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Gehweg statt Radweg: Polizei ahndet – aber zählt nicht

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Lesezeit 10 Min.
Zeus-E-Roller beim Rottweiler Bahnhof. Foto: Peter Arnegger

Rottweil hat kein Zahlenproblem mit Rad- und E-Scooter-Verstößen. Es hat ein Zahlen-Nichtproblem: Wer auf dem Gehweg fährt, wird verwarnt – aber nirgendwo erfasst. Das Polizeipräsidium Konstanz gibt auf unsere Anfrage detailliert Auskunft über Zuständigkeiten, Unfälle und die Grenzen der eigenen Statistik.

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Wer sich in Rottweil über Radfahrer oder E-Scooter-Fahrer auf dem Gehweg ärgert, landet mit seiner Beschwerde bei der Polizei – nicht beim Ordnungsamt. Die Trennlinie verläuft zwischen fahrendem und stehendem Fahrzeug: Für die Kontrolle während der Fahrt ist das Polizeirevier Rottweil zuständig, für falsch oder behindernd abgestellte E-Scooter die Stadt.

Wie oft solche Verstöße tatsächlich geahndet werden, lässt sich allerdings nicht beziffern. Es handelt sich um geringfügige Ordnungswidrigkeiten, die per Verwarnung erledigt werden – und die werden statistisch nicht erfasst. Dasselbe gilt für Hinweise und Beschwerden aus der Bevölkerung: Auch sie werden nicht aktenkundig geführt. Belastbare Zahlen zur Frage, wie verbreitet das Phänomen in Rottweil ist, existieren damit schlicht nicht.

Was sich dagegen sehr wohl beziffern lässt, sind Unfälle. Bei Radfahrenden zählte die Polizei innerorts 22 Unfälle im Jahr 2024, 24 im Jahr 2025 und bislang 15 im laufenden Jahr 2026 – mit jeweils mehreren Schwerverletzten. Bei E-Scootern sind es konstant vier Unfälle pro Jahr, 2026 bereits nach knapp acht Monaten erreicht. Der Blick in die Einzelfälle zeigt ein wiederkehrendes Muster: Immer wieder kollidieren Rad- oder E-Scooter-Fahrende, die verbotswidrig den Gehweg benutzen, beim Queren der Fahrbahn mit Autos, deren Fahrer nicht mit ihnen rechnen.

Schwerpunktkontrollen gab es in diesem Jahr bereits mehrere – allerdings mit Blick auf den Radverkehr. Eigene Aktionen speziell für E-Scooter wurden bislang nicht durchgeführt, und weitere gemeinsame Kontrollen oder Präventionsmaßnahmen mit der Stadt Rottweil sind derzeit nicht geplant. Bürgerinnen und Bürgern rät die Polizei zugleich ausdrücklich davon ab, Verstöße auf eigene Faust zu verfolgen.


“Die Kolleginnen und Kollegen haben E-Scooter im Blick”

Die NRWZ hat sich mit einem Fragenkatalog an das Polizeipräsidium Konstanz gewandt. Hier die Antworten der Pressestelle im Wortlaut.

Welche Behörde ist in Rottweil für die Kontrolle und Verfolgung von Rad- und E-Scooter-Fahrern zuständig, die unerlaubt Gehwege benutzen? Wie sind die Aufgaben zwischen Polizei und Stadt verteilt?

Für die Kontrolle von Rad- und E-Scooter-Fahrern während der Fahrt und die Ahndung entsprechender Verstöße ist die Polizei zuständig. Die Zuständigkeit des Ordnungsamtes der Stadt liegt beim ruhenden Verkehr – also z. B. falsch oder behindernd abgestellte E-Scooter.

Wie viele Verstöße wegen unerlaubten Fahrens auf Gehwegen wurden 2024, 2025 und bislang 2026 im Stadtgebiet Rottweil festgestellt? Bitte nach Möglichkeit getrennt nach Fahrrädern und E-Scootern ausweisen.

Da es sich hierbei um eine geringfügige Ordnungswidrigkeit handelt, welche durch eine sogenannte Verwarnung geahndet wird, gibt es keine statistische Erfassung. Ich kann Ihnen daher keine verifizierten Zahlen nennen.

