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Rottweil will Fasnachts- und Katharinenmarkt streichen – Marktgebühren sollen steigen

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Eine Institution in Rottweil: der Wochenmarkt. (Archivfoto: Hak).

Die Stadt Rottweil will ihre Märkte neu ordnen: Der Fasnachtsmarkt und der Katharinenmarkt sollen ab 2027 ersatzlos entfallen, die Standgebühren auf dem Wochenmarkt steigen. Das geht aus einer Vorlage der Ordnungsverwaltung hervor, über die der Kultur-, Sozial- und Verwaltungsausschuss am Mittwoch, 23. September, öffentlich berät. Entscheiden soll der Gemeinderat am 7. Oktober.

Die Verwaltung schlägt vor, sowohl die Marktordnung als auch die Marktgebührenordnung vollständig neu zu fassen. Beide sollen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Die Marktordnung wurde zuletzt 2010 geändert, die Gebührenordnung zuletzt zum Jahr 2021.

Sechs statt acht Krämermärkte

Bisher sieht die Marktordnung acht Krämermärkte im Jahr vor. Künftig sollen es sechs sein: der Benediktusmarkt am 21. März, der Georgimarkt am 23. April, der Johannimarkt am 24. Juni, der Bartholomäusmarkt am 24. August, der Heiligkreuzmarkt am 14. September und der Kirchweihmarkt am Montag nach Kirchweih.

Wegfallen sollen der Fasnachtsmarkt, der bislang am Mittwoch vor dem Schmotzigen Donnerstag stattfand, und der Katharinenmarkt am 25. November. Beschließt der Gemeinderat die Neufassung, gäbe es an der Fasnet 2027 bereits keinen Fasnachtsmarkt mehr.

Weniger Händler, halbe Einnahmen

Die Verwaltung begründet den Schritt mit der Nachfrage. Beide Märkte hätten in den vergangenen Jahren einen „massiven Rückgang“ bei Händlern und Besuchern erlebt, heißt es in der Vorlage. Während die etablierten Termine im Frühjahr und Spätsommer im Schnitt 800 Euro an Standgebühren einbrächten, seien es beim Fasnachts- und beim Katharinenmarkt zuletzt nur noch rund 400 Euro pro Markttag gewesen. Viele Händler reisten mangels Umsatz nicht mehr an.

Hinzu kommt aus Sicht der Stadt die Logistik. Der Fasnachtsmarkt falle genau in die Zeit, in der Absperrungen und Tribünen für die Rottweiler Fasnet aufgebaut werden. Das belaste Bauhof und Ordnungsverwaltung in einer ohnehin kritischen Phase. Der Katharinenmarkt wiederum blockiere die Obere Hauptstraße mitten in der Aufbauphase des Weihnachtsmarkts.

Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing seien angehört worden und stimmten der Reduzierung zu, schreibt die Verwaltung. Die verbleibenden sechs Termine sollen gezielter vermarktet werden.

Wochenmarkt: Gebührenrahmen statt fester Satz

Für den Wochenmarkt, der mittwochs und samstags stattfindet, soll es künftig keinen festen Gebührensatz mehr geben, sondern einen Rahmen. Pro angefangenem Meter und Markttag sollen zwischen 2,50 und 5 Euro fällig werden. Bisher sind es 2,30 Euro. Wer halbjährlich im Voraus zahlt, soll künftig 53 bis 60 Euro je Meter zahlen statt bisher 48,30 Euro.

Die Verwaltung spricht von einer „moderaten Erhöhung um durchschnittlich ca. 10 Prozent“. Der Rahmen soll es ihr erlauben, künftig flexibler auf finanzielle Entwicklungen zu reagieren. Rechnerisch gilt die Zehn-Prozent-Marke allerdings nur für den unteren Rand: 2,50 Euro liegen knapp neun Prozent über dem bisherigen Satz. Am oberen Rand wäre die Tagesgebühr mehr als doppelt so hoch wie heute, bei der Halbjahreszahlung läge sie knapp ein Viertel darüber. Für einen fünf Meter breiten Stand würden pro Markttag statt bisher 11,50 Euro künftig zwischen 12,50 und 25 Euro fällig. Welcher Satz innerhalb des Rahmens konkret gelten soll und wer darüber entscheidet, geht aus der Vorlage nicht hervor.

Auf Krämermärkten und sonstigen Spezialmärkten sollen künftig 4 Euro je angefangenem Meter gelten, Umsatzsteuer inklusive. Den bisherigen Satz nennt die Vorlage nicht.

Lastschrift und Bewerbung per E-Mail

Neu ist auch, wie gezahlt wird: Wochenmarkthändler sollen ihre Gebühren künftig per SEPA-Lastschrift abbuchen lassen können. Die Verwaltung will damit den Aufwand für Rechnungen und Barzahlung senken. Auf den Krämermärkten kassiert weiterhin der Marktmeister direkt am Markttag.

Bewerbungen um einen Standplatz sollen nicht mehr nur schriftlich, sondern auch elektronisch möglich sein. Und wer seinen zugewiesenen Platz nicht belegt, verliert ihn schneller: Bisher durfte die Stadt einen Platz erst eine Stunde nach Marktbeginn anderweitig vergeben, künftig soll das sofort möglich sein.

Marktflächen offener gefasst

Auch wo die Märkte stattfinden, soll künftig weniger genau festgelegt sein. Bisher nennt die Marktordnung die Obere Hauptstraße, die Rathausgasse, die Straße am Münsterplatz, die Oberamteigasse und den Münsterplatz, als Ausweichfläche den Parkplatz Groß’sche Wiese. Künftig heißt es nur noch: Obere Hauptstraße oder „andere geeignete Plätze“.

Was die Stadt finanziell erwartet

Durch den Wegfall der beiden Märkte entgehen der Stadt nach eigener Rechnung rund 800 Euro im Jahr. Die höheren Gebühren sollen das mehr als ausgleichen: Unterm Strich rechnet die Verwaltung mit Mehreinnahmen von etwa 1.500 Euro jährlich. Dazu kämen Einsparungen bei Personal und Bauhof-Einsätzen, die in der Vorlage aber nicht beziffert werden.

Der Kultur-, Sozial- und Verwaltungsausschuss berät am Mittwoch, 23. September, öffentlich über die Neufassung. Der Gemeinderat soll am Mittwoch, 7. Oktober, beschließen.

Autor / Quelle:NRWZ-Redaktion
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