Das neue Jahr bringt zahlreiche Änderungen im Alltag mit sich: Von mehr Netto auf dem Konto über digitale Steuerbescheide bis hin zu neuen Regeln für Wärmepumpen, E-Scooter und Führerscheine. Ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen, die Bürger, Familien und Autofahrer ab 2026 betreffen.
- Strengere Lautstärkegrenzen für Wärmepumpen
- KfW-Förderung: Erleichterungen für Familien und Käufer von Bestandsimmobilien
- Balkonkraftwerke jetzt auch mit Schuko-Stecker erlaubt
- Effizienzhaus-55-Plus-Förderung ist gestartet
- Rückgabe von Elektroschrott und E-Zigaretten
- Pflichtumtausch für Führerscheine endet im Januar
- Next-Generation-eCall wird Pflicht
- Neue Regeln für E-Scooter und Co.
- Nachspielzeit bei Fußballspielen wird auch in Stadien angezeigt
- Lachgasverbot kommt
- Spritpreise steigen
- Holland führt Maut ein
- Helmpflicht in Italiens Skigebieten
- Einkommensteuer-Grundfreibetrag steigt
- Digitaler Steuerbescheid wird Standard
- Zuschläge zur Erwerbsminderungsrente werden neu berechnet
- Pendlerpauschale steigt
- Düsseldorfer Tabelle: Unterhalt und Selbstbehalt
- Kindergeld, Kinderzuschlag und Co.
- Neue Beitragsbemessungsgrenzen 2026
- Mindestlöhne steigen auch in 2026
- Neu für rüstige Rentner: Aktivrente
- Rente nicht mehr als Barauszahlung
- Fahrzeugschein 2.0
- Keine Kraftfahrzeugsteuer für reine Elektrofahrzeuge
- Reduzierte Umsatzsteuer in der Gastronomie
- Stärkung des Ehrenamtes
- Deutschlandticket geht weiter
Strengere Lautstärkegrenzen für Wärmepumpen
Ab 2026 gelten bei der staatlichen Förderung von Wärmepumpen strengere Anforderungen an den Schallschutz, um Anwohner künftig besser vor Lärmbelästigung durch Wärmepumpen zu schützen. Gefördert werden dann nur noch Geräte, die besonders leise arbeiten und bei denen die Geräuschemissionen des Außengeräts zumindest zehn Dezibel niedriger liegen als die Geräuschemissionsgrenzwerte für Wärmepumpen. Maßgeblich ist dabei der Schallleistungspegel des Geräts sowie der Abstand zu Nachbargrundstücken, vor allem in dicht bebauten Wohngebieten. Experten weisen darauf hin, dass nicht jede aktuell förderfähige Anlage automatisch die neuen Grenzwerte erfüllt. Vor allem bei Luft-Wasser-Wärmepumpen kann der Aufstellort entscheidend sein. Wer die Förderung nutzen möchte, sollte sich daher frühzeitig vom Fachbetrieb beraten lassen und auf entsprechende Herstellerangaben achten. Eine Liste des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gibt Orientierung bei der Gerätewahl.
KfW-Förderung: Erleichterungen für Familien und Käufer von Bestandsimmobilien
Die Förderbedingungen der beiden Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) „Wohneigentum für Familien“ und „Jung kauft Alt“ wurden verbessert. Ziel ist es, mehr Haushalten den Schritt ins eigene Zuhause zu ermöglichen. Beim Programm „Wohneigentum für Familien“ wurden die Einkommensgrenzen angehoben, sodass nun auch Familien mit mittleren Einkommen förderberechtigt für einen Neubau sind. Zudem können höhere Kreditbeträge in Anspruch genommen werden, abhängig von der Anzahl der Kinder. Auch beim Programm „Jung kauft Alt“, das den Erwerb sanierungsbedürftiger Bestandsimmobilien fördert, gibt es Erleichterungen: Die Anforderungen an das Baujahr und den energetischen Zustand der Immobilie wurden präzisiert und teilweise gelockert. Zudem stehen längere Laufzeiten und günstigere Zinskonditionen zur Verfügung. Die ARAG-Experten weisen darauf hin, dass Käufer sich weiterhin verpflichten müssen, die Immobilie energetisch zu sanieren.
