Der Landkreis Tuttlingen begrüßt die Einführung einer Bezahlkarte für Asylsuchende. Dies teilt das Landratsamt Tuttlingen mit.
14 von 16 Bundesländern – unter anderem Baden-Württemberg – haben ein europaweites Ausschreibungsverfahren zur Einführung gestartet. Potenzielle Anbieter können ihr Angebot bis zum 26. März 2024 einreichen. Mit der Bezahlkarte soll Asylbewerbern künftig nur noch begrenzt Bargeld zur Verfügung stehen. Dem Sachleistungsprinzip wird damit Vorrang eingeräumt. Die flächendeckende Einführung einer Bezahlkarte ist im Sommer 2024 geplant.
Das Justizministerium Baden-Württemberg hat dem baden-württembergischen Landkreistag nun mitgeteilt, dass die Bezahlkarte vermutlich nicht in allen 44 Stadt- und Landkreisen zeitgleich eingeführt werden kann. Daher wurde angefragt, welche Stadt- und Landkreise sich als Pilot von Beginn an beteiligen wollen.
„Der Landkreis Tuttlingen hat sich als Pilotlandkreis bei einer ersten Ausrollphase der Bezahlkarte beworben. Wir sind von der Bezahlkarte überzeugt, weil damit die Bargeldauszahlung reduziert werden und Sachleistungen Vorrang haben“, erläutert Sozialdezernent Bernd Mager. Ferner seien Überweisungen – beispielsweise an Schleuser im Ausland – nicht mehr möglich.
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