Ein vierseitiges Schreiben ohne Absender wirft der Stadt vor, bei der Mietförderung für Geschäfte einzelne Betriebe zu bevorzugen – und nennt den Rottweiler Shop von Stefan Walliser. Die NRWZ hat nachgefragt und -geschaut: bei der Stadt, bei Walliser, in den Ratsunterlagen. Das Ergebnis entlastet den Beschuldigten. Und legt an anderer Stelle offen, wo das Programm tatsächlich Schwächen hat.
ROTTWEIL – Der Umschlag lag im Briefkasten der Redaktion, ohne Absender, ohne Unterschrift. Vier Seiten, überschrieben mit „Wacht endlich auf! Wie lange soll das noch so weitergehen?“. Der Text liest sich, als wäre er aus mehreren Facebook-Posts zusammenkopiert: Emojis, Abstimmungsoptionen zum Ankreuzen, Aufforderungen, „in die Kommentare“ zu schreiben. Er klagt über Baustellen, Leerstände und „Kioske“, die nicht die richtige Kundschaft brächten. Er fordert ein Ende der „zwei Jahre Vollsperrung“ am Friedrichsplatz. Und er endet mit dem Satz: „Der Bürgermeister muss weg!“
Dazwischen steht ein Abschnitt, der aus der allgemeinen Unmutsbekundung eine konkrete Anschuldigung macht. „Am Beispiel des Rottweiler Shops von Stefan Walliser“, heißt es dort, gebe es „erheblichen Klärungsbedarf“. Warum werde dieses Geschäft gefördert? Welche Voraussetzungen seien erfüllt worden? Wie sei sichergestellt, dass „andere, möglicherweise stärker auf Unterstützung angewiesene Betriebe dieselben Chancen erhalten“? Der Verfasser fordert „eine transparente Darstellung der Förderentscheidung, der Vergabekriterien und der Prüfung möglicher Interessenkonflikte“.
Das sind legitime Fragen. Sie werden allerdings so gestellt, als habe noch niemand sie beantwortet. Das stimmt nicht. Die NRWZ hat die Förderung an den Rottweiler Shop im Dezember 2025 gemeldet, mit Pressefoto der Stadt, auf dem Walliser neben Oberbürgermeister Christian Ruf steht. Die Förderrichtlinie wurde im April 2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen und steht im Netz. Im Mai 2026 hat die Verwaltung dem Gemeinderat öffentlich Bilanz vorgelegt, mit Namen und Fotos aller geförderten Betriebe – der Rottweiler Shop ist dabei.
Wer eine namentlich genannte Person in die Nähe von Vetternwirtschaft rückt, muss sich an Fakten messen lassen. Die NRWZ hat deshalb die Stadtverwaltung mit neun Fragen konfrontiert, Stefan Walliser um Stellungnahme gebeten und die Ratsunterlagen ausgewertet. Was dabei herauskam, in sechs Kapiteln.
1. Das Programm: Was „Starte in Rottweil“ ist
Das Mietförderprogramm trägt den Namen „Starte in Rottweil“ und existiert seit dem 1. Juli 2024. Beschlossen hat es der Kultur-, Sozial- und Verwaltungsausschuss am 17. April 2024, öffentlich, auf Vorlage von Wirtschaftsförderer Alexander Stengelin. Die Begründung damals: Der Strukturwandel im Einzelhandel, durch Corona beschleunigt, habe in B-Lagen und vereinzelt auch in A-Lagen der Innenstadt zu „langfristigen Leerständen“ geführt; mit Blick auf die Landesgartenschau 2028 seien „Trading-Down-Effekte mit Nachdruck zu vermeiden“.
