So betrüblich die Entscheidung des Ortschaftsrats für den bisherigen Ortsvorsteher Strobel sein mag, so folgerichtig war sie letztlich auch. Als städtischer Beamter musste er wissen, dass er seinem Dienstherrn gegenüber zur Loyalität verpflichtet war. Das schließt keinesfalls aus, dass er sachlich-kritische Distanz zu ihm wahrt. Kritik in der Sache ist in solchen Fällen jedoch immer an Regularien gebunden, die man im Alltag wohl als Streitkultur bezeichnen würde.
Genau diese Grenze hat Herr Strobel überschritten, als er nach Art eines Gutsherren verfuhr, den inzwischen bekannten Beitrag einer Mitbürgerin inhaltlich guthieß und obendrein noch in die Öffentlichkeit trug. Dass Vorgänge dieser Art dienstrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, weiß jeder, der den Vorbereitungsdienst für Beamte durchlaufen hat. Solche Vorschriften mögen Außenstehenden bisweilen seltsam oder gar antiquiert vorkommen, sie erfüllen aber einen tieferen Zweck: Die Stabilität eines demokratischen Staatswesens basiert unter anderem auch auf verlässlichen Beamten, deren Verhalten und Handeln stets berechenbar bleibt.
Was nun die Nachfolgefrage betrifft, so wird die Suche nach einem geeigneten Kandidaten nicht unbedingt leicht werden. Gleich zwei Amtsinhaber verloren ihre Stellung nach relativ kurzer Zeit. Das Bild vom Schleudersitz drängt sich dem Betrachter unweigerlich auf. In einer Ortschaft, deren Bewohner die Zugehörigkeit zu Schramberg teilweise nicht akzeptieren können oder wollen, gerät der Ortsvorsteher sehr schnell in eine kaum haltbare Position. Einerseits ist er seinem Dienstherrn verpflichtet, andererseits aber will er sich für die Bürger seiner Ortschaft und deren Interessen einsetzen. Er steht also immer wieder zwischen den Fronten und kann leicht zwischen ihnen zerrieben werden.
Uwe Ortwich, Schramberg-Tennenbronn
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