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Startseite Titelmeldungen

Berater Schmid: „Bedenkliches Vorgehen des Landes“ bei der Soforthilfe

von Peter Arnegger (gg)
27. März 2020
Lesezeit: 4 Minuten
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Der Mitbegründer der Rottweiler Steuer- und Wirtschaftsberatungsgesellschaft WSS AKTIV BERATEN, Winfried E. Schmid, zieht ein vernichtendes Zwischenfazit nach dem Start der Corona-Soforthilfe des Landes Baden-Württemberg. Die Unternehmer, vor allem die Kleinen, seien die Leidtragenden des Programms. Gerade die, die gut gewirtschaftet und Rücklagen gebildet hätten.

Winfried E. Schmid. Foto: WSS AKTIV BERATEN

Schmid sucht am Donnerstag den Kontakt zur NRWZ. Es brennt ihm unter den Nägeln, seine Kritik am noch keinen ganzen Tag alten Programm „Soforthilfe Corona“ des Landes Baden-Württemberg loszuwerden. „Das Telefon steht nicht mehr still“, sagt der Managementpartner und Mitbegründer der Rottweiler Kanzlei WSS AKTIV BERATEN. Dran seien enttäuscht und aufgebrachte Unternehmer. Diese hätten sich auf die vollmundigen Versprechungen verlassen, dass in der aktuellen Krise unbürokratische Hilfe komme – doch genau diese bleibe aus.

Der Knackpunkt: Vor Inanspruchnahme der Soforthilfe sei von Einzelunternehmen verfügbares liquides Privatvermögen einzusetzen. Außerdem sei Hilfe nur dann möglich, wenn das Einzelunternehmen zu einem Drittel des Nettoeinkommens des Haushalts bestreiten. Dies führt zu Ungleichbehandlungen im Vergleich zu den Kapitalgesellschaften. Darauf hat sich das Land Baden-Württemberg offenbar festgelegt. „Ich hätte erwartet, dass hier Großzügigkeit herrscht“, sagt Schmid. Die Unternehmen – vor allem Einzelhändler, Gastronomen, Hotelbetreiber, Friseure etc. – stünden vor existenziellen Problemen. Es müsse jetzt rasch Geld fließen. Unbürokratisch, so Schmid.

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Was das Land aber biete, sei einerseits bürokratisch überladen und andererseits in der Ausführung „bedenklich“. Der Steuerberater muss sich hörbar beherrschen am Telefon, um nicht deutlicher zu werden. Das aktuelle Modell bestrafe diejenigen, die Rücklagen für spätere Investitionen gebildet hätten und belohne die, die schlecht gewirtschaftet haben. „Diejenigen, die vorsichtig gewirtschaftet haben, sind jetzt die Leidtragenden“, so Schmid.

Das führe zu Unverständnis und Ärger bei seinen Mandanten. Er betreue Unternehmer, die von den Auswirkungen der Corona-Krise bereits massiv betroffen seien, so Schmid,

Was ihn auch ärgert, ist, dass bei den Förderkrediten die jeweilige Hausbank zehn Prozent des Kreditrisikos zu tragen habe. „Das macht wieder Verhandlungen mit der Hausbank nötig“, so Schmid. Dabei müsse es jetzt schnell gehen, müsse das Geld fließen. Für die zehn Prozent Kreditrisiko müsse der jeweilige Antragsteller ja erneut Sicherheiten vorlegen, die er in der aktuellen Lage vielleicht nicht mehr habe.

Für seine Mandanten liegt ihm schlicht „am Herzen“, so Schmid, dass das Land hier unbürokratisch handele.

Unteressen meldete die Handwerkskammer Konstanz am Morgen, bereits dass rund 300 Anträge auf Landes-Soforthilfe am Donnerstagvormittag bei ihr eingegangen seien. Kurz vor 17 Uhr waren es dann schon 1000. Die Soforthilfe soll Unternehmen dabei unterstützen, akute Liquiditätsengpässe überbrücken zu können. Handwerkskammern und IHKs sind in das Programm eingebunden, um den Abwicklungsprozess zu beschleunigen.

„Wir arbeiten nun mit einem großen Team auf Hochtouren, damit die Anträge schnell an die L-Bank weitergeleitet und dort final bearbeitet werden können“, sagt Georg Hiltner, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Konstanz. Er rechnet mit mehreren 1000 Anträgen auf Soforthilfe, die in den nächsten Tagen eintreffen.

Zur Unterstützung der Unternehmen hat die Handwerkskammer Konstanz auch ihre Hotlinezeiten ausgeweitet. Die 07531-205-201 ist nun Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 20 Uhr erreichbar, um Fragen der Unternehmen zu beantworten.

Grundsätzlich können Selbstständige ohne Angestellte und Firmen mit bis zu fünf Beschäftigten einmalig bis zu 9000 Euro erhalten, die sie nicht zurückzahlen müssen. Für Firmen mit bis zu zehn Beschäftigten gibt es maximal 15.000 Euro, Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten sollen bis zu 30.000 Euro bekommen können. Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten dürfen ihre Auszubildenden bei der Beschäftigtenzahl voll anrechnen.

Welche Summen die Unternehmen tatsächlich erhalten, ist abhängig vom Schaden, der dem Betrieb seit dem 11. März unmittelbar aus der Coronavirus-Krise entstanden ist. Die Unternehmer müssen in einer eidesstattlichen Versicherung bestätigen, dass ihre Situation durch die Corona-Krise wirklich existenzbedrohend ist.

