Im Herbst wird der Wettbewerb für den „skulpTOURhang“ ausgeschrieben. Zehn Plätze sind zu vergeben, bewerben können sich Bildhauerinnen und Bildhauer mit Bezug zum Landkreis. Wie das Verfahren angelegt ist, wer in der Jury sitzt und was noch offen ist – ein Überblick.
Fünfzehn Skulpturen sollen 2028 am Hang zur Bahnhofstraße stehen. Fünf Positionen sind gesetzt, zehn werden über einen Wettbewerb vergeben. Ein zweites Projekt bringt Kunst in die Arkaden des Viadukts. Beide Vorhaben werden derzeit vorbereitet, die Ausschreibungen kommen im Herbst und Anfang 2027. Wer sich beteiligen will, muss wissen, wie entschieden wird. Wir haben die Beteiligten gefragt.
Wie das Projekt entstand
Die Idee, Skulpturen auf dem Gartenschaugelände zu zeigen, kam nach Angaben von Johannes Waldschütz erstmals im Mai 2025 im Kunstbeirat der Landesgartenschau zur Sprache. Die damalige Geschäftsführerin der Landesgartenschau-Gesellschaft, Annette Stoll-Zeitler, habe Interesse an einem Kunstprojekt signalisiert. Waldschütz, Stabsbereichsleiter für Archiv, Kultur und Tourismus beim Landratsamt, und Jürgen Knubben, Geschäftsführer und künstlerischer Leiter des Forum Kunst, hätten daraufhin erste Ideen geäußert und angeboten, an der Ausarbeitung mitzuwirken.
Einwände habe es nicht gegeben, so Waldschütz – aber auch kein Interesse anderer Mitglieder, an dem Projekt mitzuarbeiten. Knubben beschreibt es ähnlich: Jedes Mitglied des Gremiums habe Vorschläge machen können; weitere seien nicht hinzugekommen.
In der Folge arbeiteten die beiden das Konzept mit dem Landesgartenschau-Team aus: mehrfache Geländebesichtigungen, Auswahl der Standorte, Festlegung der Zielgruppe, Modalitäten des Verfahrens. Über den Fortschritt hätten sie mehrfach im Kunstbeirat berichtet, sagt Waldschütz. Die Berichte seien zustimmend zur Kenntnis genommen worden, Diskussionen oder Alternativvorschläge habe es nicht gegeben.
Dem Gremium gehören nach Angaben der Stadt an: Kulturamtsleiter Marco Schaffert, Waldschütz, Juliane Flittner von der Kunststiftung Erich Hauser, Knubben sowie Tobias Kammerer, Josef Schuldis, Michael Grimm und Rob Hak.
Wer sich bewerben kann
Am „skulpTOURhang“ beteiligen können sich ausschließlich Bildhauerinnen und Bildhauer mit Verbindung zum Landkreis Rottweil – weil sie hier wohnen, hier arbeiten oder von hier stammen. Waldschütz stellt das ausdrücklich klar; frühere Formulierungen sprachen unspezifisch von „der Region“.
Beim Viadukt-Projekt „ZWISCHENRÄUME“ ist der Kreis weiter. Angesprochen werden zunächst die rund 500 Mitglieder des Künstlerbundes Baden-Württemberg, die Ausschreibung ist nach Angaben Knubbens aber öffentlich. Bedingung ist allein ein Landesbezug: aus Baden-Württemberg stammen oder hier leben und arbeiten.
Eine Beteiligung nationaler oder internationaler Künstlerinnen und Künstler ist in beiden Wettbewerben nicht vorgesehen. Sie beschränkt sich auf das Jahresprogramm des Forum Kunst 2028, insbesondere die Ausstellung „Eine Rose ist eine Rose ist eine Rose“.
Die fünf gesetzten Positionen
Gesetzt sind Arbeiten von Franz Bucher, Erich Hauser, Siegfried Haas, H. Julius Schittenhelm und Josef Bücheler. Alle fünf Künstler sind verstorben.
Waldschütz schildert die Entstehung: Drei Setzungen – Bucher, Hauser, Haas – seien von Beginn an vorgesehen gewesen und so auch im Kunstbeirat präsentiert worden. Bei Schittenhelms Glaswindspiel sei die Sache ohnehin klar gewesen, weil es bereits vor der Gartenschau an dieser Stelle angebracht war. Als Josef Bücheler im Dezember 2025 starb, seien sich die Kuratoren einig gewesen, dass auch er dazugehöre; entsprechend sei das Konzept in der letzten Sitzung des Kunstbeirats vorgestellt worden.
Knubben nennt als Kriterium, dass sich diese Künstler einem Wettbewerb nicht mehr stellen könnten, aber wichtige Kunstpersönlichkeiten der Stadt gewesen seien. Zwei der Arbeiten – Schittenhelms Glaswindspiel und Haas‘ „Diotima“ – kommen an ihre früheren Standorte zurück.
Die Windharfe der Jugendkunstschule KREISEL zählt nicht zu den Setzungen, sondern ist nach Knubbens Angaben ein eigenständiger Beitrag.
Die Doppelrolle: Kuratoren sitzen in der Jury
Waldschütz und Knubben kuratieren den „skulpTOURhang“ und sind zugleich stimmberechtigte Mitglieder der Jury, die über die Bewerbungen entscheidet. Knubben nennt das in der Kunstszene üblich.
