Am Samstag, 27. März, tritt in Schramberg eine neue Corona-Allgemeinverfügung in Kraft. Darüber berichtet de Stadt am frühen Freitagabend in einer Pressemitteilung. Eine erweiterte Maskenpflicht in den Ortskernen und die Begrenzung der Kundenzahl pro Quadratmeter im Einzelhandel sollen dazu beitragen, das Infektionsgeschehen zu verlangsamen.
„In den vergangenen Tagen sind die Fallzahlen bei uns rasant gestiegen. In Abstimmung mit dem Landratsamt sehen wir uns deshalb gezwungen, diese Allgemeinverfügung zu erlassen“, sagt Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr. Der Inzidenzwert der Großen Kreisstadt lag am Freitag bei 310 und damit deutlich über den Zielwerten der Landesregierung. „Besondere Sorge,“ so Eisenlohr, „bereitet uns, dass wir Hinweise auf eine Verbreitung der britischen Mutation haben.“
„Ab Samstag wird im Einzelhandel die maximal mögliche Kundenzahl wieder begrenzt. Erlaubt ist ein Kunde pro 20 Quadratmeter Ladenfläche“, so die Stadt.

Außerdem gelte ab jetzt die Maskenpflicht auch in den Ortskernen von Tennenbronn, Waldmössingen und Sulgen, wenn der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Menschen nicht sicher eingehalten werden könne. Für Personen, die zu einem Haushalt gehören, gelte der Abstand natürlich nicht. Das Team des städtischen Bauhofs werde im Laufe des Samstags Hinweisschilder anbringen, die auf die neue Regel in den Ortskernen hinweisen.
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