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Schönblickbauherrin: „Wir wollen eine verträgliche Wohnanlage“

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Schramberg (him) –  Als einen Beitrag zur Versachlichung haben am Donnerstag, Rechtsanwalt Mathias Hörnisch und Architekt Roland Hess die Medien zu einem Informationsgespräch zum Bauprojekt Schönblick  eingeladen.

„Das Bauvorhaben der aus einer alteingesessenen Schramberger Unternehmerfamilie hervor gegangenen Bauherrengemeinschaft zur Schaffung von bezahlbarem Mietwohnraum in nachhaltiger und ökologisch sinnvoller Bauweise auf dem Sulgener Schönblick hat sich von einem sachlichen Verwaltungsverfahren zunehmend in ein emotionales Politikum gewandelt, bei dem relevante Tatsachen weitgehend unbeachtet bleiben“, erklärt die Bauherrengemeinschaft.

Was ist geplant?

„Wir wollen den Druck aus dem Kessel nehmen“, erläuterte Hörnisch im Gespräch. Er sei bislang „rein beratend“ für die Bauherrengemeinschaft Schönblick tätig. Architekt Hess stellte den bestehenden Bebauungsplan aus dem Jahr 1999 („einer der wenigen rechtsgültigen Bebauungspläne in Schramberg“) vor und zeigte, was  er dort plant. Er zeigte aber auch, was der Bebauungsplan hergeben würde, würde man die im Bebauungsplan vorgegebenen Reihenhäuser errichten.

So möchte die Bauherrin das Grundstück bebauen.

Man wolle Geschosswohnungsbauten errichten, so Hess und dabei eine Vielzahl unterschiedlicher Wohnungsgrößen anbieten. Von Ein- bis Fünf-Zimmer-Wohnungen mit Flächen von 35 bis 136 Quadratmetern. „Wir bauen für Einzelpersonen bis Familien.“

Insgesamt entstünden in den drei Gebäuden 25 Wohneinheiten. Jede Wohnung  habe einen Balkon oder eine Terrasse, neun außerdem Gartenanteile. Alle Wohnungen seien per Aufzug barrierefrei erreichbar. Geheizt werde mit Pellets, die Dächer würden begrünt.

Alle Wohnungen würde die Bauherrengemeinschaft vermieten, nicht verkaufen. Es seien keine geförderten Wohnungen geplant, so Architekt Hess auf Nachfrage der NRWZ.

Im ersten Baufeld an der Schönblickstraße entstünde ein Bau mit sieben Wohneinheiten, der mittlere Block werde elf Wohnungen haben und der letzte Block nochmals sieben. „Die Gebäude haben zwei Vollgeschosse und ein Staffelgeschoss“, so Hess.

Ansicht von der Wendeplatte.

Lockerer als erlaubt

Der Bebauungsplan erlaube zwei Vollgeschosse und in Ausnahmen ein drittes, wenn  die Firsthöhe von elf Metern nicht überschritten werde. Die jetzt geplanten Häuser werden 8,65 Meter hoch. Gerechnet wird die ab Fußbodenhöhe des Erdgeschosses. Dieses darf laut Bebauungsplan 1,20 Meter über dem bisherigen Geländes liegen.

Auf das zweite Baufeld kommt kein Wohngebäude sondern einen Garagenhof mit 16 Plätzen. An zwei weiteren Stellen entstehen weitere vier Garagen. Hinzu kommen  13 Stellplätze und zwei Carports. Insgesamt  35 Plätze für Autos. Der Bebauungsplan schreibt je Wohnung einen Stellplatz vor.  Am  südlichen Ende des Baugrundstücks wäre ein Spielplatz möglich, „wenn erforderlich und gewünscht.“

Hess weist darauf hin, dass ursprünglich vier Gebäude geplant waren. In Absprache mit dem Baurechtsamt habe man „überlegt, wie es lockerer werden“ könnte. Deshalb habe man auf ein Baufeld verzichtet und das Garagenfeld eingeplant. „Wir wollen eine verträgliche Wohnanlage.“

Was wäre möglich?

Hess stellte dann auch dar, was tatsächlich auf dem Gelände nach den Vorgaben des Bebauungsplanes möglich wäre: 18 Reihenhäuser und acht Einliegerwohnungen. Jedes Reihenhaus bekäme eine Garage, jede Einliegerwohnung einen Stellplatz. So sieht es der Bebauungsplan vor. Auf diese Weise wären mehr als 25 Prozent mehr Wohnfläche möglich als im nun eingereichten Plan.

So könnte eine Bebauung mit Reihenhäusern aussehen.

„Das könnten wir bauen, ohne irgendwelche Befreiungen zu benötigen.“ Der Bebauungsplan lasse eine „sehr massive Bebauung zu“, sagt Hess. „Das war damals der Wunsch des Gemeinderats.“

Wie geht es weiter?

Bis zum 4. April werde die Baurechtsbehörde über den Bauantrag entscheiden, so Hörnisch. Die Bauherrengemeinschaft wolle „so schnell als möglich“ bauen, ergänzt Hess. Ein konkretes Datum könne er aber nicht nennen, da es bisher noch keine Verträge gebe.