Wie viele Beschwerden oder Hinweise aus der Bevölkerung sind der Polizei in diesem Zusammenhang in den genannten Zeiträumen bekannt geworden?

Auch entsprechende Hinweise aus der Bevölkerung werden nicht aktenkundig erfasst und sind somit nicht statistisch auswertbar.

Hat die Polizei gezielte Kontrollen des Rad- und E-Scooter-Verkehrs in Rottweil durchgeführt? Wenn ja, wann, an welchen Schwerpunkten und mit welchen Ergebnissen?

Das Polizeirevier Rottweil führte in diesem Jahr bereits mehrere Schwerpunktkontrollen mit Blick auf den Radverkehr im Revierbereich durch. E-Scooter-Verstöße, die im Rahmen dessen festgestellt werden, kommen natürlich ebenfalls zur Anzeige. Da es sich bei den Verstößen in der Regel um geringfügige Ordnungswidrigkeiten handelt, welche durch eine sogenannte Verwarnung geahndet werden, gibt es keine statistische Erfassung.

Schwerpunktkontrollen speziell E-Scooter betreffend wurden bislang nicht durchgeführt. Die Kolleginnen und Kollegen des Polizeireviers Rottweil haben den E-Scooter-Verkehr aber natürlich im Blick und kontrollieren diesen auch entsprechend im täglichen Dienst.

Wie viele Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Fahrrädern beziehungsweise E-Scootern ereigneten sich 2024, 2025 und bislang 2026 im Stadtgebiet? Wie viele davon betrafen Gehwege oder Konflikte mit Fußgängern? Wie viele verletzte Personen gab es dabei, möglichst aufgeschlüsselt nach leicht und schwer verletzt?

Unfälle mit Beteiligung Radfahrender (Fahrrad/Pedelec) im Stadtgebiet Rottweil:

  • 2024 waren es 22 Unfälle innerorts, davon 4 mit Schwerverletzten, 12 mit Leichtverletzten und 6 mit Sachschaden
  • 2025 waren es 24 Unfälle innerorts, davon 5 mit Schwerverletzten, 14 mit Leichtverletzten und 5 mit Sachschaden
  • 2026 waren es bislang 15 Unfälle innerorts, davon 1 mit Schwerverletzten und 14 mit Leichtverletzten

Im Zusammenhang mit Gehweg bzw. Konflikte mit Fußgängern:

2024

  • Bei einem Unfall kam ein Radfahrer beim Auffahren auf den Gehweg zu Fall.
  • Bei einem Unfall wollte ein Pkw aus einem Grundstück auf die Fahrbahn fahren und kollidierte mit einem Radfahrer, der verbotswidrig auf dem Gehweg fuhr.

2025

  • Hier gab es einen Unfall zwischen einem Radfahrer und einem Fußgänger. Der Fußgänger wollte die Straße queren, ohne auf den Verkehr zu achten. Hierbei kam es zur Kollision zwischen dem auf der Fahrbahn fahrenden Radfahrer und dem Fußgänger.

2026

  • Bei zwei Unfällen stürzten Fahrradfahrer alleinbeteiligt bei der Kurvenfahrt auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg aufgrund von Glatteis.
  • Bei einem Unfall befuhr ein Radfahrer verbotswidrig den Gehweg. Hier kam es beim Queren der Fahrbahn an einem Fußgängerüberweg zum Unfall mit einem Pkw.
  • Bei einem Unfall stürzte ein Radfahrer beim Auffahren auf den Gehweg.

Unfälle mit E-Scootern im Stadtgebiet Rottweil:

  • 2024 waren es 4 Unfälle innerorts, davon 2 mit Schwerverletzten und 2 mit Leichtverletzten
  • 2025 waren es 4 Unfälle innerorts, davon 1 mit Schwerverletzten und 3 mit Leichtverletzten
  • 2026 waren es bislang 4 Unfälle innerorts, davon 1 mit Schwerverletzten, 2 mit Leichtverletzten und einer mit Sachschaden

Im Zusammenhang mit Gehweg bzw. Konflikte mit Fußgängern:

2024

  • Bei einem Unfall befuhr ein E-Scooter verbotswidrig den Gehweg. Hier kam es zum Unfall beim Queren der Fahrbahn an einem Fußgängerüberweg mit einem Pkw.