Die Mechanik ist einfach. Wer in Erdgeschosslage im zentralen Versorgungsbereich der Innenstadt einen inhabergeführten Betrieb neu eröffnet, übernimmt, verlagert oder erheblich erweitert, kann einen Mietzuschuss beantragen. Im ersten Jahr zahlt die Stadt bis zu 70 Prozent der Nettokaltmiete, höchstens 700 Euro im Monat; im zweiten Jahr die Hälfte davon, also bis zu 350 Euro. Das Geld fließt nicht an den Händler, sondern direkt an den Vermieter, der die Miete entsprechend senkt. Über zwei Jahre sind das maximal 12.600 Euro pro Betrieb. Die Energieversorgung Rottweil legt einmalig bis zu 500 Euro Gutschrift auf Versorgungsrechnungen obendrauf.
Die Richtlinie zählt auf, welche Branchen gewünscht sind: Bekleidung in Nischen, Lederwaren, Tierbedarf, Drogerie, Sport, Haushaltswaren, Spielwaren, Bücher, Elektronik, Uhren und Schmuck, Blumen – und ausdrücklich „Regional- und Spezialitätenangebote“ sowie „Geschenke, Kunstgegenstände und Kunsthandwerk“. Darüber hinaus „sonstige neue, attraktive Formate“, auch aus Handwerk, Dienstleistung und Gastronomie. Der Gemeinderat hat dafür 45.000 Euro pro Jahr bereitgestellt, von 2025 bis einschließlich 2028. Dann soll evaluiert und über eine Fortführung entschieden werden.
Eine Bedürftigkeitsprüfung sieht die Richtlinie nicht vor. Gefördert wird ein Konzept, nicht eine Notlage. Das ist eine politische Entscheidung, die man kritisieren kann – sie ist aber so beschlossen worden, und sie gilt für alle Bewerber gleich.
2. Das Gremium: Wer entscheidet
Über die Anträge entscheidet kein Ratsgremium, sondern ein eigens gebildeter „Ausschuss für Mietförderung“. Ihm gehören an: Oberbürgermeister Christian Ruf als Vorsitzender, Bürgermeisterin Ines Gaehn, Wirtschaftsförderer Alexander Stengelin, die Innenstadtmanagerin (zunächst Kerstin Ohnmacht, heute Birgit Deibler-Seile), Michael Grimm von der Bacchus Vinothek als Vertreter des Einzelhandels und Philipp Merz von Merz Immobilien für die Immobilienwirtschaft.
Bewerber stellen dem Ausschuss ihr Konzept samt den vorgesehenen Räumen persönlich vor, anschließend berät das Gremium ohne sie. „Die Bewertung orientiert sich an der beschlossenen Förderrichtlinie, den Zielen des Förderprogramms sowie dem Beitrag des jeweiligen Vorhabens zur Attraktivität und Angebotsvielfalt der Innenstadt“, schreibt die Stadt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
3. Die Bilanz: Zwölf Zusagen, vier Absagen
Bis zum Zwischenbericht vom 13. Mai 2026 haben 16 Konzepte vor dem Ausschuss präsentiert. Zwölf erhielten eine Zusage, vier nicht. Acht Förderungen laufen, drei Betriebe standen im Mai noch vor der Eröffnung, einer – das Möbelgeschäft Möbelerya – hat nach zwölf Monaten wieder geschlossen. Die Stadt rechnet daraus eine Ausfallquote von 12,5 Prozent und hält sie für gering; statistisch scheiterten 20 bis 30 Prozent der Einzelhandelsgründungen in den ersten zwei Jahren. Fair ist der Vergleich nur bedingt: Die meisten Geförderten sind noch mitten in der Subventionsphase. Ob sie sich halten, zeigt sich, wenn der Zuschuss ausläuft.
Ausgezahlt wurden im zweiten Halbjahr 2024 ganze 770 Euro, im Jahr 2025 dann 26.180 Euro. Für 2026 erwartet die Stadt 39.992,50 Euro – das Budget ist damit erstmals nahezu ausgeschöpft. Die Folge benennt die Verwaltung selbst: „Nicht jedes grundsätzlich förderfähige Konzept“ könne berücksichtigt werden, Vorhaben müssten „hinter anderen Konzepten zurückstehen“. Man habe „Verständnis dafür, dass dies bei nicht berücksichtigten Bewerbern zu Enttäuschungen führen kann“.
