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IG BAU Südbaden warnt vor längeren Arbeitstagen auf dem Bau

Die Gewerkschaft sieht längere tägliche Arbeitszeiten auf Baustellen kritisch und fordert stattdessen Maßnahmen gegen Fachkräftemangel und sinkende Tarifbindung.

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Die IG BAU Südbaden spricht sich gegen Überlegungen der Bundesregierung aus, den gesetzlichen Acht-Stunden-Tag zugunsten längerer täglicher Arbeitszeiten aufzuweichen. Die Gewerkschaft sieht dadurch insbesondere im Baugewerbe Gesundheits- und Sicherheitsrisiken für die Beschäftigten.

Die Fachgruppe Bauhauptgewerbe der IG BAU Südbaden lehnt Überlegungen der Bundesregierung ab, den gesetzlichen Acht-Stunden-Tag durch eine flexiblere Regelung mit längeren täglichen Arbeitszeiten zu ersetzen. Nach Ansicht der Gewerkschaft würde dies insbesondere Beschäftigte auf Baustellen zusätzlich belasten.

Der Vorsitzende der Fachgruppe, David Vetter, verweist auf die körperlich anspruchsvolle Arbeit im Baugewerbe. Bauarbeiter seien häufig bei Hitze, Kälte oder Regen im Einsatz und arbeiteten unter Zeitdruck. Nach seiner Einschätzung nehme die Konzentration nach acht Stunden deutlich ab. Längere Arbeitstage könnten deshalb das Risiko von Unfällen erhöhen und die Gesundheit der Beschäftigten gefährden.

Die Gewerkschaft widerspricht zudem der Auffassung, längere tägliche Arbeitszeiten könnten die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verbessern. Aus Sicht der IG BAU entstehe Produktivität vor allem durch gute Arbeitsbedingungen, ausreichend Personal und eine angemessene Bezahlung. Viele Beschäftigte auf Baustellen leisteten bereits heute regelmäßig Überstunden.

Nach Ansicht der IG BAU sollte die Bundesregierung stattdessen Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel und die sinkende Tarifbindung ergreifen. Auch Hagen Granzin, Mitglied des Bezirksvorstands der IG BAU Südbaden, fordert, den Gesundheitsschutz und die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten nicht zugunsten wirtschaftlicher Interessen zu verschlechtern.

Hintergrund der Stellungnahme sind politische Überlegungen, die tägliche Höchstarbeitszeit zugunsten einer stärkeren Orientierung an der bereits im europäischen Arbeitszeitrecht vorgesehenen maximalen Wochenarbeitszeit flexibler zu gestalten. Ob und in welcher Form entsprechende Änderungen tatsächlich umgesetzt werden, ist derzeit noch offen.

Autor / Quelle:NRWZ-Redaktion
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