LANDKREIS ROTTWEIL. Eine Genehmigung, kein Bußgeld: So fällt die Zwischenbilanz des Landratsamts nach sieben Wochen Wasserentnahmeverbot aus. Die Allgemeinverfügung vom 23. Juni, wirksam seit dem 25. Juni, gilt unverändert fort. Sie wurde weder eingeschränkt noch erweitert.
Anlass für die Nachfrage der NRWZ war ein Verdacht aus der Leserschaft. Unter unserem Bericht zur neuen Neckar-Flussschleife hatte ein Kommentator vermutet, Stadt und Landesgartenschau hielten sich nicht an das Verbot. Stadt und Regierungspräsidium hatten das bereits zurückgewiesen. Nun bestätigt die untere Wasserbehörde das aus ihrer Sicht: Eine wasserrechtliche Erlaubnis der Stadt Rottweil, eines städtischen Eigenbetriebs oder der Landesgartenschau Rottweil 2028 gGmbH zur Entnahme aus oberirdischen Gewässern gibt es nicht.
Der Punkt, an dem sich die Leserfrage auflöst
Mitgeschwungen war in den Kommentaren die Vermutung, die Stadt werde besser behandelt als Landwirte. Das Landratsamt widerspricht: Die Allgemeinverfügung gelte auch für Städte und Gemeinden. Sie untersage aber ausschließlich die Entnahme aus oberirdischen Gewässern, also aus Seen, Flüssen und Bächen.
Mit Trinkwasser dürfen dagegen alle weiter gießen – Kommunen wie Privatleute. Die Bewässerung von Grünflächen und Gärten bleibe im Landkreis zulässig, solange das Wasser nicht aus einem Oberflächengewässer stammt. Geboten sei allerdings ein sparsamer und verantwortungsvoller Umgang. Mehrere Gemeinden hätten sich bereits mit Rückfragen an das Landratsamt gewandt, um sicherzugehen, dass sie im Sinne der Verfügung handeln.
Einen Unterschied gibt es dennoch, und er ist praktischer Natur: Städte und Gemeinden sind zugleich Wasserversorger. Sie können Wasser über Hydranten aus ihrem Ringleitungsnetz beziehen. Genau darauf greift auch die Baufirma am Neckar zurück, die für die Revitalisierung ein Hydrantenstandrohr angemietet hat.
Eine Ausnahme für junge Bäume am Steilhang
Seit dem 25. Juni hat die untere Wasserbehörde eine einzige Einzelfallgenehmigung erteilt, und zwar an eine Privatperson. Sie darf eine Baumkultur in einer steilen Mischwaldfläche von Hand bewässern. Es geht um junge Sämlinge neu gepflanzter, klimaresilienter Baumarten in der empfindlichen Anwuchsphase, die vor akutem Trockenstress geschützt werden sollen.
Daneben bestehen im Landkreis ältere wasserrechtliche Erlaubnisse, die das Verbot unberührt lässt. Sie betreffen vor allem Wasserkraftanlagen, Fischzuchten und Nassholzlagerplätze, dazu vereinzelte Kühlwasserentnahmen. In den meisten Fällen handelt es sich um Aus- und Wiedereinleitungen, bei denen das Wasser dem Gewässer also wieder zugeführt wird. Menge, Qualität und Temperatur sind dabei über die Bestimmungen der jeweiligen Erlaubnis geregelt.
Kontrolliert wird vor allem auf Hinweis
Kontrolliert werde im Rahmen der allgemeinen Außendiensttätigkeiten immer wieder an den Gewässern, teilt das Landratsamt mit. Hinzu kämen gezielte anlassbezogene Kontrollen, in der Regel nach Hinweisen von Gemeinden oder Bürgern. Bußgeldverfahren wurden bislang keine eingeleitet.
Ein Ende des Verbots ist nicht in Sicht. Die Pegellage im Landkreis und im ganzen Land sei angespannt, auch kurze Regenepisoden führten nicht zu einer langfristigen Entspannung. Das Umweltschutzamt gehe nicht davon aus, dass sich die Niedrigwasserlage in diesem Sommer noch so weit erholt, dass die Allgemeinverfügung aufgehoben werden kann.
Seit 2022 fast jedes Jahr
Bemerkenswert ist, wie schnell aus einer Ausnahmemaßnahme Routine geworden ist. Zum ersten Mal erließ das Landratsamt eine solche Allgemeinverfügung im Jahr 2022. In den Jahren davor hatte die Behörde die Bevölkerung lediglich über Pressemitteilungen gebeten, Wasserentnahmen freiwillig einzuschränken.
Seit 2022 wird der Gemeingebrauch der Gewässer jährlich eingeschränkt – mit einer einzigen Ausnahme, dem niederschlagsreichen Sommer 2024. Üblicherweise erstreckt sich die Einschränkung über Juni, Juli und August, teilweise bis in den September.
Und sie dürfte länger werden. Die kritische Phase werde sich künftig weiter ausdehnen, wenn Trockenperioden früher im Jahr beginnen und bis in die Herbstmonate andauern, heißt es aus dem Landratsamt. Schon jetzt lasse sich beobachten, dass die Zeiträume mit kritischen Niedrigwasserständen zunehmend länger werden.