Nicht in den 16 enthalten sind Interessenten, die die Verwaltung schon vorab aussortiert hat – weil das Objekt außerhalb des Fördergebiets lag oder weil ein Konzept „schon vielfach in der Innenstadt vorhanden ist“. Wie viele das waren und wer darüber entschied, geht aus den Unterlagen nicht hervor.
4. Der Fall Walliser: Was Stadt und Betreiber sagen
Der Rottweiler Shop in der Lorenzgasse 3 ist ein Concept-Store für Souvenirs, Geschenkartikel, Regionalprodukte und Zubehör rund um die Hunderasse Rottweiler. Betreiberin ist die SW Holding GmbH von Stefan Walliser, Gründer der Rottweiler Agentur arvenio marketing. Der Laden hat am 4. Dezember 2025 eröffnet; der Online-Shop ging zwei Wochen zuvor live.
Die Stadt bestätigt: Walliser hat sein Konzept am 27. Mai 2025 dem Ausschuss vorgestellt und eine Förderung „entsprechend der geltenden Förderrichtlinie“ erhalten. Auffällig an diesem Tag: Oberbürgermeister Ruf saß nicht im Gremium. Entschieden haben Gaehn, Stengelin, Grimm, Ohnmacht und Merz. Die Förderung läuft seit Januar 2026, dem ersten vollen Monat nach Eröffnung. Sie sei „nicht eigens für diesen Betrieb geschaffen“, so die Stadt, sondern Teil des regulären Programms, das „grundsätzlich allen Unternehmen offen“ stehe.
Walliser selbst antwortete am selben Tag, an dem die Anfrage einging. Er bestätigt den Ablauf in allen Punkten: Bewerbung, Präsentation am 27. Mai 2025, Beratung ohne ihn, Zusage „zeitnah per E-Mail“, Auszahlung an den Vermieter. Die konkrete Fördersumme nennt er nicht, sagt aber, man schöpfe „nicht die maximale Höhe der Förderung aus“. Die Gesellschafterverhältnisse habe er offenlegen müssen; Änderungen seien meldepflichtig, „da die Förderung dann erlöschen könnte“.
Dass seine Betreibergesellschaft eine bereits bestehende Holding ist, verschweigt er nicht: Sie sei „in den Jahren davor nicht operativ tätig“ gewesen, den Rottweiler Shop habe es „zuvor an keinem anderen Standort“ gegeben. Das ist der Punkt, an dem der anonyme Vorwurf vermutlich ansetzt – hier wird kein Existenzgründer mit Bankkredit gefördert, sondern ein etablierter Unternehmer, der ein neues Geschäftsfeld eröffnet. Die Richtlinie unterscheidet das nicht. Sie fragt nach Konzept, Lage und Branche. Und in drei ihrer Zielkategorien – Geschenke, Regionalangebote, Tierbedarf – passt der Rottweiler Shop ohne Verrenkung.
Wie es dem Laden geht, sagt Walliser ungewöhnlich offen: „Bislang haben wir lediglich in drei Monaten schwarze Zahlen geschrieben.“ Die Förderung sei deshalb „eine spürbare Entlastung beim Aufbau des Geschäfts“. Baustellen erschwerten die Planung zusätzlich. Er plädiert dafür, solche Programme „deutlich auszubauen, da eine Innenstadt ohne ein attraktives Angebot zum Museum verkommt“ – und setzt eine Spitze gegen den unbekannten Briefschreiber: Man solle sich auf jene konzentrieren, die Gewerbesteuer zahlen und Arbeitsplätze schaffen, „und nicht diejenigen, die vom Spielfeldrand anonym genau wissen, wie es funktioniert, ohne selbst etwas zu gestalten“.
5. Was am Vorwurf dran ist – und was nicht
Nicht belegt ist eine Bevorzugung. Walliser ist einer von zwölf Geförderten. Er wurde in derselben Runde bewilligt wie die Wohnraumstylisten von Miriam Pöllath, das Hanfstüble von Manuel Müller und Pattys Konditorei von Patricia Schneider. Sein Konzept erfüllt die Richtlinie. Die Vergabe wurde öffentlich gemacht, lange bevor der Brief geschrieben wurde. Wer hier Intransparenz beklagt, hat nicht nachgelesen.