Waldschütz begründet es ausführlicher. Die Kuratorenrolle beginne mit der Erarbeitung der Grundlagen – Auswahl der Plätze, Sichtbeziehungen, Wettbewerbsmodalitäten, Formulierung der Ausschreibung – und setze sich nach der Auswahl fort mit der Kontextualisierung der Werke: Hinweisschilder, möglicherweise ein Audioguide mit O-Tönen, möglicherweise ein Faltblatt. Die Mitwirkung in der Jury liege dazwischen.
Würde man die Auswahl einer Jury ohne die Kuratoren überlassen, entstünde „in der Mitte des Verfahrens ein eigenartiges Loch“, schreibt Waldschütz: Die Vorüberlegungen wären nicht ausreichend repräsentiert, die anschließende kuratorische Arbeit von der Auswahl getrennt. Es mache deshalb keinen Sinn, wenn die Kuratoren nicht mitwirkten.
Auch bei „ZWISCHENRÄUME“ ist Knubben stimmberechtigtes Jurymitglied – dort als künstlerischer Leiter des ausrichtenden Kunstvereins und als Ideengeber, in Abstimmung mit Vorstand und Beirat.
Wer die Jury besetzt
Die Jury für den Hang steht noch nicht fest, soll aber mit der Ausschreibung in den nächsten Wochen benannt werden. Vorgesehen sind Vertreter von Stadt, Landkreis und Landesgartenschau-Team sowie zwei externe Fachleute.
Vorschläge für die Externen hat Waldschütz nach eigenen Angaben bereits gemacht; wichtig sei, Jurorinnen und Juroren mit Fachkenntnissen in Bildhauerei und Ausstellungswesen zu gewinnen. Die endgültige Auswahl oder Bestätigung erwartet er bei der Landesgartenschau-Gesellschaft, die die Ausschreibung verantwortet. Knubben verweist darauf, dass externe Juroren erfahrungsgemäß strenger urteilten als ortsansässige.
Bei „ZWISCHENRÄUME“ soll die Jury Anfang 2027 stehen, sobald die Finanzierung gesichert ist, und acht bis zehn Personen umfassen: neben Knubben mindestens ein Mitglied aus Vorstand oder Beirat des Kunstvereins, Verantwortliche des Künstlerbundes Baden-Württemberg sowie Vertreter von Stadt, Landesgartenschau und Sponsoren.
Wie ausgewählt wird
Am Hang gibt es keine kuratorische Vorauswahl. Alle eingereichten Vorschläge werden von der Jury beurteilt. Jedes Mitglied hat eine Stimme, entschieden wird nach mehreren Durchgängen mit Mehrheit.
Beim Viadukt ist das Verfahren zweistufig: Zuerst prüft das Forum Kunst, welche Vorschläge technisch umsetzbar sind und den Bedingungen entsprechen, dann entscheidet die Jury über die zehn zu realisierenden Beiträge.
Eine schriftliche Verfahrensregelung zu Befangenheit oder Stimmengewichtung gibt es bislang nicht. Etwaige Befangenheit werde, falls ein Jurymitglied sie feststelle, in der Jury eine Rolle spielen, teilt Knubben mit; bei sieben bis acht Mitgliedern sehe er keine Gefahr. Honorare für Jurymitglieder seien allenfalls für die Externen als Aufwandsentschädigung vorgesehen.
Beide Kuratoren betonen, dass ein anderes Vorgehen möglich gewesen wäre. Knubben verweist darauf, dass zunächst angedacht war, Bildhauerinnen und Bildhauer direkt einzuladen; er habe stattdessen den Wettbewerb vorgeschlagen. Waldschütz schreibt, man habe sich mit der Landesgartenschau früh auf eine offene Ausschreibung und ein juriertes Verfahren geeinigt. Knubben hat seine eigene Teilnahme als Bildhauer von Beginn an ausgeschlossen.
Zeitplan
Die Ausschreibung für den „skulpTOURhang“ soll im Herbst erscheinen und Angaben zum Konzept, zur möglichen Größe der Werke und zu den Rahmenbedingungen enthalten. Die Jury tagt voraussichtlich im Frühjahr oder Sommer 2027 – bewusst früh, damit bis zur Eröffnung auch neue Arbeiten entstehen können.
Der Viadukt-Wettbewerb läuft zeitlich versetzt. Derzeit werde am Ausschreibungstext gearbeitet und um Sponsorengelder geworben, so Knubben.
Was noch offen ist
- Honorare für die ausgewählten Arbeiten
- Material-, Transport- und Versicherungskosten sowie die Befestigung auf den Sockeln
- Haftung während der Standzeit
- Verbleib der Werke nach 2028
- Gesamtbudget der Kunstprojekte und städtischer Anteil
- Besetzung beider Jurys
Für die Kalkulation einer Steinskulptur sind mehrere dieser Punkte entscheidend. Die Ausschreibung soll darüber Auskunft geben.
Und der Landkreis?
Wie sich der Landkreis Rottweil künstlerisch auf dem Gelände präsentiert, ist noch offen. Man stehe „ganz am Anfang“, so Waldschütz: Erst über den Sommer klärten sich die Modalitäten des Standorts, ab dem Herbst werde das Konzept für Landkreis und Kommunen entwickelt. Im Gespräch sind ein Kunstcontainer oder ein „Landesgartenschauatelier“ in der Langhalle des historischen Bahnbetriebsgebäudes.
