Donnerstag, 18. April 2024

Ex-Unternehmer kommt noch mal davon

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Ein Jahr und zehn Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung, zusätzlich Schuldentilgung von mindestens 15000 Euro in drei Jahren über das bisherige Maß hinaus. Diese Strafe verhängte das Schöffengericht am Amtsgericht Rottweil über einen Geschäftsmann aus der Region.

Der 42-Jährige hatte Schulden von einem aufgegebenen Gewerbebetrieb. Als Vertriebsmann arbeitete inzwischen er zwar und verdiente auch gutes Geld. Seine Provisionen ließ er aber auf das Konto seiner Gattin überweisen – die auch mit angeklagt war. Damit, so die Staatsanwaltschaft, hatte er das Geld den Gläubigern entzogen. Und sie hatten auch keinen Zugriff darauf, als er 2020 Insolvenz anmelden musste. Es ging dabei zunächst immerhin um 33 Monate und einen Betrag im niedrigen sechsstelligen Bereich. Außerdem hatte er bei der „Versicherung an Eides Statt“, vulgo „Offenbarungseid“, geflunkert.

Im Prinzip wollte der Angeklagte auch die vorgeworfenen Fakten nicht bestreiten. Aber die Verteidiger des Ehepaars, aus Hessen und Thüringen gen Rottweil gereist, bezweifelten, dass ihre Mandanten von vorn herein das Geld den Gläubigern hätten entziehen wollen. Vorwiegend aber machten sie rechtliche Gründe geltend. Und der Richter folgte ihnen auch ein Stück weit.

Prozessabrede

Und so kam es, dass am ersten Verhandlungstag eine gemeinsame Lösung gesucht wurde. Das dreiköpfige Gericht, die Staatsanwältin und die Verteidiger berieten hinter geschlossenen Türen, um eine Prozessabrede zu treffen. Und, wie Richter Niefer im Anschluss der Öffentlichkeit berichtete, auch gefunden. Das Verfahren gegen die 37-jährige Ehefrau wurde eingestellt, gegen die Zahlung eines Monatslohns.

Schwieriger wurde es beim Ehemann. Zwar wurden die ersten 18 Fälle eingestellt, weil es darauf nicht mehr ankomme. Doch kam erschwerend hinzu, dass er ein ganzes Bündel von Vorverurteilungen hatte, von Betrug über Körperverletzung, Diebstahl und Fahren mit zwei Promille Alkohol im Blut. Am meisten aber fiel die Strafe ins Gewicht, die er sich eingehandelt hatte, als er seinen Betrieb führte und unter anderem die Sozialversicherungs-Beiträge für die Angestellten nicht abführte. Zu der Zeit, als er die Taten beging, stand er von da her noch unter Bewährung.

Keinen Spielraum mehr

Das machte Staatsanwältin Alexandra Schaumann die Zustimmung zur erneuten Bewährung nach der Absprache sichtlich schwer. Sie stellte beim Angeklagten angesichts der bisherigen Verurteilungen eine gewisse „kriminelle Veranlagung“ fest. Für ihn spreche aber unter anderem, dass er einer geregelten Arbeit nachgeht. „Ihre Bewährungszeit muss glatt verlaufen, Sie haben keinen Spielraum mehr“, sagte sie dem Angeklagten, „es ist Ihre letzte Chance.“

„Gewisse Dreistigkeit“

Besonders schwer, so begründete Richter Niefer das Urteil, falle die falsche Versicherung an Eides Statt. Das brachte ihm auch die größte Einzelstrafe („Einsatzstrafe“) von zehn Monaten. Der Angeklagte sei mit einer „gewissen Dreistigkeit“ vorgegangen. Das spreche ebenso gegen eine Bewährung wie die Tatsache, dass er noch unter Bewährung stand. Andererseits lägen die Taten schon länger zurück, und der Angeklagte habe sein „turbulentes Leben“ hinter sich gebracht, als er die Fassade als erfolgreicher Unternehmer aufrecht erhalten habe. Das Gericht traue ihm aber zu, die Situation jetzt im Griff zu haben. Für ihn spreche auch das Geständnis, ohne das der Prozess wohl bis Ende des Jahres dauern müsste. Die Zahlungen an die Gläubiger als Bewährungsauflage müssten zusätzlich zu den Pfändungen geleistet werden – je Monat mindestens 300 Euro und nicht der gesamte Betrag am Ende der Bewährungszeit, die das Gericht auf drei Jahre festlegte.

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Wolf-Dieter Bojus
... war 2004 Mitbegründer der NRWZ und deren erster Redakteur. Mehr über ihn auf unserer Autoren-Seite.