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Corona-Demos fordern Schramberger Polizei

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Für das kommende Wochenende wollen sich die Gegner der Coronamaßnahmen erneut in Schramberg treffen. In sozialen Medien, aber sogar in einer Anzeige in der örtlichen Tageszeitung werben sie für ihre Protestaktion.

Eine weitere Aktion mit einem „Pestdoktor“ ist ebenfalls angekündigt. Ob die Auto-Korso-Fahrer auch an diesem Freitag aufkreuzen, ist laut Revierleiter Jürgen Lederer noch nicht bekannt. „Die melden sich immer recht kurzfristig.“ Die Leiterin des Ordnungsamtes Cornelia Penning bestätigt am Nachmittagauf NRWZ-Nachfrage, sowohl der Auto-Korso, als auch die anschließende „Menschenkette“ seien beantragt und genehmigt. Als „künsdtlerische Darstellung“ werde sie auch den „Pestdoktorauftritt“ genehmigen.

Gerade die Auto-Aktionen sorgen für erheblichen Aufwand bei der Polizei. Um die Fußgänger und die anderen Autofahrer zu schützen, müsse er an jeder Kreuzung Polizeibeamte postieren. „Außerdem fährt eine Streife voraus und eine hintendrein“, rechnet Lederer vor, „ich brauche jedes Mal zwölf Kräfte.“ Diese Beamten kämen zusätzlich und machten dann Überstunden. Die Normalbesatzung im Revier sei für den üblichen Dienstbetrieb da.

Hupen gehört zur Meinungsfreiheit

Dass die Korsofahrer laut hupend und mit Lautsprechern unterwegs seien, müsse die Gesellschaft wohl hinnehmen. Zwar könne die Stadtverwaltung anordnen, dass nicht gehupt werden dürfe. Es gebe aber ein höchstrichterliches Urteil, dass für ein solches Verbot hohe Hürden aufstelle: „Das gehört zur Meinungsäußerung.“ Bisher habe die Stadt das Hupen auch nicht untersagt.

„Ich glaube, wir hatten in Schramberg noch nie so viele Demonstrationen wie  derzeit“, ist Revierleiter Lederer überzeugt, „wir haben da sogar einen Spitzenplatz im gesamten Bereich des Polizeipräsidiums.“ Nicht, was die Teilnehmerzahlen angehe, aber bezogen auf die Anzahl von Aktionen.

Ob die Anzeige eines Bürgers gegen einen Korso-Fahrer wegen eines NS-Vergleichs Erfolg haben wird, scheint Lederer eher fraglich. Wie berichtet, hat ein Passant einen Korso-Fahrer angezeigt, weil dieser ein Schild „Schule ist kein Konzentrationslager“ an die Autoscheibe geklebt hatte. Lederer: „Für eine Straftat fehlt meiner Meinung nach der Vorsatz.“ Das Schild sei zwar indiskutabel und zeuge von großer Ahnungslosigkeit. Aber dass der oder diejenige, die es geschrieben haben, bewusst den Nationalsozialismus verharmlose wollten, glaube er eher nicht. Vorsatz sei aber Voraussetzung für eine Bestrafung als Straftat.

Voll daneben – aber auch strafbar? Foto: him

 

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Martin Himmelheber (him)
Martin Himmelheber (him)
... begann in den späten 70er Jahren als freier Mitarbeiter unter anderem bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Schramberg. Mehr über ihn hier.

4 Kommentare

  1. In diesem Zusammenhang frage ich mich, wie eine Gesellschaft heute die laufenden Kindesmisshandlungen/psychische Belastungen in den Schulen mittragen kann? (Die auf hinterfragungswürdigen PCR-Tests basieren.)

    Schulleitungen, Lehrerschaft machen sich strafbar nach §1666, Par. 223 StGB
    Ggf. 223a StGB, da die Stäbchen bei Tests dazu geeignet sind Verletzungen zu verursachen, § 225
    Mißhandlung von Schutzbefohlenen…

    Wo sind die Jugend-/Landratsämter, Familiengerichte, Oberbürgermeister/innen, Staatsanwaltschaften, Kriminalbeamten…?

    https://www.welt.de/debatte/kommentare/article230407507/Ct-Wert-Wir-muessen-die-Ergebnisse-der-PCR-Tests-genauer-auswerten.html

    https://www.google.com/amp/s/www.merkur.de/welt/corona-masken-kinder-deutschland-nebenwirkungen-gefaehrdung-risiko-studie-90437220.amp.html

    https://2020news.de/sensationsurteil-aus-weimar-keine-masken-kein-abstand-keine-tests-mehr-fuer-schueler/

    https://www.aerztezeitung.de/Panorama/Kinderaerzte-gegen-regelmaessige-Corona-Selbsttests-bei-Schuelern-417562.html

    https://www.statnews.com/2020/03/17/a-fiasco-in-the-making-as-the-coronavirus-pandemic-takes-hold-we-are-making-decisions-without-reliable-data/

  2. „Aber dass der oder diejenige, die es geschrieben haben, bewusst den Nationalsozialismus verharmlose wollten, glaube er eher nicht.“

    Sezieren wir den Text mal:

    Der Text wendet sich gegen die derzeitigen Rahmenbedingungen an den Schulen, gekennzeichnet durch:

    Fernunterricht, Abstand, Masken, Tests. Diese Dinge sind ärgerlich und erschweren den Lernerfolg, ohne Frage. Die Betroffenen sind aber deshalb nicht in ihrem Leben bedroht und auch nicht mehr als alle anderen in diesen Zeiten in ihrer Freiheit, namentlich Freizügigkeit.

    „… sind kein KZ“: Es wird damit suggeriert, auf Grund der o.g. Maßnahmen herrschten Zustände wie in KZs, und das dürfe nicht sein.

    Zustände in den KZs waren ständige Bedrohung des Lebens, teils aus reiner Willkür des Personals, Verlust jeglicher Freiheitsrechte, namentlich der Freizügigkeit, ständige Verletzung der Würde durch fortgesetzte Demütigung, kein Rechtsweg. In Vernichtungslagern war – wie die Bezeichnung ausdrückt – der industriell organisierte Mord der Grund für das Bestehen überhaupt.

    Ich zitiere aus dem Strafrechtskommentar „Fischer“: § 130

    „Erforderlich ist vielmehr ein ausdrückliches quantitatives oder qualitatives Bagatellisieren von Art, Ausmaß, Folgen oder Wertwidrigkeit einzelner oder der Gesamtheit nationalsozialistischer Gewaltmaßnahmen. Das Merkmal ist erfüllt, wenn der Äußernde solche Maßnahmen herunterspielt, beschönigt oder in ihrem wahren Gewicht verschleiert(BGH 46,40)“ Rand Nr. 31

    zum Vorsatz: Es komme dem BGH nach nicht darauf an, dass die historisch unzweifelbare Tatsache in „revisionistischer Verblendung“ negiert werde. Bewusstes Leugnen sei „das bewusste Abstreiten des bekanntermaßen historisch anerkannten Holocaust.“ BGH 47, 278, 281 Rand Nr. 46

    In Alltagssprache übersetzt: Was damals abgelaufen ist, ist allgemein bekannt, und wer das anders sieht ist entweder nicht ganz dicht oder er leugnet oder verharmlost bewusst.

    Es wäre schön, wenn speziell die Schramberger Polizei immer so großzügig wäre ….da habe ich außerhalb Corona schon ganz, ganz andere Dinge gesehen, nicht als Betroffener sondern als zufälliger Beobachter. Z.B. wo da ein Obdachloser (nicht) sein durfte, und in welchem Ton man den behandelt hat.

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