Da bahnt sich ein Streit zwischen den Behörden an. Öffentlich ausgetragen. Am gestrigen Mittwoch sagte Rottweils Oberbürgermeister Ralf Broß noch, aus Sicht der Stadtverwaltung sehe er den Landkreis in der Pflicht, eine Ringzughaltestelle „Rottweil-Mitte“ zu schaffen. Tags darauf kontert Landrat Dr. Wolf-Rüdiger Michel im Namen des Landratsamts: Eine solche Haltestelle habe keine Priorität.
Für Projekte im Vorfeld der geplanten Landesgartenschau 2028 werden in den kommenden vier Jahren 6,8 Millionen Euro bereitgestellt. Das sagte Broß am Mittwoch bei der Haushaltseinbringung im Gemeinderat. Unter anderem für den Ringzug-Haltepunkt Stadtmitte seien die Gelder vorgesehen. Für deren Bau, der rund drei Millionen kosten soll, habe Landrat Michel eine „Eigenbeteiligung“ der Stadt gefordert. Das wollte Broß so nicht stehen lassen: „Hier ist der Landkreis Rottweil als Träger des Ringzugs in der Pflicht“, meinte er. Die Stadt erfülle ihren Part mit der Finanzierung einer Aufstiegshilfe vom Halt zur Stadt.
Davon fühlte sich Landrat Michel angesprochen. Aus seinem Büro ist am Morgen eine Mitteilung versandt worden. Auf die Berichte aus der Rottweiler Gemeinderatssitzung im Zusammenhang mit einem von der Stadt gewünschten Ringzughaltepunkt Rottweil-Mitte wolle sich der Landkreis äußern, hieß es.
Der Zweckverband Ringzug habe unter finanzieller Beteiligung des Landes ein Gutachten zur Fortentwicklung des Ringzugbetriebskonzepts erstellen lassen, heißt es im Schreiben des Landratsamts. Eine abschließende Besprechung mit dem Verkehrsministerium des Landes stehe noch aus. Hauptpunkte des Gutachtens seien die Bestellung neuer Schienenfahrzeuge bis Mitte der 2020-er Jahre, neue Haltepunkte sowie die Streckenelektrifizierung, insbesondere auch der Strecke Rottweil/Villingen-Schwenningen.
Also auch die Finanzierung neuer Haltepunkte wie „Rottweil-Mitte“, um die Landesgartenschau-Besucher und alle späteren auf einem schnellen und wenig mühsamen Weg Richtung Innenstadt befördern zu können. Aber: Die Kreisverwaltung habe bereits darauf hingewiesen, dass die bisherigen Schienenfahrzeuge in wenigen Jahren ihr wirtschaftliches Nutzungsende erreicht haben werden. Eine Neubeschaffung werde wieder etwa 25 Jahre abdecken „und sollte daher zukunftsorientiert sein und Elektroantrieb haben“, so das Landratsamt.
Mit dieser Beschaffung sei daher zwingend die Elektrifizierung der Ringzugstrecken, vor allem auch der Strecke Rottweil/Villingen-Schwenningen verbunden. Das habe „absolute Priorität“. Andernfalls müsse der Zweckverband in veraltete Wagentechnik (etwa Diesel) investieren.
So kommt die Kreisverwaltung zum Schluss: „Die Frage nach neuen Haltepunkten ist – vor allem auch vor dem Hintergrund der Finanzierbarkeit – derzeit nicht prioritär.“ Es sei zudem „im Moment völlig unklar, was eine neue Ringzugvereinbarung mit dem Land für den Status quo insbesondere an Betriebskosten für den Zweckverband und für den Landkreis auslösen wird.“ Daher sei „derzeit auch unklar, was der Betrieb mit einem neuen Haltepunkt an weiteren Kosten, unabhängig von den Baukosten, beim Landkreis pro Jahr verursachen würde.“
Auf steigende Kosten hat die Kreisverwaltung ganz offenbar keine Lust. Sie schreibt, etwas feiner ausgedrückt: „Bevor diese für die Kreisfinanzen wichtigen Fragen nicht beantwortet sind, kann über neue Haltepunkte aus der Sicht des Kreises kaum zielführend diskutiert werden. Auch im Nahverkehrsplan des Kreises ist beim Thema ’neue Haltepunkte‘ ausdrücklich ein Finanzierungs- und Wirtschaftlichkeitsvorbehalt formuliert.“
Diese Haltung sei Oberbürgermeister Broß sowie Bürgermeister Dr. Christian Ruf bereits im März 2018 im Rahmen eines Gesprächs zur Vorstellung der Landesgartenschaubewerbung mitgeteilt worden. Gleichzeitig sei eine Finanzierung durch den Landkreis in Frage gestellt worden.
Landrat Dr. Wolf-Rüdiger Michel dazu: „Vor wenigen Tagen hat mich Oberbürgermeister Broß zum Thema Haltepunkt Rottweil-Mitte angerufen. Wir haben die unterschiedlichen Auffassungen erörtert.“
Zur künftigen Diskussionslage äußerte sich Michel wie folgt: „Die Debatte im Kreistag rund um den Kreishaushalt herum hat gezeigt, dass im Interesse der Städte und Gemeinden eine niedrige Kreisumlage bevorzugt wird. Diese begrenzt den Investitionsspielraum des Kreises. Sollte die Stadt mit einem Antrag auf den Landkreis zukommen, wird sich der Kreistag selbstverständlich damit befassen. Eine Entscheidung ist angesichts der vielen Unwägbarkeiten derzeit schwer möglich.“
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