Balkonkraftwerke jetzt auch mit Schuko-Stecker erlaubt
Seit Dezember dürfen Balkonkraftwerke offiziell mit einem herkömmlichen Schuko-Stecker betrieben werden. Bisher war häufig ein spezieller Wieland- oder SEP-Stecker erforderlich. Experten weisen darauf hin, dass die maximale Einspeiseleistung der Mini-Solaranlagen weiterhin auf 960 Watt begrenzt ist. Mit Wieland- oder SEP-Stecker sind bis 2.000 Watt erlaubt. Zudem müssen die Anlagen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Auch Vermieter oder Wohnungseigentümergemeinschaften dürfen den Betrieb nicht mehr ohne triftigen Grund untersagen. Trotz Schuko-Stecker ist eine fachgerechte Installation unerlässlich. Alte oder beschädigte Steckdosen sollten vorab geprüft werden, um Sicherheitsrisiken zu vermeiden.
Effizienzhaus-55-Plus-Förderung ist gestartet
Baureife Wohnvorhaben, die im sogenannten Effizienzhausstandard 55 mit einer Wärmeerzeugung mit 100 Prozent erneuerbaren Energien geplant sind, können mit bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit gefördert werden. Die zinsverbilligten Kredite werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergeben. Förderfähig ist der Neubau oder der Ersterwerb von Wohngebäuden, für die bei Antragstellung zwar schon eine Baugenehmigung vorliegt, deren Bau jedoch noch nicht begonnen wurde. Experten der ARAG raten angehenden Bauherren zu einem Online-Check, um zu prüfen, ob sie die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen.
Rückgabe von Elektroschrott und E-Zigaretten
Ab 2026 werden Hersteller verpflichtet, elektronische Geräte nicht nur zurückzunehmen, sondern auch zu recyceln. Ziel der Gesetzesänderung ist eine Steigerung der Sammelquote für Elektrogeräte, da Deutschland die vorgegebene europäische Mindestquote deutlich unterschritten hat. Im Rahmen der gesetzlichen Neuregelung soll gleichzeitig mehr über Rückgabemöglichkeiten und Sammelstellen informiert werden. Experten weisen darauf hin, dass unter anderem die steigende Zahl falsch im Restmüll entsorgter Einweg-E-Zigaretten ein zunehmendes Problem darstellt. Daher müssen Geschäfte, die Einweg-E-Zigaretten vertreiben, künftig Sammelstationen für gebrauchte Geräte einrichten. Zudem sind Mitarbeiter von kommunalen Sammelstellen künftig angehalten, selbst Elektroschrott und Batterien zu sortieren, um das Brandrisiko durch falsche Entsorgung zu verringern.
Pflichtumtausch für Führerscheine endet im Januar
Die ARAG-Experten weisen darauf hin, dass am 19. Januar 2026 eine bedeutsame Frist für den obligatorischen Führerscheintausch endet. Dann müssen alle Inhaber eines deutschen Kartenführerscheins, der in den Jahren 1999, 2000 oder 2001 ausgestellt wurde, diesen in den neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein im Scheckkartenformat eintauschen. Danach verliert das alte Dokument seine Gültigkeit, auch wenn die Fahrerlaubnis selbst bestehen bleibt. Für den Umtausch bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde werden ein biometrisches Passfoto, der aktuelle Führerschein und ein gültiger Personalausweis oder Reisepass benötigt. Es fallen Kosten von rund 25 Euro für den Umtausch an. Wer mit alten Dokumenten fährt, muss mit einem Bußgeld von zehn Euro rechnen.
Next-Generation-eCall wird Pflicht
Ab dem 1. Januar 2026 müssen alle neu entwickelten Fahrzeugtypen, für die eine Typgenehmigung beantragt wird, verpflichtend mit dem sogenannten Next-Generation-eCall (NG eCall) ausgestattet sein. NG eCall ist ein automatisches Notrufsystem, das bei einem Unfall automatisch die Rettungsleitstelle alarmiert und neben dem Standort auch zusätzliche Daten zum Unfallgeschehen übermittelt. Ziel ist es, die Reaktionszeiten der Rettungskräfte zu verkürzen und die Unfallfolgen zu reduzieren. Für bestehende Modelle gilt diese Regelung nicht.
Neue Regeln für E-Scooter und Co.
