseits habe er einem Beamten schwere Verletzungen zugefügt. Bei Körperverletzungen gehe der Strafrahmen von Geldstrafe bis fünf Jahren Haft. Bei tätlichem Angriff von drei Monaten Haft bis fünf Jahre. Sie beantrage sieben Monate Haft, zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, sowie 3000 Euro Geldauflage.

Verteidiger Yorck Fratzky sieht die Taten ebenfalls als erwiesen an. Sein Mandant habe aber Schadenswiedergutmachung geleistet. Der Alkohol habe eine wichtige Rolle gespielt. Der Angeklagte sei „kein typischer Straftäter“. Aber natürlich, „so etwas darf nicht passieren“. Er war nah bei zwei Promille. Sein Mandant habe daraus gelernt und trinke seither keinen Alkohol mehr. Er meine, man müsse zu einer Geldstrafe und maximal 90 Tagessätzen kommen.

In seinem letzten Wort versichert der Angeklagte: „Es wird nicht wieder vorkommen.“

Das Urteil: happig

Richter Rach verkündete nach einer weiteren Unterbrechung das Urteil: Sieben Monate Haft, drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem 3000 Euro Geldauflage. Auch die Kosten des Verfahrens muss der Angeklagte übernehmen. Auch Rach sah die strafmildernden Umstände. Aber der Angeklagte habe gegen eine Reihe von Strafgesetzen verstoßen. Beim tätlichen Angriff sei als Mindeststrafe drei Monate vorgesehen – „für den denkbar leichtesten Fall“. Davon könne hier aber keine Rede sein. Dennoch bleibe er mit sechs Monaten im unteren Bereich. Die Strafen für die anderen Taten fasse er zu einem Monat zusammen und komme so zu einer Gesamtstrafe von sieben Monaten.

Richter Rach händigt dem Angeklagten noch ein Merkblatt zum Thema Bewährung aus, ermahnt ihn, sich nichts zuschulden kommen zu lassen, packt seine Unterlagen und verlässt den Sitzungssaal. Der Angeklagte sitzt noch etwas bedröppelt da, verabschiedet sich von seinem Anwalt und zieht seine Jacke an.

Die Reportage vom Metalacker ist übrigens nie erschienen.

 

 

https://www.nrwz.de/schramberg/sieben-monate-fuer-haffekaesbeim-metalacker-2019/304296