Schramberg. Ein Hoffnungsschimmer für den Stadtkämmerer: Die Schramberger Umlandgemeinden müssen sich an den Sanierungskosten für die Schramberger Schulen beteiligen – wenn Kinder und Jugendliche aus diesen Gemeinden in Schramberg zur Schule gehen.
Unter Bekanntgaben berichtete Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr im Verwaltungsausschuss, es gebe ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim.
In Rottweil berate der dortige Gemeinderat bereits über das Thema. Das Urteil führt aus, dass die Nachbarkommunen sich nicht nur an den Kosten für Neubauten, sondern auch bei Schulhaussanierungen beteiligen müssten, sofern das Kultusministerium ein „dringendes öffentliches Bedürfnis“ dafür festgestellt habe.
Die Kommunen müssten Vereinbarungen schließen, in denen die Lasten gerecht verteilt werden. Von den Kosten abgezogen würden alle Zuschüsse und fünf bis 15 Prozent wegen des Standortvorteils. Was dann noch übrig bleibe, werde durch die Anzahl der Schülerinnen und Schüler geteilt und auf die Kommunen umgerechnet.
Informelle Gespräche
Eisenlohr berichtet, sie habe mit den Bürgermeister-Kollegen schon informell gesprochen. Die seien natürlich „nicht gerade begeistert“, aber es werde entsprechende Verhandlungen und Vereinbarungen geben.
Dass Schramberg finanziell entlastet werden wird, ist sicher: Der Auswärtigenanteil am Gymnasium liege bei etwa 54 Prozent. Auch an der Grund- und Werkrealschule (GWRS) Sulgen sei der Anteil der Nicht-Schramberger Schülerinnen und Schüler hoch.
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