In zwei Punkten braucht die Bauherrengemeinschaft Befreiungen: Zum einen wegen der geplanten Flachdächer. Zum anderen weil die drei Wohngebäude an einzelnen Stellen leicht über das Baufeld hinausreichen oder leicht  im Baufeld gedreht sind. „Die Baufelder sind aber größer als wir es brauchen“, betont  Hess, „und wir halten die gestaltprägenden Vorgaben des Bebauungsplans ein.“  Dass es bei einem Bauvorhaben Befreiungen gebe, sei nichts Ungewöhnliches. Im Gegenteil, es sei „fast die Regel“, so Hess.

Der direkte Vergleich.

Erschließungsbeiträge Sache der Stadt

Zur Frage der Erschließungsbeiträge verweist Rechtsanwalt Hörnisch an die Stadt. Diese sei für die Erschließungsgebührensatzung verantwortlich. Die Stadt habe entschieden, die Straße zu bauen und  dafür von der Bauherrengemeinschaft  das entsprechende Gelände gekauft.

Die Anwohner am Schönblick würden durch die Erschließung nicht belastet. Allerdings kämen auf diese Kosten für Hausanschlüsse zu, weil die Stadtwerke Leitungen in der Schönblickstraße austauschten. Das habe mit den Neubauvorhaben aber nichts zu tun.

Bauherrin: Sachlich miteinander umgehen

Die Bauherrengemeinschaft stellt zum Protest der Schönblickanwohner fest, dass es „einen Anspruch auf freien Ausblick oder eine Grünflächengarantie“ im Bebauungsplan nicht gebe. Die Bauherrin frage sich, weshalb „mit einer derartigen Wut und Aggression gegen das Bauvorhaben vorgegangen wird“.  Sie wendet sich auch gegen  Diffamierungen und Beleidigungen und dass von Seiten der Bürgerinitiative  von „entarteter Bebauung“  die Rede sei.  (Die BI verwendete allerdings den Begriff „artfremd“.)

Zu den Erschließungskosten weisen sie darauf hin, dass die Bauherrin nahezu die Hälfe übernehme. Auch habe  man sich offen gezeigt, um in Härtefällen für eine finanzielle Lösung der betroffenen Anlieger einzutreten“. Dieses Angebot habe aber keiner der Anlieger genutzt.

Man verschließe sich keiner sachlichen Diskussion. Die Bauherrin nehme lediglich ihre eigenen Rechte war und erwarte, „dass man fair und sachlich miteinander umgeht“.

Ansicht von Süden mit möglichem Spielplatz. Alle Grafiken: Roland Hess
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Martin Himmelheber (him)
Martin Himmelheber (him)
... begann in den späten 70er Jahren als freier Mitarbeiter unter anderem bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Schramberg. Mehr über ihn hier.

