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Elterngeld und Kindergeld: So beantragen Familien im Kreis Rottweil ihre Leistungen

Wer zu spät stellt, verliert Geld – denn beide Leistungen zahlt der Staat nur begrenzt rückwirkend aus.

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Nach der Geburt eines Kindes laufen viele Fristen gleichzeitig. Elterngeld und Kindergeld beantragen Familien im Kreis Rottweil bei unterschiedlichen Stellen – und nach verschiedenen Regeln. Ein Überblick über Beträge, Fristen und den richtigen Weg zum Antrag.

Zwei Leistungen, zwei Stellen

Elterngeld und Kindergeld klingen ähnlich, laufen aber komplett getrennt. Wer eine Stelle anschreibt, bekommt von der anderen nichts – und wer zu lange wartet, verliert bares Geld.

Das Kindergeld zahlt die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit – bundesweit zuständig, Antrag per Post oder online möglich. Das Elterngeld läuft in Baden-Württemberg ausschließlich über die L-Bank (Landeskreditbank Baden-Württemberg) in Karlsruhe. Baden-Württemberg hat eine einzige Elterngeldstelle, die für alle Eltern mit Wohnsitz im Bundesland zuständig ist. Eine lokale Anlaufstelle im Landratsamt Rottweil gibt es dafür nicht.

Elterngeld: Was Familien im Kreis Rottweil 2026 bekommen

Das Basiselterngeld beträgt zwischen 300 Euro und 1.800 Euro pro Monat. Die genaue Höhe richtet sich nach dem Nettoeinkommen, das die Elterngeldstelle durch pauschale Abzüge vom Bruttolohn der letzten zwölf Monate vor der Geburt ermittelt. Der Staat ersetzt damit 65 bis 67 Prozent des weggefallenen Einkommens.

Neben dem Basiselterngeld gibt es zwei weitere Varianten, die sich flexibel kombinieren lassen:

ElterngeldPlus kann doppelt so lange bezogen werden wie das Basiselterngeld – bis zu 24 oder 28 Monate mit Partnermonaten –, beträgt aber nur die Hälfte des Grundbetrags. Es lohnt sich besonders, wenn ein Elternteil früh wieder in Teilzeit einsteigen möchte.

Der Partnerschaftsbonus gewährt beiden Elternteilen je vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus, wenn beide gleichzeitig 24 bis 32 Wochenstunden arbeiten – für mindestens zwei aufeinanderfolgende Monate.

Einkommensgrenze 2026

Ab 2026 gilt für das Elterngeld eine feste Einkommensgrenze von 175.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen – für Paare und Alleinerziehende gleichermaßen. Wer diese Grenze überschreitet, verliert den Anspruch auf Elterngeld vollständig.

Parallelbezug eingeschränkt

Seit dem 1. April 2024 können Eltern nur noch einen Monat lang zeitgleich Elterngeld beziehen. Wollen sie diesen Zeitraum verlängern, muss mindestens ein Elternteil ElterngeldPlus beantragen.

So läuft der Antrag bei der L-Bank

Den Antrag können Eltern schon vor der Geburt vorbereiten und nach der Geburt abschließen. Soll Elterngeld ab Geburt gezahlt werden, muss der unterschriebene Antrag innerhalb der ersten vier Lebensmonate bei der L-Bank eingehen.

Die L-Bank bietet zwei Wege:

Beim Online-Antrag werden Eltern Schritt für Schritt geführt, können Daten zwischenspeichern und Nachweise direkt hochladen. Für die vollständig elektronische Unterschrift ist die App „AusweisApp Bund“ und ein elektronischer Personalausweis erforderlich.

Alternativ ist der Papierantrag möglich: Formular herunterladen oder anfordern, ausfüllen, unterschreiben und per Post an die L-Bank schicken. Auch wenn nur ein Elternteil Elterngeld beantragt, müssen beide Elternteile den Antrag unterschreiben.

Wichtig für die Fristplanung: Rückwirkend erhalten Familien Elterngeld nur für maximal drei Lebensmonate. Wer also zu lange wartet, verliert die ersten Monate.

Die Stadt Rottweil nennt auf ihrer Website die L-Bank als zuständige Stelle und verlinkt direkt auf den Online-Antrag unter l-bank.de/elterngeld.

Kindergeld: 259 Euro pro Kind seit Januar 2026

Seit dem 1. Januar 2026 zahlt die Familienkasse einheitlich 259 Euro pro Monat für jedes Kind – vier Euro mehr als 2025. Die frühere Staffelung nach Geschwistern wurde Anfang 2023 abgeschafft; der Betrag ist für das erste wie für das fünfte Kind gleich.

Der Betrag wird brutto wie netto ausgezahlt, weil Kindergeld nicht der Einkommensteuer unterliegt. Die Einkommenshöhe der Eltern spielt für den Grundanspruch keine Rolle.

Antrag bei der Familienkasse

Zuständig ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit – nicht das Landratsamt, nicht die Stadtverwaltung. Der Antrag läuft online über das Portal der Bundesagentur (arbeitsagentur.de) oder per Post.

Die Familienkasse zahlt rückwirkend nur sechs Monate aus – gerechnet ab Eingang des Antrags. Wer also erst im siebten Lebensmonat des Kindes einen Antrag stellt, verliert den ersten Monat unwiederbringlich. Der Antrag sollte deshalb unmittelbar nach der Geburt gestellt werden.

Kindergeld bis 25 – mit Nachweis

Das Kindergeld endet nicht automatisch mit dem 18. Geburtstag. Ist das Kind noch in Schule, Ausbildung oder sucht einen Ausbildungsplatz, leistet einen Freiwilligendienst oder studiert, zahlt die Familienkasse weiter – längstens bis zum 25. Geburtstag. Dafür ist rechtzeitig ein neuer Antrag mit entsprechendem Nachweis einzureichen.

Kinderzuschlag prüfen

Wer Kindergeld bekommt und ein eher geringes Einkommen hat, sollte den Kinderzuschlag prüfen. Der maximale Betrag liegt bei 297 Euro pro Kind und Monat – zusammen mit dem Kindergeld von 259 Euro macht das bis zu 556 Euro je Kind. Den Kinderzuschlag beantragt man ebenfalls bei der Familienkasse; der sogenannte KiZ-Lotse auf deren Website hilft bei der Prüfung des Anspruchs.

Wichtige Adressen auf einen Blick

Elterngeld (Baden-Württemberg) L-Bank – Landeskreditbank Baden-Württemberg Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe Online-Antrag: l-bank.de/elterngeld

Kindergeld & Kinderzuschlag Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit Online-Antrag: arbeitsagentur.de Hotline: 0800 4 5555 30 (kostenlos)

Autor / Quelle:NRWZ-Redaktion
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