Die Faustregel „von Oktober bis Ostern“ gehört für viele Autofahrer fest zum Jahresablauf. Tatsächlich bietet sie eine gute Orientierung für den saisonalen Reifenwechsel. Gesetzlich vorgeschrieben ist sie allerdings nicht. In Deutschland entscheidet nicht das Datum, sondern das Wetter darüber, welche Reifen gefahren werden müssen. Der Versicherer ARAG hat zusammengestellt, worauf es beim Reifenwechsel ankommt und welche Fehler Autofahrer vermeiden sollten.
- Die O-bis-O-Regel ist eine praktische Orientierung
- Was sagen die Gerichte?
- Winterreifen müssen das Alpine-Symbol tragen
- Der richtige Zeitpunkt richtet sich auch nach der Temperatur
- Profiltiefe regelmäßig kontrollieren
- Reifendruck prüfen und Sprit sparen
- Tanken im Ausland: Was im Kanister mitdarf
- Reifenwechsel selbst durchführen?
- Beleuchtung gleich mit überprüfen lassen
- Reifen und Kraftstoff richtig lagern
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Die O-bis-O-Regel ist eine praktische Orientierung
Die bekannte Faustregel empfiehlt, Winterreifen von Oktober bis Ostern zu fahren. Das hilft dabei, den Reifenwechsel rechtzeitig einzuplanen und lange Wartezeiten in Werkstätten zu vermeiden. Rechtlich bindend ist sie jedoch nicht. In Deutschland gilt die sogenannte situative Winterreifenpflicht: Winterreifen sind immer dann vorgeschrieben, wenn Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte herrschen. Wer bei solchen Straßenverhältnissen mit ungeeigneten Reifen unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld, einen Punkt in Flensburg und unter Umständen auch Probleme beim Versicherungsschutz.
Was sagen die Gerichte?
Eine Entscheidung des Amtsgerichts Mannheim zeigt, dass es beim Versicherungsschutz auf den Einzelfall ankommt: Ein Autofahrer war Ende Oktober mit Sommerreifen auf einer Brücke mit einem anderen Fahrzeug kollidiert. Zwar herrschten Temperaturen bis minus sieben Grad, und zwei Tage zuvor hatte es geschneit. Zum Unfallzeitpunkt ließen sich aber keine winterlichen Straßenverhältnisse feststellen. Der Mann habe deshalb nicht mit Glätte rechnen müssen, befand das Gericht – seine Versicherung musste den Schaden regulieren (Az.: 3 C 308/14). Anders kann es ausgehen, wenn jemand mit Sommerreifen in ein Skigebiet im Hochgebirge fährt. Passiert dann ein Unfall, kann das als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden, und die Versicherung darf ihre Leistung kürzen oder verweigern (Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Az.: 3 U 186/02).
Winterreifen müssen das Alpine-Symbol tragen
Seit Oktober 2024 reichen Reifen mit der früher verbreiteten M+S-Kennzeichnung (Matsch und Schnee) allein nicht mehr aus. Als wintertauglich gelten nur Reifen mit dem Alpine-Symbol – einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Das Zeichen bestätigt, dass der Reifen festgelegte Anforderungen an die Wintertauglichkeit erfüllt. Das gilt für klassische Winterreifen ebenso wie für Ganzjahresreifen. Wer Ganzjahresreifen fährt, sollte deshalb prüfen, ob das Symbol vorhanden ist.
Der richtige Zeitpunkt richtet sich auch nach der Temperatur
Auch wenn es keine festen Termine gibt, lautet die gängige Empfehlung, Winterreifen aufzuziehen, sobald die Temperaturen dauerhaft unter etwa sieben Grad Celsius liegen. Denn Sommerreifen verlieren bei Kälte an Haftung, weil ihre Gummimischung verhärtet. Umgekehrt verschleißen Winterreifen bei sommerlichen Temperaturen schneller und verlängern den Bremsweg. Wer rechtzeitig wechselt, gewinnt also nicht nur Sicherheit, sondern schont auch seine Reifen.
Profiltiefe regelmäßig kontrollieren
Die gesetzliche Mindestprofiltiefe beträgt lediglich 1,6 Millimeter. Für eine gute Haftung bei Nässe und Schnee empfiehlt die ARAG jedoch deutlich mehr: Winterreifen sollten möglichst nicht unter vier Millimeter abgefahren werden. Auch Sommerreifen bieten mit mehr Profil spürbare Sicherheitsreserven, insbesondere bei starkem Regen, wenn das Risiko von Aquaplaning steigt.