Nach einer geplanten Novelle der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (EKfV) werden E-Scooter, Segways und andere kleine Elektrofahrzeuge stärker Fahrrädern gleichgestellt. Demnach dürfen diese Fahrzeuge nur auf Radwegen oder, wenn keine vorhanden sind, auf der Straße fahren. Die Höchstgeschwindigkeit ist auf 20 Stundenkilometer begrenzt und es besteht eine Versicherungspflicht, nach der jedes Fahrzeug ein Versicherungskennzeichen benötigt. Der Grünpfeil für den Radverkehr gilt künftig auch für E-Roller und Co. Gehwege, Fußgängerzonen oder Bussonderfahrstreifen, die mit einem Zusatzzeichen für freien Radverkehr ausgeschildert sind, dürfen auch von Elektrokleinstfahrzeugen befahren werden. Wird der Verkehr dadurch nicht behindert, dürfen die kleinen Fahrzeuge auch nebeneinander fahren. Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Ein Helm ist zwar empfohlen, aber nicht vorgeschrieben.
Außerdem werden Bußgelder für typische Delikte deutlich erhöht, wie z. B. das Fahren zu zweit, das Fahren auf Gehwegen sowie das behindernde oder gefährdende Parken auf Gehwegen. Zudem werden die technischen Vorgaben unter anderem für Bremsen, Beleuchtung und Kennzeichnung verschärft. Und künftig sind Blinker und stabile Ständer Pflicht bei der Ausstattung von Elektrokleinstfahrzeugen.
Nachspielzeit bei Fußballspielen wird auch in Stadien angezeigt
Für alle Fußball-Fans, die ihren Lieblingsverein im Stadion anfeuern, wird es im kommenden Jahr deutlich entspannter, eine Nachspielzeit zu ertragen. Denn die soll künftig live von der Stadionuhr angezeigt werden, sodass auch Zuschauer im Stadion auf die Sekunde genau wissen, wann es Zeit zum Jubeln oder zum Trauern ist. Bisher mussten Fans, die live dabei waren, die Nachspielzeit selbst mitstoppen, weil Stadionuhren bei der 45. und 90. Minute endeten.
Lachgasverbot kommt
Der Verkauf und die Abgabe von Lachgas an Minderjährige werden bundesweit verboten. Hintergrund ist der zunehmende Missbrauch der eigentlich als Medizin- und Lebensmittelzusatz bekannten Substanz, vor allem unter Jugendlichen. Lachgas kann beim Einatmen kurzfristig euphorisierend wirken, birgt jedoch erhebliche Gesundheitsrisiken wie Sauerstoffmangel, Nervenschäden oder Bewusstlosigkeit. Künftig dürfen Kartuschen und Gasflaschen nicht mehr an Kinder und Jugendliche abgegeben werden. Auch der Verkauf über Automaten oder im Versandhandel wird nach Information der ARAG-Experten eingeschränkt. Zudem erhalten Kommunen mehr Möglichkeiten, den Lachgas-Konsum auf öffentlichen Plätzen zu untersagen. Erwachsene dürfen Lachgas in kleineren Kartuschen mit maximal 8,4 g Füllmenge weiterhin für legale Zwecke erwerben.
Spritpreise steigen
Autofahrer müssen ab 2026 an der Tankstelle tiefer in die Tasche greifen. Die CO₂-Abgabe auf Benzin und Diesel soll um rund drei Cent je Liter steigen. Der Grund für den erneuten Anstieg liegt bei einer veränderten Preisbildung von fossilen Kraftstoffen: Handelte es sich beim CO₂-Preis bisher um einen festen Satz, wird er künftig durch die Versteigerung von Emissionszertifikaten ermittelt. Den endgültigen Preis bestimmen aber auch andere Faktoren, wie z. B. der Ölpreis, Wechselkurse oder die Mehrwertsteuer.
Holland führt Maut ein
Wer nach Rotterdam fährt und dabei die neu gebaute A24 nutzt, muss seit Anfang Dezember eine Autobahn-Maut bezahlen. Bisher wurden pro Fahrt und Pkw, Wohnmobil, Lieferwagen oder Motorrad 1,51 Euro fällig, ab Januar werden es 1,57 Euro. Das Gesamtgewicht von 3.500 Kilogramm (kg) darf nicht überschritten werden. Lkw, Busse und andere Fahrzeuge über 3.500 kg zahlen ab Januar 9,49 Euro pro Fahrt; vorher fielen 9,13 Euro an. Gezahlt wird über das elektronische Mautsystem e-Toll Während auch Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen mautpflichtig sind, fallen für Anhänger und Wohnwagen keine weiteren Gebühren an.