3 Kommentare

  1. Stellungnahme der Bürgerinitiative Schönblick zum Artikel „Wut und Aggression unverständlich“ im
    Schwarzwälder Boten vom 25.02.2022
    Wenn man als Anlieger des Schönblick die „Stellungnahme der Bauherren“ liest muss man sich
    zunächst überlegen, von welchen Emotionen man in diesem Moment heimgesucht wird. Zunächst
    scheint das Wort „perplex“ ganz passend.
    Im Zeitungsartikel wird suggeriert, dass sich der Bauherr zu Wort meldet. Richtig ist doch vielmehr,
    dass sich die alteigesessene Unternehmerfamilie Faist von einem Anwalt und ihrem Architekten
    vertreten lässt. Die Bürgerinitiative (BI) hat sich bisher in der Kommunikation nicht durch Anwälte
    vertreten lassen. Schließlich will man gerade keine Aggression schüren. Die Mitglieder der BI haben
    sich immer offen, mit Namen und Gesicht geäußert. Dieses Vorgehen zieht sich jedoch schon seit
    Monaten und ist typisch für den Bauherren. Die BI hatte die Familie Faist mehrfach gebeten in ein
    persönliches Gespräch einzutreten. Auch auf die Einladung der Stadt Schramberg in die Aula zur
    Bürgerinformation kam eine Absage. Mehr als eine schriftliche Stellungnahme mit der freundlichen
    Genehmigung an die Oberbürgermeisterin diese verlesen zu dürfen war nicht drin. Unangemeldete
    Besuche bei einzelnen Anwohnern am Samstagmorgen um 8.30 Uhr ohne Terminankündigung
    ersetzt kein angemessenes Gespräch. Wie schreiben die Bauherren? Einer sachlichen Diskussion
    würde man sich nicht verschließen? Dazu muss man sich aber erst einmal der Diskussion per se
    stellen.
    Betrachtet man nun die Einlassung der Vertreter, also dem Anwalt und dem Architekten bekommt
    man den Eindruck, dass erneut kein Verständnis für die Anwohner vorhanden ist. Inzwischen haben
    sich weit über 200 Bürger gegen diese Art der Bebauung in Schramberg und Umgebung
    ausgesprochen und täglich werden es mehr. Es geht doch nicht darum, dass die Anlieger Ihre
    Aussicht erhalten wollen, es geht vielmehr um die Tatsache, dass Geschoßwohnungsbau in einer
    historischen Siedlung schlicht und einfach fehl am Platz ist. Stichwort Vollgeschosse, der Architekt
    behauptet, der Bebauungsplan hätte drei Vollgeschosse hergegeben? Hier müsste man als Leser der
    Aussage wohl das Gefühl hegen „belogen“ zu werden. Der runde Kreis mit den zwei Strichen im
    Bebauungsplan zeigt eindeutig, dass nur zwei Vollgeschosse möglich sind.
    Aber gehen wir mal der Reihe nach. Die Kernbotschaft sei, dass der Bebauungsplan bereits seit 1999
    besteht und bereits dort der Wunsch nach mehr Wohnraum bestand. Richtig ist, dass die Bürger im
    damaligen Bebauungsplanverfahren alle juristischen Möglichkeiten ausgeschöpft haben diesen
    Bebauungsplan zu verhindern. Auch damals haben sich die Bürger öffentlich gegen diese Bebauung
    ausgesprochen. Der Gemeinderat hat damals den Plan gegen den Wunsch der Bürger (und des
    damaligen Eigentümers!) genehmigt. Auch hier sollte man sich mit der Geschichte des Schönblick
    beschäftigen um den tatsächlichen Wunsch der Bürger zu verstehen. Das die Bauherrschaft nun
    „überrascht“ sei, weckt erneut komische Emotionen. Als Schramberger Unternehmerfamilie sollte
    man wissen, dass nunmehr seit 23 Jahren und bisher erfolgreich gegen diese Bebauung vorgegangen
    wurde.
    Die BI hatte mehrfach betont, dass eine Bebauung grundsätzlich zu begrüßen ist. Sie muss ich jedoch
    optisch ins Umfeld einfügen, was nun definitiv nicht der Fall ist. Die Behauptung, dass es an
    bezahlbarem Wohnraum mangelt ist ein weiteres Argument, welches wohl mit dem Begriff
    „unsinnig“ belegt werden kann. Die Bevölkerung der Stadt Schramberg wächst seit Jahren nicht. Geht
    man durchs „Städle“ sieht man Leerstand wohin man schaut. Der Wohnraum in Schramberg ist nicht
    knapp, sondern vorhanden aber derzeit nicht verfügbar. Warum dies so ist, da könnte man ein Buch
    darüberschreiben.
    Der Anwalt Hörnisch „mutmaßt“, dass die Erschließungskosten das Brennpunktthema seien. Hier
    könnte man den Beweis ableiten, dass man eben gerade nicht mit den Anwohnern spricht, denn

    dann müsste man keine Mutmaßungen anstellen. Die Erschließungskosten sind Teil der Diskussion
    aber nicht der Schwerpunkt. Im Übrigen ist die Behauptung mal wieder falsch, dass Anwohner der
    Straße keine Erschließungskosten bezahlen müssen. Richtig ist, dass diese im Moment nicht zu
    entrichten sind. Deren Fälligkeit hängt jedoch von der Fertigstellung des Gehweges ab. Hierzu hat die
    Familie Faist bereits Ihren entsprechenden Teil dazu beigetragen und den Grundstücksteil für den
    Gehweg (zugegeben auf Verlangen der Stadt und nicht freiwillig) zur Gehwegsherstellung verkauft.
    Über die Höhe der Erschließungskosten hat die Stadt einen gewissen Freiraum. Der Appell der BI an
    die Stadt ist hier lediglich die Spielräume im Sinne der Bürger zu prüfen. Eine Stundung über zwei
    Jahre ist wohl kein wirkliches Entgegenkommen und ernsthaftes Überprüfen?
    Abschließend möchte sich die BI von den Äußerungen der Bauherren distanzieren, wonach es
    „persönliche Angriffe“ gegeben haben soll. Diese martialische Begriffswahl befremdet. „Entartete
    Bebauung“ sei als Angriff zu werten? Bemüht man den Duden zum Begriff „entartet“ wird man mit
    der Definition konfrontiert, dass etwas in negativer Weise von der Norm abweicht. Richtig, genau das
    will die Bi ausdrücken. Der geplante Geschoßwohnungsbau weicht von den „normalen“ Häuser im
    Wohngebiet in negativer Weise ab!
    Zu Beginn war die Frage, welche Emotionen mit dem Lesen des Artikels verbunden werden können.
    Man müsste wohl den Begriff „traurig“ verwenden. Die alteingesessene Unterrnehmerfamilie Faist,
    welche sich dem persönlichen Gespräch und der sachlichen Diskussion immer verweigert hat, sollte
    die Bürger über Ihren Anwalt und Architekten nicht mit Äußerungen konfrontieren lassen die
    deutlich erkennen lassen, dass man das eigentlich Problem gar nicht verstanden hat (oder eben auch
    nicht verstehen will!).

  2. Warum nennt man das Kind nicht beim Namen, Herr Himmelheber? Welche Schramberger Unternehmerfamilie ist es denn?

    • Wir nennen den Namen auf Wunsch der Familie nicht. Die Anwohner kennen ihn. Martin Himmelheber

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