Das städtische Wahlamt weist darauf hin, dass die Briefwahl im Vorfeld der Europa- und Kommunalwahl rechtzeitig beantragt werden sollte. Die Alternative zum Wahllokal ist auch dieses Jahr wieder sehr beliebt. Bereits 4.200 Mal wurden Wahlunterlagen im Rathaus beantragt.
Rottweil – Das städtische Wahlamt bittet die Bürgerinnen und Bürger, rechtzeitig die Anträge zu stellen und den Postweg einzuplanen. Der Antrag auf Briefwahl kann per Post, elektronisch (Online-Formular auf www.rottweil.deoder per E-Mail an wahlamt@rottweil.de) eingereicht werden. Man kann den Antrag aber auch persönlich im Alten Rathaus abgeben oder im Briefkasten einwerfen. Nur ein Telefonanruf ist vom Gesetzgeber ausgeschlossen, da eine schriftliche Beantragung notwendig ist.
Für Kurzentschlossene: Für den Online-Antrag auf Briefwahl gilt die Frist 5. Juni. Da die Zusendung der Unterlagen über die Post erfolgt, sollte ein Antrag aber nach Möglichkeit früher erfolgen. Wer seine Unterlagen persönlich beantragen und abholen möchte, kann dies bis zum 7. Juni, 18 Uhr, im Alten Rathaus tun. Krankheitsbedingt kann die Briefwahl sogar bis zum Wahlsonntag 15 Uhr durch einen Bevollmächtigten beantragt werden. Logischerweise können diese Briefe nicht mehr per Post zugestellt werden. Die Stadt Rottweil empfiehlt, die Wahlbriefe bereits ab dem 5. Juni nicht mehr per Post zu verschicken, sondern im Rathaus im Briefkasten einzuwerfen.
Übrigens: Wie immer bekommen alle Wahlberechtigten die Urnenwahl-Stimmzettel für die Kommunalwahlen (Gemeinderat-, Kreistag- und gegebenenfalls Ortschaftsrat) per Post nach Hause geschickt, damit die Stimmzettel auch beim Urnenwahlgang in Ruhe zu Hause ausgefüllt werden können. Die Briefwähler erhalten also die Kommunalwahl-Stimmzettel doppelt, und zwar bis spätestens 8. Juni. „Das lässt sich aus organisatorischen Gründen nicht anders machen“, heißt in einer Pressemitteilung der Stadtverwaltung. Der Grund: Der Versand der Urnenwahlstimmzettel an sämtliche Wahlberechtigen muss angesichts der großen Menge so frühzeitig vorbereitet werden, dass der Rücklauf an Briefwahlanträgen dabei nicht berücksichtigt werden kann.
Den Europawahl-Stimmzettel, hingegen, – hier ist nur eine Stimme zu vergeben – erhält man für die Urnenwahl ausschließlich im Wahllokal.
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