Helmpflicht in Italiens Skigebieten
Weihnachtsurlauber aufgepasst: Bereits seit November gilt in italienischen Skigebieten eine allgemeine Helmpflicht für alle Skifahrer und Snowboarder. So müssen sowohl Kinder als auch Erwachsene auf allen präparierten Abfahrten einen zugelassenen Ski- oder Snowboardhelm tragen. Ausgenommen sind lediglich Personen, die aus gesundheitlichen Gründen kein geeignetes Modell tragen können. In diesem Fall ist allerdings ein ärztliches Attest erforderlich. Die Helmpflicht gilt unabhängig von der Geschwindigkeit oder dem Schwierigkeitsgrad der Piste. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld und kann im Schadensfall gegebenenfalls haftungsrechtliche Nachteile haben. Die ARAG-Experten empfehlen, beim Verleih oder Kauf auf geprüfte Sicherheitsnormen wie CE- oder EN-Zertifikate zu achten.
Einkommensteuer-Grundfreibetrag steigt
Der Einkommensteuer-Grundfreibetrag sichert das Existenzminimum von Steuerpflichtigen. Bis zu dieser Höhe, die jedes Jahr angehoben wird, müssen Steuerzahler keine Einkommensteuer zahlen. So beträgt der Grundfreibetrag ab Januar 2026 für Verheiratete bei gemeinsamer Veranlagung zur Einkommensteuer 24.696 Euro; bei Ledigen sind 12.348 Euro befreit. Der steuerliche Kinderfreibetrag liegt künftig bei 9.756 Euro.
Digitaler Steuerbescheid wird Standard
Wer seine Steuererklärung künftig über das Portal Elster elektronisch einreicht, erhält automatisch den digitalen Steuerbescheid. Bisher war dafür eine aktive Zustimmung nötig, ab 2026 gilt der digitale Bescheid als Standard. Wer weiterhin den klassischen Papierbescheid bevorzugt, muss auf Elster aktiv widersprechen. Sobald der Bescheid bereitsteht, werden Nutzer per E-Mail informiert. Der Bescheid selbst ist ein rechtsverbindliches PDF, das über Elster oder eine kompatible Steuersoftware abgerufen werden kann. Die Experten weisen darauf hin, dass Steuerzahler, die ihre Steuererklärung noch auf Papierformularen einreichen, den Bescheid weiterhin per Post bekommen.
Zuschläge zur Erwerbsminderungsrente werden neu berechnet
Seit Dezember wird der Zuschlag, den zahlreiche Rentner auf ihre Erwerbsminderungsrente erhalten, neu berechnet. Er wird nun aus den persönlichen Entgeltpunkten berechnet. Auch das Auszahlungsverfahren ändert sich, denn der Zuschlag wird künftig als Bestandteil der Rente und nicht mehr in der Monatsmitte separat überwiesen. Die Rente wird von der Rentenversicherung automatisch neu berechnet; es muss also kein Antrag gestellt werden. Bereits im Oktober wurden alle Berechtigten in einem Bescheid informiert, wie hoch die neue Rente inklusive Zuschlag sein wird.
Pendlerpauschale steigt
Um die Kosten für den Arbeitsweg steuerlich weiter zu reduzieren, steigt die Pendlerpauschale dauerhaft auf 38 Cent pro Kilometer Arbeitsweg. Sie gilt unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel, also für Auto, Fahrrad, Bahn oder zu Fuß. Neu ist, dass die Pauschale in dieser Höhe bereits ab dem ersten Kilometer gilt. Zuvor galt der Satz erst ab dem 21. Kilometer.
Düsseldorfer Tabelle: Unterhalt und Selbstbehalt
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat eine neue „Düsseldorfer Tabelle“ veröffentlicht, die ab dem 1. Januar 2026 gilt. Sie dient den Familiengerichten als Richtlinie bei der Bemessung des Kindesunterhalts. Die Bedarfssätze für minderjährige Kinder der ersten Einkommensgruppe der Tabelle werden an den per Mindestunterhaltsverordnung steigenden Mindestbedarf angepasst. Danach beträgt der monatliche Mindestunterhalt für Kinder der ersten Altersstufe (bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres) dann 486 statt bisher 482 Euro. Kinder der zweiten Altersstufe (bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres) haben Anspruch auf 558 statt bisher 554 Euro. Und für Kinder der dritten Altersstufe (vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit) beläuft sich der Mindestunterhalt auf 653 statt 649 Euro. In der vierten Altersstufe ab 18 Jahren erhöht sich der Mindestunterhalt um fünf Euro.
