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12.000 Euro Grundgehalt für Landrat Keckeisen beantragt

Landrat Keckeisen bei seiner Vereidigung. Archiv-Foto: wede
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Lesezeit 3 Min.

Der neue Landrat Christoph Keckeisen soll in die Besoldungsgruppe B7 eingestuft. Dies jedenfalls ergibt sich aus der Sitzungsvorlage zur Sitzung am kommenden Montag, 15. Juni.

Rottweil – Die Besoldung der Landräte, und auch der Bürgermeister ist gesetzlich geregelt. Der Gesetzgeber gibt aber den Landkreisen und Städten einen gewissen Spielraum. Das ist abhängig von der Einwohnerzahl. So ist laut Vorlage und laut Gesetz in Landkreisen bis 175.000 Einwohnern die Einstufung in die Gehaltsklasse B 6 und B 7 möglich (der Kreis Rottweil hat knapp 140.000 Einwohner). In der ersten Wahlperiode. Wie der Vorlage zu entnehmen ist, müsste ab der zweiten Wahlperiode die Einstufung in die höhere Gruppe B7 erfolgen. Dies soll Keckeisen aber schon vom ersten Monat an zustehen, so jedenfalls der Antrag der Verwaltung.

Das begründet das Personalamt mit den gestiegenen Aufgaben des Rottweiler Landrats. Im Jahr 2002 wurde die Stelle des Landrats bereits bewertet. Damals schon befand die Verwaltung, dass eine höhere Einstufung richtig ist. Inzwischen sind durch die Verwaltungsreform einige zusätzliche Aufgaben hinzugekommen. So sieht die Veraltung erst recht die Einstufung in die höhere Besoldungsgruppe als angemessen vor. Keckeisens Vorgänger Dr. Wolf-Rüdiger Michel wurde ebenfalls nach B7 besoldet.

Der Grundgehalt der Besoldungsstufe B7 beträgt laut Besoldungsordnung aktuell 12.017 Euro, in der nächst niedrigen sind es 11.437 Euro. Hinzu kommen bei Beamten aber noch Zuschläge. Die Entschädigung für den „durch das Amt allgemein verursachten erhöhten persönlichen Aufwand“ macht 13,5 Prozent des Grundgehalts aus.

Der Verwaltungsausschuss hat diese Frage am 4. Mai nicht öffentlich vorberaten und einstimmig, bei einer Enthaltung, eben diese Einstufung dem Plenum zur Beschlussfassung vorgeschlagen.

Anschließend zwei Ausschüsse

Die Sitzung des Kreistags beginnt am 15. Juni um 13.30 im Großen Saal des Berufsschulzentrums in Rottweil. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem Beschlüsse zum ÖPNV in den Raumschaften Schramberg und Sulz, die Instandsetzung der „Wasserturmstraße“ bei Beffendorf. Dazu die Verwendung von Fördermitteln aus dem „Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz“, wo 13 Millionen in den Neubau des Landratsamts fließen sollen.

Es folgen die Sitzungen des Sozial-, Kultur- und Schulausschusses (14.45 Uhr) und des Jugendhilfeausschusses (15.30 Uhr).

Autor / Quelle:Wolf-Dieter Bojus
... war 2004 Mitbegründer der NRWZ und deren erster Redakteur. Mehr über ihn auf unserer Autoren-Seite.
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