Reifendruck prüfen und Sprit sparen
Nicht nur die Profiltiefe, auch der Reifendruck sollte regelmäßig kontrolliert werden. Ist er zu niedrig, steigt der Rollwiderstand und damit der Kraftstoffverbrauch. Maßgeblich sind die Vorgaben des Fahrzeugherstellers, vor allem vor längeren Fahrten und bei voller Beladung. Die Angaben finden sich meist an der Innenseite der Fahrertür, an der B-Säule, im Tankdeckel oder in der Betriebsanleitung. Wichtig: Der empfohlene Reifendruck sollte nicht eigenmächtig überschritten werden. Der saisonale Reifenwechsel ist ein guter Anlass für die Kontrolle – sie erhöht die Sicherheit und vermeidet unnötigen Verbrauch.
Tanken im Ausland: Was im Kanister mitdarf
Apropos Kraftstoff: In einigen Nachbarländern ist Sprit günstiger als in Deutschland. Wer dort tankt, darf Kraftstoff grundsätzlich auch im Reservekanister mitbringen. Bei der Einreise aus einem EU-Land beanstandet der Zoll bis zu 20 Liter im Kanister nicht. Aus Nicht-EU-Staaten wie der Schweiz sind neben dem Tankinhalt nur zehn Liter abgabenfrei. Voraussetzung: Der Kraftstoff ist für den Eigenbedarf bestimmt und wurde an einer regulären Tankstelle versteuert gekauft. Der Kanister muss zugelassen (UN- oder RKK-Kennzeichnung) und sicher verschlossen sein. Aus Sicherheitsgründen rät die ARAG, möglichst nicht mehr als zehn Liter pro Kanister zu transportieren.
Reifenwechsel selbst durchführen?
Wer über das nötige Werkzeug verfügt und Erfahrung hat, kann den Reifenwechsel grundsätzlich selbst erledigen. Wichtig sind ein sicherer Stand des Fahrzeugs, das korrekte Anzugsdrehmoment der Radschrauben und eine anschließende Kontrolle des Reifendrucks. Nach etwa 50 bis 100 gefahrenen Kilometern sollten die Radschrauben erneut überprüft und gegebenenfalls nachgezogen werden. Wer unsicher ist oder keine geeignete Ausrüstung besitzt, ist in einer Fachwerkstatt besser aufgehoben.
Sonderfall Hybrid- und Elektroauto
Bei Hybrid- und Elektroautos rät die ARAG vom Selbermachen ab und verweist auf die Hochvolttechnik: Werkstätten, die an solchen Fahrzeugen arbeiten, brauchen dafür eigens geschultes Personal und eine spezielle Ausstattung. Der ADAC sieht das weniger streng. Der Räderwechsel sei auch beim E-Auto in Eigenregie möglich, mit der Hochvoltanlage komme man dabei nicht in Berührung. Entscheidend sei, den Wagenheber ausschließlich an den vom Hersteller vorgesehenen Punkten anzusetzen – sonst drohen Schäden an der teuren Antriebsbatterie.
Beleuchtung gleich mit überprüfen lassen
Der Reifenwechsel ist auch ein guter Anlass, die Fahrzeugbeleuchtung kontrollieren zu lassen. Gerade in der dunklen Jahreszeit sind funktionierende Scheinwerfer, Rückleuchten und Blinker unverzichtbar, um gut zu sehen und selbst rechtzeitig erkannt zu werden. Viele Kfz-Betriebe beteiligen sich jedes Jahr im Oktober an der Aktion „Licht-Test“ und prüfen die Beleuchtungsanlage kostenlos. Kontrolliert werden unter anderem Scheinwerfer, Brems- und Rücklichter, Blinker sowie die Leuchtweitenregulierung. So lassen sich das Unfallrisiko verringern und unangenehme Überraschungen bei einer Verkehrskontrolle vermeiden.
Reifen und Kraftstoff richtig lagern
Wer seine Räder selbst einlagert, sollte sie kühl, trocken und vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt aufbewahren. Vor der Einlagerung empfiehlt es sich, Beschädigungen und Profiltiefe zu kontrollieren und die Position jedes Rads zu markieren, damit es in der nächsten Saison wieder an der richtigen Stelle montiert wird.
Wer zusätzlich Kraftstoff als Reserve aufbewahren möchte, muss Grenzen beachten: In der privaten Garage sind in der Regel bis zu 20 Liter Benzin und 200 Liter Diesel zulässig – ausschließlich in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern.
Quelle: ARAG