2025

  • Bei einem Unfall befuhr ein E-Scooter verbotswidrig den Gehweg. Hier kam es beim Queren der Fahrbahn an einem Fußgängerüberweg zum Unfall mit einem Pkw.
  • Bei einem Unfall befuhr ein E-Scooter-Lenker verbotswidrig den Gehweg und übersah dabei eine Fußgängerin. Es kam zum Zusammenstoß.

2026

  • Bei einem Unfall fuhr ein Pkw bei Grün über die Ampel, um anschließend rechts abzubiegen. Dabei übersah der Autofahrer einen E-Scooter-Fahrer, der ebenfalls bei Grün die Fußgängerfurt entgegen der Fahrtrichtung querte.
  • Bei einem Unfall wollte ein Pkw von einem Grundstück auf die Fahrbahn fahren und übersah dabei einen E-Scooter-Fahrer, der verbotswidrig auf dem Gehweg fuhr.

Liegen Erkenntnisse zu Unfällen oder Verstößen vor, bei denen Kraftfahrzeuge Rad- oder E-Scooter-Fahrende mit zu geringem Seitenabstand überholten? Wie häufig wurde ein solcher Verstoß geahndet?

Im Stadtgebiet von Rottweil wurden keine Unfälle aufgrund eines zu geringen Seitenabstands beim Überholen gemeldet.

Da es sich bei den Verstößen um eine geringfügige Ordnungswidrigkeit handelt, welche durch eine sogenannte Verwarnung geahndet wird, gibt es keine statistische Erfassung.

Gibt es in Rottweil bekannte räumliche Schwerpunkte für Konflikte zwischen Fußgängern, Radfahrern, E-Scootern und Kraftfahrzeugen?

Konkrete räumliche Schwerpunkte für Konflikte zwischen Fußgängern, Radfahrern, E-Scootern und Kraftfahrzeugen sind uns nicht bekannt. Grundsätzlich kommt es dort zu Konflikten, wo sich mehrere Verkehrsteilnehmer mit unterschiedlichen Verkehrsmitteln den Verkehrsraum teilen müssen. Dies dürfte natürlich insbesondere im Innenstadtbereich der Fall sein.

Welche Möglichkeiten haben Bürgerinnen und Bürger, solche Verstöße zu melden? Sind Fotos oder Videos erforderlich, und welche Angaben werden für eine erfolgversprechende Anzeige benötigt?

Bürgerinnen und Bürger, welche entsprechende Beobachtungen entgegen den oben genannten Regeln machen bzw. sich durch E-Scooter bedrängt oder gefährdet fühlen, können sich jederzeit an das Polizeirevier Rottweil unter Tel. 0741 4770 wenden. Eventuell festgestellte Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten verfolgen wir konsequent.

Rät die Polizei davon ab, zur Beweissicherung gefährliche Situationen zu schaffen, Personen zu verfolgen oder während der Fahrt zu fotografieren?

Wir raten grundsätzlich davon ab, selbst gefährliche Situationen zu schaffen, um E-Scooter-Fahrer zu verfolgen oder gar anzuhalten. Um einen konkreten Verkehrsverstoß zu dokumentieren, kann es zulässig sein, ein Foto der Situation zu erstellen und der Polizei zweckgebunden als Beweismittel zu übergeben. Dies ist jedoch an enge Voraussetzungen geknüpft, was z. B. Unbeteiligte betrifft. Eine anschließende Verbreitung bzw. Veröffentlichung des Bildes ist ebenfalls nicht erlaubt.

Sind gemeinsam mit der Stadt Rottweil weitere Kontrollen oder Präventionsmaßnahmen geplant?

Bislang plant das Polizeirevier Rottweil keine weiteren Kontrollen oder Präventionsmaßnahmen mit der Stadt Rottweil.

Die Antworten stammen aus der Pressestelle des Polizeipräsidiums Konstanz (Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit).

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