Benachrichtigung

Trockenheit im Kreis Tuttlingen: Wasserentnahme aus Bächen bleibt bis Ende Oktober verboten

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Ein Beispiel aus dem Kreis Rottweil: Der Holdersbach - mit besonders niedrigem Wasserstand. Quelle: Landkreis Rottweil, Umweltschutzamt

LANDKREIS TUTTLINGEN. Wer im Landkreis Tuttlingen Wasser aus einem Bach oder Fluss abpumpen oder schöpfen will, muss weiter darauf verzichten: Das Landratsamt hat das Entnahmeverbot bis einschließlich 31. Oktober 2026 verlängert. Ursprünglich sollte die Allgemeinverfügung am 30. September auslaufen. Die Donau führt am Pegel Beuron extrem wenig Wasser, eine Entspannung sehen die Fachleute des Landes nicht.

Donau im Bereich „extrem niedrig“

Begründet wird die Verlängerung mit der weiter angespannten Lage an den Gewässern. Am Pegel Beuron, den das Landratsamt als repräsentativ für die Donau im Kreis Tuttlingen heranzieht, liegt der Abfluss derzeit im Bereich „Extrem niedrig (Niedrigwasser-Stufe 2)“. Auch die Vorhersagen für die kommenden Tage zeigen nach Angaben der Behörde weiterhin extrem niedrige Wasserstände.

Dazu kommt der Jahreslauf: Ihren niedrigsten Abfluss erreicht die Donau meist im September und Oktober – also genau in dem Zeitraum, um den das Verbot nun verlängert wird.

Das Landratsamt beruft sich zudem auf das Niedrigwasserinformationszentrum Baden-Württemberg. Dieses meldet, am Großteil der Pegel im Land lägen die Wasserstände auf einem extrem niedrigen Niveau. Ursache sei die seit Monaten anhaltende Trockenheit, die sich im „außergewöhnlich trockenen September“ nochmals deutlich verschärft habe. Eine nachhaltige Entspannung sei nicht in Sicht.

Warum jeder Eimer zählt

Führen Bäche und Flüsse wenig Wasser, wird es für Fische, Kleinlebewesen und Pflanzen im Gewässer eng: Das Wasser erwärmt sich schneller, der Sauerstoffgehalt sinkt. Jede zusätzliche Entnahme verringert den ohnehin geringen Abfluss weiter und kann die ökologische Lage verschärfen, so das Landratsamt.

Was verboten ist – und was nicht

Das Verbot betrifft die Entnahme von Wasser aus Flüssen und Bächen im Geltungsbereich der Allgemeinverfügung. Ausgenommen sind Entnahmen, für die eine wasserrechtliche Erlaubnis oder eine sonstige Ausnahme besteht. Den genauen Geltungsbereich und die Ausnahmen nennt die vollständige Allgemeinverfügung, die der Landkreis auf seiner Internetseite unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht hat.

Das Landratsamt bittet vor allem Grundstücks- und Gartenbesitzer, kein Wasser aus den betroffenen Gewässern zu entnehmen. Ob das Verbot nach dem 31. Oktober noch einmal verlängert oder vorher aufgehoben wird, will die Behörde von der Entwicklung der Wasserstände abhängig machen.

Auch im Kreis Rottweil gilt ein Verbot

Auch im benachbarten Landkreis Rottweil darf seit dem 25. Juni kein Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen entnommen werden. Die NRWZ hat im August nachgefragt, wie das Verbot hier umgesetzt wird: Das Landratsamt Rottweil hatte bis dahin eine einzige Ausnahme genehmigt und kein Bußgeldverfahren eingeleitet. Gießen mit Trinkwasser bleibt dort erlaubt.

Aktuelle Pegelstände und Vorhersagen für ganz Baden-Württemberg veröffentlicht das Niedrigwasserinformationszentrum unter niz.baden-wuerttemberg.de.

Autor / Quelle:NRWZ-Redaktion
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