Kindergeld, Kinderzuschlag und Co.
Laut ARAG-Experten wird das Kindergeld für jedes Kind von 255 auf 259 Euro im Monat angehoben. Kindergeld ist eine finanzielle Unterstützung, die den Eltern dabei hilft, das Existenzminimum ihrer Kinder zu sichern. Die Auszahlung erfolgt durch die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Der Anspruch auf Kindergeld besteht ab der Geburt eines Kindes; jedoch müssen Eltern einen Antrag stellen, um die Zahlungen zu erhalten. In der Regel wird das Kindergeld bis zum 18. Geburtstag des Kindes gezahlt, unter bestimmten Bedingungen auch bis zum 25. Lebensjahr oder länger.
Der Kinderfreibetrag pro Kind und Jahr erhöht sich 2026 ebenfalls. Er wird um 156 Euro auf 6.828 Euro für Verheiratete angehoben, für Alleinerziehende beträgt er 9.756 Euro. Der zusätzlich gewährte Freibetrag von 2.928 Euro (1.464 Euro für Alleinerziehende) für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes bleibt unverändert. Anders als das Kindergeld wird der Kinderfreibetrag nicht ausgezahlt, sondern ist ein Betrag, der vom zu versteuernden Einkommen abgezogen wird. Eltern müssen also weniger Einkommensteuer zahlen. Die ARAG-Experten weisen allerdings darauf hin, dass entweder Kindergeld gezahlt oder der Kinderfreibetrag gewährt wird. Beides zusammen ist nicht möglich. Was für Steuerpflichtige vorteilhafter ist, prüft das Finanzamt automatisch im Rahmen einer sogenannten Günstigerprüfung.
Neue Beitragsbemessungsgrenzen 2026
Die Grenze, bis zu der aus dem Einkommen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung abgeführt werden müssen, steigt für 2026 auf jährlich 69.750 Euro bzw. 5.812,50 Euro pro Monat. Im Vorjahr lag die Beitragsbemessungsgrenze noch bei 66.150 Euro im Jahr (5.512,50 Euro im Monat). Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf ein Jahreseinkommen von 77.400 Euro (6.450 Euro monatlich). Im Vorjahr lag diese bei 73.800 Euro. Bis zu dieser Einkommenshöhe müssen sich angestellte Arbeitnehmer gesetzlich krankenversichern. Nur wer darüber verdient, kann die private Krankenversicherung wählen.
Auch die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steigt. Sie beträgt ab 2026 8.450 Euro im Monat. 2025 belief sich die Grenze auf 8.050 Euro. Das Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung, das zur Bestimmung der Entgeltpunkte im jeweiligen Kalenderjahr dient, wird für 2026 51.944 Euro im Jahr betragen. 2025 waren es 50.493 Euro.
Mindestlöhne steigen auch in 2026
Der Mindestlohn soll insbesondere Arbeitnehmer mit einfacheren Tätigkeiten im Niedriglohnsektor schützen, deren Arbeitsverhältnis nicht in den Geltungsbereich eines Tarifvertrags fällt. Zuletzt lag der Mindestlohn bei 12,82 Euro brutto pro Stunde. Laut der Mindestlohnanpassungsverordnung steigt die Lohnuntergrenze nach Auskunft der ARAG-Experten zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro. Wichtig für Arbeitgeber, die Minijobber beschäftigen: Weil der gestiegene Mindestlohn auch für sie gilt, erhöht sich die Verdienstgrenze von 556 auf 603 Euro im Jahresdurchschnitt pro Monat.
Neu für rüstige Rentner: Aktivrente
Ab Januar können Rentner, die sich noch fit genug fühlen und weiterarbeiten möchten, von der neuen Aktivrente profitieren. Diese ermöglicht es, bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen. Der Steuer-Bonus, der Teil des Rentenpakets der Bundesregierung ist, gilt jedoch nur für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer, die die Regelaltersgrenze erreicht haben. Grundsätzlich bleibt die Aktivrente steuerfrei, jedoch müssen Rentner Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung leisten. Verdienen sie mehr als 2.000 Euro, sind auf den darüber hinausgehenden Betrag Steuern zu zahlen.