Berechtigt ist die Kritik an einer Stelle, die der Brief nur streift: der Prüfung von Interessenkonflikten. Die Förderrichtlinie enthält dazu kein Wort. Was die Stadt beschreibt – ein betroffenes Ausschussmitglied „nimmt an der betreffenden Entscheidung nicht teil“ – ist gelebte Praxis, keine schriftliche Regel. Die Stadt nennt als Beispiel Philipp Merz, der nicht mitstimme, wenn es um eine Immobilie aus seinem Bestand gehe. Ob am 27. Mai 2025 ein Mitglied an der Abstimmung nicht teilgenommen hat, sagt sie nicht. Und dass auch Michael Grimm als aktiver Innenstadthändler über potenzielle Mitbewerber mitentscheidet – der Rottweiler Shop führt Sekt, Bier, Kaffee und Pralinen –, kommt in der Antwort nicht vor.
Nicht bekannt war bislang, dass sich die Praxis des Ausschusses von der beschlossenen Grundlage entfernt hat. Die Richtlinie sagt: „Pro Jahr können bis zu drei Mietförderungen vergeben werden.“ Tatsächlich wurden zwölf in knapp zwei Jahren bewilligt – doppelt so viele. Die Stadt begründet das nachvollziehbar: Weil zwischen Zusage und Eröffnung oft Monate vergehen, werde Geld gebunden, das sonst verfalle; solange das Gesamtbudget eingehalten werde, lasse der Ausschuss „im Einzelfall auch mehr Förderungen“ zu. Auch der Förderbeginn wurde verschoben, vom Mietvertragsabschluss auf die Eröffnung, und eine Frist bis zur Eröffnung eingeführt. Beides steht im Zwischenbericht als „angepasst“. Beschlossen hat der Gemeinderat am 13. Mai 2026 aber nur, den Bericht „zur Kenntnis“ zu nehmen. Eine förmliche Änderung der Richtlinie findet sich in den Unterlagen nicht. Die Richtlinie räumt dem Ausschuss zwar ein, „über Ausnahmen im Einzelfall“ zu entscheiden – ob eine dauerhafte Verdopplung der Vergabezahl noch eine Ausnahme ist, darüber lässt sich streiten.
6. Der Rest des Briefs: Baustellen, Kioske, Bürgermeister
Der Brief ist zu drei Vierteln kein Brief über die Mietförderung, sondern über den Friedrichsplatz. Hier hat der Verfasser in einem Punkt recht: Die Vollsperrung ist tatsächlich auf zwei Jahre angelegt. Die Bauarbeiten starten mit einer Vollsperrung des Friedrichsplatzes voraussichtlich ab Montag, 9. März, und dauern bis Herbst 2027. Grund sind umfangreiche Leitungsarbeiten der ENRW im Untergrund. Zunächst werden Gas-, Wasser- und Abwasserleitungen saniert, bevor der Friedrichsplatz ab Herbst neu gestaltet und städtebaulich aufgewertet wird. Für die Platzgestaltung sind 1,85 Millionen Euro im Haushalt 2025 veranschlagt; einen von den Freien Wählern geforderten Kostendeckel lehnte der Rat ab. Die Leitungsarbeiten und der neue Busbahnhof kommen hinzu. Allerdings: Seit dem Baustart sind gut sieben Monate vergangen. „Zwei Jahre Belastung“ sind Prognose, noch nicht Erfahrung.
Was die Stadt gegen die Folgen tut, hat sie der NRWZ aufgelistet: Informationsveranstaltungen für Betriebe im Dezember 2025, eine Bürgerinformation im Januar 2026, Bauzaunbanner, Schaufenstergestaltung im ehemaligen Müller-Markt, regelmäßiger Austausch des Innenstadtmanagements mit den Anliegern und ein Veranstaltungsprogramm „Brückensommer“ mit Baustellenfest und „Brückensamstagen“. Ob das die Umsatzverluste der Anlieger aufwiegt, kann niemand beziffern – Zahlen zu Frequenz oder Umsatz nennt die Stadt nicht.
