Zweiradkontrollen in Rottweil: Frisiertes Moped und Handy am E-Scooter-Lenker

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Symbolfoto: him

Das Polizeirevier Rottweil hat am Montagnachmittag gezielt Zweiradfahrer kontrolliert. Bei mobilen Verkehrskontrollen überprüften die Beamten rund zehn Fahrräder, E-Scooter und Motorräder und stellten dabei mehrere Verstöße fest. Auffällig waren vor allem Roller auf Gehwegen und ein mutmaßlich frisiertes Kleinkraftrad eines 15-Jährigen.

Im Fokus der Kontrollen standen nach Angaben der Polizei vor allem E-Scooter und Kleinkrafträder. An wechselnden Stellen hielten die Beamten Zweiradfahrer an und nahmen Fahrzeuge und Fahrweise unter die Lupe.

Bei einem 15-Jährigen entdeckten die Polizisten an dessen Kleinkraftrad der Marke Simson mehrere technische Mängel. Zudem besteht der Verdacht, dass das Fahrzeug schneller fährt als zulässig. Damit wäre der Jugendliche ohne die erforderliche Fahrerlaubnis unterwegs gewesen. Die Ermittlungen dazu dauern nach Angaben der Polizei noch an.

Ein E-Scooter-Fahrer nutzte während der Fahrt sein Mobiltelefon. Ihn erwarten ein Bußgeld von 100 Euro und ein Punkt in Flensburg. Zwei weitere Rollerfahrer wurden verwarnt, weil sie auf dem Gehweg unterwegs waren. Eine zusätzliche Verwarnung gab es wegen eines Verstoßes bei der Personenbeförderung – gemeint ist das unzulässige Fahren zu zweit.

Die Kontrollen nutzte die Polizei auch, um an die Regeln für E-Scooter zu erinnern: Gehwege und Fußgängerzonen sind für die elektrischen Tretroller tabu. Erlaubt ist der Radweg, wo keiner vorhanden ist, die Straße. Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen haben Fußgänger Vorrang, die Geschwindigkeit ist entsprechend anzupassen.

Weitere Verkehrskontrollen kündigte die Polizei an – angekündigt wie unangekündigt.

Das gilt für E-Scooter

  • Mindestalter: 14 Jahre
  • Höchstgeschwindigkeit: 20 km/h
  • Nur mit Versicherung und Versicherungskennzeichen
  • Kein Fahren zu zweit
  • Handy in der Hand: 100 Euro und ein Punkt
  • Es gelten die üblichen Promillegrenzen für Kraftfahrzeuge; unter 21 Jahren und in der Probezeit gilt 0,0 Promille
Autor / Quelle:NRWZ-Redaktion
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