Rente nicht mehr als Barauszahlung
Ab 2026 wird die gesetzliche Rente nicht mehr bar ausgezahlt, sondern ausschließlich per Überweisung auf ein Girokonto. Für die überwiegende Mehrheit der Rentnerinnen und Rentner bleibt alles wie gewohnt, denn schon heute erfolgt die Auszahlung meist per Überweisung. Betroffen sind vor allem Menschen, die ihre Rente bislang noch bar erhalten haben. Sie müssen künftig ein Konto angeben, auf das die Rentenzahlungen überwiesen werden können. Experten weisen darauf hin, dass bei Problemen mit der Eröffnung eines Girokontos ein sogenanntes Basiskonto eröffnet werden kann. Darauf besteht für jeden Bürger der Europäischen Union ein rechtlicher Anspruch. Ohne Bankkonto wird die Rentenzahlung so lange ausgesetzt, bis alle Überweisungsformalitäten geklärt sind. Dann erfolgt eine entsprechende Nachzahlung.
Fahrzeugschein 2.0
Seit Dezember ist der digitale Fahrzeugschein (DFZ) direkt in einer App vom Kraftfahrt-Bundesamt abrufbar: Die i-Kfz-App ist kostenlos und kann im Play Store oder im App Store heruntergeladen werden. Um den DFZ ausstellen zu lassen, ist ein Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) sowie der dazugehörigen PIN erforderlich. Mit der Anwendung soll künftig auch ein digitaler Führerschein bequem auf dem Smartphone mitgeführt werden können. Nutzer werden von der App zudem an wichtige Termine, wie z. B. die Hauptuntersuchung beim TÜV, erinnert. Und wer sein Auto verleiht, kann in der barrierefreien App einfach das Abbild seines Fahrzeugscheins teilen. Experten weisen darauf hin, dass der klassische Fahrzeugschein weiterhin gültig bleibt.
Keine Kraftfahrzeugsteuer für reine Elektrofahrzeuge
Mit der Neuregelung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Paragraf 3d) werden neu zugelassene oder umgerüstete Elektroautos bis Ende 2035 von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. So endete die Zulassungsfrist bisher im Dezember 2025 und die maximal zehnjährige Steuerbefreiung lief bis zum 31. Dezember 2030. Jetzt gilt für Elektroautos, die bis spätestens Ende 2030 zugelassen werden, eine Steuerbefreiung bis längstens zum 31. Dezember 2035. Wer sich also frühzeitig ein E-Auto anschafft, profitiert am meisten.
Reduzierte Umsatzsteuer in der Gastronomie
Für Speisen in der Gastronomie gilt ab 2026 eine Umsatzsteuer von sieben Prozent. Neben klassischen Gastronomiebetrieben profitieren von der Senkung unter anderem auch Bäckereien, Metzgereien, der Lebensmitteleinzelhandel oder Verpflegungsanbieter in Krankenhäusern, Kitas und Co. Die Entscheidung, ob die Steuersenkung direkt an Kunden weitergegeben wird, liegt allerdings bei den betroffenen Unternehmen.
Stärkung des Ehrenamtes
Das „Zukunftspaket Ehrenamt“ wurde im Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen und die Maßnahmen treten ab dem 1. Januar 2026 in Kraft. Die wohl wichtigsten Änderungen sind laut ARAG-Experten die Erhöhung der Ehrenamtspauschale von 840 auf 960 Euro und die Anhebung der Übungsleiterpauschale von 3.000 auf 3.300 Euro. Auch gemeinnützige Vereine profitieren – unter anderem von höheren Freigrenzen und vereinfachten Nachweispflichten. Zudem wird ab 2026 auch E-Sport, also der wettbewerbsorientierte Wettkampf mit Computerspielen, als gemeinnützig behandelt.
Deutschlandticket geht weiter
Es wird bis mindestens 2030 fortgesetzt, aber teurer: Statt 58 Euro wird das Deutschlandticket ab nächstem Jahr 63 Euro kosten. Es gilt für den gesamten öffentlichen Personennahverkehr in der 2. Klasse und ist nicht auf andere Personen übertragbar. Der Fernverkehr wie etwa IC, EC oder ICE sowie Fahrten in der ersten Klasse sind ausgenommen. Das Ticket kann auf der offiziellen Website zum Deutschlandticket abonniert werden. Ob es weitere Vergünstigungen beispielsweise für Auszubildende, Schüler oder Studenten gibt, entscheiden die Bundesländer selbst. Informationen dazu bieten laut ARAG Experten die Verkehrsunternehmen oder örtliche Verkehrsverbünde.


