Mit einer neuen Satzung über die Nutzung von „Wohnungen für besondere Bedarfsgruppen“, sprich: Obdachlosenunterkünften, befasst sich am Donnerstag der Schramberger Gemeinderat. Nachdem es bereits im Verwaltungsausschuss dazu eine lebhafte Diskussion gab, ist das nun auch im Gemeinderat zu erwarten.
Schramberg. Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, das Halten von Tieren bis auf Kleinsttiere zu verbieten. Begründet hatte sie das auch mit einem Verwaltungsgerichtsurteil, das geurteilt habe, in diesem Punkt sei die Satzung nicht konkret genug. Nach Auskunft eines Anwalts der Betroffenen hatte die Stadtverwaltung aber noch andere Fehler bei der Wegnahme von zwei Hunden begangen (wir haben berichtet).
Ausschuss sah Diskussionsbedarf
Im Verwaltungsausschuss wollten die Mitglieder noch keine Beschlussempfehlung geben. Einige Ratsmitglieder hatten darauf verwiesen, dass für manche Menschen in Obdachlosigkeit ein Hund der einzige Sozialpartner sei. Ihnen das Tier wegzunehme, sei sehr problematisch. Die Verwaltung hatte zugesagt, man werde nach Lösungen für die Betroffenen suchen.
Auf der anderen Seite bedeuten schlecht erzogene Hunde in einer Unterkunft wie dem Meierhof Stress und Gefahr für andere Personen. So soll einer der Hunde, die die Stadt hatte wegnehmen lassen, auch später mehrfach andere Personen angegriffen haben.
Keine Änderung zu erkennen
In der Vorlage für den Gemeinderat, die der für den Verwaltungsausschuss entspricht, geht Fachbereichsleiter Matthias Rehfuß nicht auf die im Verwaltungsausschuss geäußerten Änderungswünsche ein. Ebenfalls unverändert geblieben ist der Paragraf 7 Absatz 3 wonach das Halten von Tieren untersagt ist.

Inwiefern die Verwaltung, wie von Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr im Verwaltungsausschuss zugesagt, Anregungen übernommen hat, ist nicht ersichtlich.
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