Die Behauptung, es verschwänden „immer mehr Geschäfte“, belegt der Brief nicht. Die Stadt hält dagegen, dass acht Leerstände durch das Förderprogramm besetzt wurden und drei weitere Eröffnungen anstehen. Beides kann zugleich wahr sein – eine Innenstadt verliert und gewinnt Betriebe. Eine Leerstandsbilanz, die beides gegeneinander rechnet, liegt öffentlich nicht vor.
Bleibt der Schlusssatz. „Der Bürgermeister muss weg“ meint den Oberbürgermeister; Rottweil hat beides, und nur einer ist gewählt. Christian Ruf ist seit 2022 im Amt, die nächste reguläre Wahl steht 2030 an. Wer ihn vorher loswerden will, braucht ein Abwahlverfahren mit Zweidrittelmehrheit im Gemeinderat und anschließendem Bürgerentscheid. Davon ist in Rottweil nichts bekannt. Der Satz ist eine Stimmungsäußerung, kein politisches Vorhaben.
Fazit
Der anonyme Brief fordert Transparenz über einen Vorgang, der transparent war. Belege für eine Bevorzugung des Rottweiler Shops liefert er nicht, und die Recherche hat keine gefunden. Was er trifft, trifft er eher zufällig: Ein Förderausschuss, in dem Händler und Immobilienwirtschaft mitentscheiden, arbeitet ohne schriftliche Befangenheitsregel; die Zahl der Förderungen wurde ohne förmlichen Beschluss verdoppelt; wie viele Interessenten vorab aussortiert werden, weiß niemand außer der Verwaltung. Das sind keine Skandale. Es sind Lücken, die eine Verwaltung schließen kann, bevor der nächste Brief kommt – mit oder ohne Absender.
Transparenzhinweis: Der Rottweiler Shop hat bei der NRWZ bezahlte Anzeigen veröffentlicht. Der Autor kennt Stefan Walliser persönlich, beide sind befreundet. Die Stadt Rottweil ist Anzeigenkundin der NRWZ. Keine der genannten Stellen hatte Einfluss auf diesen Text.
Die Mietförderung in Zahlen
Programm: „Starte in Rottweil“, seit 1. Juli 2024, befristet bis 2028
Budget: 45.000 Euro pro Jahr
Förderung: Jahr 1 bis 70 % der Kaltmiete (max. 700 €/Monat), Jahr 2 bis 35 % (max. 350 €/Monat), Auszahlung an den Vermieter; ENRW-Gutschrift einmalig bis 500 €
Bewerbungen vor dem Ausschuss: 16 – davon 12 Zusagen, 4 Absagen
Ausgezahlt: 770 € (2024), 26.180 € (2025), rund 40.000 € (2026, Prognose)
Entscheidung: Ausschuss für Mietförderung – OB Ruf (Vorsitz), BM Gaehn, Wirtschaftsförderer Stengelin, Innenstadtmanagerin Deibler-Seile, Michael Grimm (Bacchus Vinothek), Philipp Merz (Merz Immobilien)
Die geförderten Betriebe mit Förderbeginn (Stand Mai 2026):
Möbelerya (Dez. 2024, seit Dez. 2025 geschlossen) · Sinneskontor, Markthalle (Dez. 2024) · Motion & Mind (Jan. 2025) · Hanfstüble, Am Stadtgraben (Apr. 2025) · Pattys Konditorei (Jul. 2025) · Wohnraumstylisten (Okt. 2025) · Rottweiler Shop, Lorenzgasse (Jan. 2026) · Anima Reformer Pilates (Apr. 2026) · drei weitere Zusagen, Eröffnung stand im Mai noch aus · ein Betrieb nach zwölf Monaten geschlossen