Rund 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Industrie- und Handelskammer (IHK) Schwarzwald-Baar-Heuberg stehen nach deren Angaben bereit, um die Antragsflut der von den Folgen der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen in der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg zu bewältigen. „Wir rechnen mit einer Zahl von Anträgen zum Soforthilfe-Programm der Landesregierung in fünfstelliger Größe innerhalb kürzester Zeit“, sagte IHK-Präsidentin Birgit Hakenjos-Boyd noch am Mittwoch.

„Daher hat es mich und die Mitglieder des Ehrenamts der IHK besonders gefreut, dass sich sehr viele Beschäftigte kurzfristig und freiwillig dazu bereit erklärt haben, bei der Prüfung der Anträge mitzuarbeiten. Wir tun alles, damit die Soforthilfe so schnell wie möglich bei den Unternehmen ankommt“, versichert die IHK-Präsidentin

Vor allem auch die Beratungen über die Corona-Hotline unter: 07721 922-244, (Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr, Samstag von 10 bis 14 Uhr), die aktuell täglich von mehr als 100 Anrufern in Anspruch genommen werden, gibt den Betrieben wichtige Orientierung. Auch per E-Mail ist unter [email protected] die Kontaktaufnahme möglich.

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Ralf
28. März 2020 20:48

Einfach ne neue Blamage für diese Regierung. Die kleinen Betriebe wo es wirklich brauchen könnten…….. Erstmal an die gesparten Kröten…. Dann wenn alles weg ist bekommst erst was……… Die grossen Unternehmen wie man lesen kann müssen keine Miete zahlen?
Der kleine Unternehmer kann sehen wo er bleibt…… Danke Deutschland zum Schämen einfach…….

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Baumeister
27. März 2020 18:06

Die Rücklagen für das Kurzarbeitergeld wurde einzig und allein von den
Arbeitgebern jahrzehntelang einbezahlt. Es ist keine Leistung des Staates

Soforthilfe: HK. IHK. Landesbank. Alles viel zu umständlich.
Die sind ja zu Gutzeiten zu nichts in der Lage . Das wird nichts.

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Claudia Maiberg
27. März 2020 13:05

Sehr geehrter Herr Schmid mit Team.
Wir sind eine kleine Gruppe von selbständigen Friseuren aus Rottweil und sind Ihnen sehr dankbar für diese Aufklärung an die Öffentlichkeit mit diesem Artikel.
Die Politik lässt alle glauben, dass wir Kleinunternehmer diese Soforthilfe ohne „wenn und aber“ erhalten.
Leider ist dem nicht so.
Liebe Grüsse
Corina Lehmann ( Salon Werni )
Annegret Geiger ( Salon Haargenau)
Salon H-P Rieble
T. Schobel-Schneider ( Haarlekin )
S. Dia ( Trend Hair Zimmern )
Birgit Jenter ( Salon Jenter )
Claudia Maiberg ( Salon Maiberg )

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Heike Ganter
Antwort auf  Claudia Maiberg
28. März 2020 1:41

Wie vor jeder Wahl…Grosse Klappe nichts dahinter

0
Ralf
Antwort auf  Claudia Maiberg
28. März 2020 10:50

Ist doch klar der Staat schenck uns Kleinunternehmer nicht . Nur LUG und TRUG wie immer, doch gerade die Kleinunternehmer baruchen HILFE ……. Ne ist schon beschlossen große Ketten brauchenm keine Miete zahlen, dabei haben die genung KOHLE einfach nur TRAURIG wie mit dem Bürger umgegangen wird , Gewerbesteuer Pflichtbeitrage IHK, Rundfunk usw. aber wenn es hard auf hard geht kommt nicht

0
Thomas
27. März 2020 10:02

Ich finde es Moralisch sehr bedenklich wie sich Konzerne (VW, Daimler, usw.) in dieser Zeit verhalten. Sie beantragen für Ihre Mitarbeiter in vielen Werken Kurzarbeitergeld obwohl sie ohne weiteres diese über einen bestimmten Zeitraum durch ihre Rücklagen bezahlen könnten. Die Konzerne sollten sich mal Gedanken machen durch wenn Sie eigentlich ihre ganze Gewinne machen. Es sind die vielen, vielen Mittelständische Betrieb mit all ihren Mitarbeitern und genau die müssen nun wieder am meisten bluten. Diese vielen Millionen Euro welche jetzt wieder genau in diese Konzerne gepumpt werden, würden wahrscheinlich tausenden von Klein und Kleinstbetriebe, an denen wir nach der Kriese… Weiterlesen »

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Thomas Schulze
27. März 2020 9:12

Ihrem Kommentar ist nichts hinzuzufügen. Gerechtigkeit ist bei der Verteilung der Milliarden vom Gesetzgeber ganz offensichtlich nicht vorgesehen. Die bisherigen Pressemitteilungen hingegen schwelgen von gleichermaßen öffentlichkeitswirksamen, als auch unzutreffenden Suggestionen hinsichtlich der vermeintlich vollmundigen staatlichen Hilfen für Klein- und Kleinstbetriebe. Nicht zu letzt deshalb ist und macht sich federführend Frau Dr. Hoffmeister-Kraut mit ihrer Partei auf alle Zeit unwählbar.

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Robin
27. März 2020 8:25

Mittelstand offenkundig nicht Systemrelevant aus Staatssicht.

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Joerg
27. März 2020 7:57

Unternehmen wie VW, Daimler und co. erhalten trotz Rücklagen in 3-stelliger Milliarden-Höhe hunderte Millionen Unterstützung für Ihre Kurzarbeiter. Wir Kleinunternehmer müssen erst den letzten Pfennig ausgegeben haben, bevor wir 9000€ beantragen dürfen… Alles beim Alten also, auch wenn die Regierung sich als der Retter in der Not aufspielt. Es ist und bleibt ein Witz wie Deutschland seine Sslbstständigen behandelt

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