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ENRW vergibt große Netzanschlüsse in Rottweil künftig nach Punkten

Der erste Anmeldezeitraum läuft vom 26. Oktober bis 6. Dezember. Ergebnisse der ersten Vergaberunde erwartet die ENRW voraussichtlich ab April 2027.

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ENRW Umspannwerk in Zimmern. Foto: ENRW

Rottweil – Die ENRW Energieversorgung Rottweil hat am 22. Oktober neue Regeln für die Vergabe größerer Stromanschlüsse mitgeteilt. Für Netzanschlüsse mit mehr als 950 Kilowatt und für Graustromspeicher gilt nach ihren Angaben ab sofort ein Punkteverfahren. Der erste Anmeldezeitraum läuft vom 26. Oktober bis 6. Dezember. Nur ein geringer Teil der Kundschaft ist laut ENRW betroffen.

Die ENRW Energieversorgung Rottweil GmbH & Co. KG teilt in einer Pressemeldung vom 22. Oktober mit, dass für die Vergabe größerer Anschlüsse und Leistungserhöhungen im Stromnetz neue Regeln gelten. Ziel sei es, die verfügbaren Netzkapazitäten transparent, fair und diskriminierungsfrei zu verteilen. Betroffen sind ausschließlich Netzanschlüsse und Leistungserhöhungen in der Mittel- und Hochspannung. Die ENRW rät, vor einer Antragstellung zu prüfen, welches Vergabeverfahren im jeweiligen Fall gilt. Nur ein geringer Anteil der Kundinnen und Kunden sei betroffen, für die überwiegende Mehrheit bleibe alles unverändert.

Für Netzanschlüsse mit einer Leistung von mehr als 950 Kilowatt (kW) und für Graustromspeicher gilt das vom Verband für Energie- und Wasserwirtschaft Baden-Württemberg (VfEW) entwickelte Punkteverfahren. Anträge werden dabei anhand festgelegter Kriterien bewertet und priorisiert. Zu diesen Kriterien zählen die Projektreife, die Ortsgebundenheit und der Zeitpunkt der Antragstellung.

Der erste Anmeldezeitraum für Anfragen im Netzgebiet der ENRW läuft vom 26. Oktober bis 6. Dezember. Danach übermittelt die ENRW alle eingegangenen Anträge an den vorgelagerten Netzbetreiber Netze BW. Nach dessen Rückmeldung, voraussichtlich ab April 2027, werden die Antragstellenden im Rahmen der ersten Vergaberunde über die Ergebnisse informiert. Künftig soll das Anmeldefenster einmal jährlich geöffnet werden.

Vom Punkteverfahren ausgenommen sind Einrichtungen der essenziellen Daseinsvorsorge sowie Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG). Für sie und für alle weiteren Netzanschlussanfragen gilt weiterhin das sogenannte Windhundverfahren: Die Vergabe erfolgt in der Reihenfolge des Antragseingangs. Anträge können dafür jederzeit eingereicht werden.

Als Hintergrund nennt die ENRW den stark steigenden Bedarf an Netzanschlüssen und zusätzlicher Netzleistung. Er wachse derzeit schneller, als die notwendigen Netzausbaumaßnahmen umgesetzt werden könnten. Deshalb bestünden aktuell Engpässe im vorgelagerten 110-kV-Netz. Weitere Informationen zu den Verfahren und zur Antragstellung gibt es auf der Website der ENRW unter www.enrw.de/de/Zuteilung-Netzanschlusskapazitaeten.

Autor / Quelle:Pressemitteilung (pm)
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