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Ölspur in Rottweil: Ein Räumfahrzeug war’s – Stadt: „Wir bedauern den Vorfall“

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Um gleich zwei Ölspuren hatte sich die Rottweiler Feuerwehr am Samstag zu kümmern. Wobei nur das Öl selbst eine Gemeinsamkeit zwischen den Fällen darstellt, alles andere ist komplett unterschiedlich.

(Rottweil). Fall 1: die umfangreiche, aber ungefährliche Ölspur. Diese zog sich am späteren Samstagvormittag zur besten Marktzeit durchs nördliche Stadtgebiet. Nägelesgraben, Tannstraße, Dursch- und Hochwaldstraße, werden von Stadtbrandmeister Frank Müller nach einem Blick ins Einsatzprotokoll genannt. Er war selbst nicht vor Ort sondern auf einer Tagung, ihn vertrat der Einsatzleiter vom Dienst, der stellvertretende Stadtbrandmeister Markus Württemberger.

Acht Feuerwehrleute hätten sich um die Ölspur gekümmert – und das gut eineinhalb Stunden lang, von 10 bis 11.39 Uhr. Sie hätten vor allem neuralgische Stellen abgestreut, etwa Kreuzungsbereiche. Denn es habe sich um Hydrauliköl gehandelt, habe ihm sein weiterer Stellvertreter, Rainer Knoblauch, berichtet, so Müller. Ein Öl, das den Untergrund nicht allzu rutschig macht und das nur als ein dünner Film aufgetragen gewesen wäre. Der Verursacher habe nicht einmal allzu viel dieses Öls verloren – wegen der regennassen Straßen habe man den in Regenbogenfarben glänzenden Film aber gut sehen können, so der Stadtbrandmeister. Es habe aber kaum Rutschgefahr bestanden.

Für den Einsatz hätten sie viel von ihrem Bindemittel verbraucht, so Müller. Das sei aber kein Problem, am heutigen Montag bereits habe die Rottweiler Wehr eine neue Lieferung davon erhalten.

Und der Verursacher: Wie die NRWZ erfuhr, handelte es sich dabei um ein städtisches Fahrzeug. Ein Streufahrzeug, an dem ein Hydraulikschlauch leckte. Müller bestätigte dazu, dass der Verursacher bekannt sei und eine Rechnung für den Einsatz erhalten werde. Die wird in dem Fall also offenbar an die Stadt Rottweil gehen.

Ein Sprecher der Stadt bestätigte das auf Nachfrage der NRWZ. „Die Ölspur ist wie vermutet durch ein städtisches Räumfahrzeug entstanden, das im Winterdienst im Einsatz war.“ Das erklärt auch, warum so viele Straßen gleichzeitig betroffen sind. Grund sei eine undichte Hydraulikleitung gewesen. „Nachdem der Schaden entdeckt wurde, hat der Betriebshof in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr umgehend ein Bindemittel aufgebracht“, so der Sprecher weiter. „Nach unserer ersten Einschätzung ist es durch das rasche Eingreifen gelungen, den Schaden in Grenzen zu halten und ein Eindringen ins Erdreich und ins Kanalnetz so weit wie möglich zu vermeiden.“

Im Namen der Stadtverwaltung ergänzt er: „Wir bedauern den Vorfall sehr und bitten die Bevölkerung für die damit verbundene Verschmutzung um Entschuldigung.“ Das Räumfahrzeug sei mittlerweile repariert worden und wieder einsatzfähig. „Da demnächst ohnehin eine Ersatzbeschaffung ansteht“, sagt der Sprecher abschließend, „wird es übrigens bald ausgemustert.“

Für den Fall der Fälle, dass doch irgendwo eine größere Menge des Hydrauliköls in die Kanalisation geraten sein könnte, habe die Feuerwehr wiederum die ENRW-Leute von der Kläranlage verständigt. „Diese wissen ganz gerne vorher, was auf sie zukommt“, so Müller.

Fall 2: die gefährliche Ölspur. Es passierte schon zuvor an diesem Samstag. Gegen 7 Uhr verunfallte ein Lieferwagen auf der B 27 zwischen Rottweil und Villingendorf. Die Fahrerin hatte sich bei einem Kreisverkehr ver- oder überschätzt, die Straßenglätte jedenfalls unterschätzt, der Transporter schanzte darüber. Dabei riss die Ölwanne auf. Einige hundert Meter weiter, an der Abzweigung zur neuen JVA, blieb das Auto dann endgültig liegen.

Hier handelte es sich um Motoröl, das die Feuerwehr, von der Polizei hinzugerufen, vorfand. „Zäh und rutschig“ sei das, so Stadtbrandmeister Müller. Und eine Gefahr für Verkehrsteilnehmer, hauptsächlich für welche auf zwei Rädern. Daher sei die Feuerwehr hier besonders gründlich vorgegangen und habe schon einiges an Bindemittel verbraucht.

Die Polizei meldete den Unfall: Demnach kam es zu einem Blechschaden in Höhe von insgesamt rund 5000 Euro. Die 58-jährige Fahrerin eines VW Crafter bremste laut dem Bericht vor dem Kreisverkehr B27/L424. Nach derzeitigem Stand blockierte dabei das Lenkrad, der Wagen rutschte, überfuhr zwei Verkehrsschilder und den Kreisverkehr. Der VW kam erst einige Meter weiter zum Stehen. Durch die Kollision trat Öl auf die Straße, welches die alarmierte Feuerwehr Rottweil entfernte. Ein Abschlepper kümmerte sich um den verunfallten Wagen.

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Peter Arnegger (gg)
Peter Arnegger (gg)https://www.nrwz.de
... ist seit gut 25 Jahren Journalist. Mehr über ihn hier.

7 Kommentare

  1. Die Diskutanten sollten sich mal die entsprechende Rechtsvorschrift ansehen:

    https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__142.html

    (1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er
    1.
    zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
    2.
    eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,
    wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    Es muss zunächst einmal klar bewiesen sein, dass das Aufreißen der Ölwanne überhaupt bemerkt wurde! Ein Geräusch vom Boden her, dass man offensichtlich diesen berührt hat, bedeutet noch nicht, dass man tatsächlich und wissentlich einen meldepflichtigen Unfall mit Schaden für Dritte verursacht hat! Der Schutzzweck des § 142 StGB ist, die Interessen Geschädigter zu schützen. „Der Tatbestand ist ausgeschlossen, wenn nur der Verursacher selbst Schaden erleidet“ (Fischer, Kommentar StGB, § 142, Rd.Nr.10)

    Außerdem gilt hier:

    (4) Das Gericht mildert in den Fällen der Absätze 1 und 2 die Strafe (§ 49 Abs. 1) oder kann von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht (Absatz 3).

    Die Feststellungen waren hier möglich, ob „freiwillig“ oder unfreiwillig durch Liegenbleiben mag dahingestellt sein!

    • Wenn das Gericht darüber hirnen muss, ob eine Fahrzeugführerin neben dem Ausreißen der Ölwanne das Niederwalzen von zwei Verkehrszeichen, die jeweils ja eine gewisse Höhe hatten und mächtig Bumms machen, bemerkt oder nicht bemerkt hat – dann ist es weit gekommen.

      Oder mit anderen Worten: Äh ja, Here Spengler…

  2. Also irgendjemand lügt da doch bei Fall 2: NRWZ/Feuerwehr behaupten, die Fahrerin wäre abgehauen und einige hundert Meter weiter dann defekt liegen geblieben. Und die Polizei sagt, die Fahrerin wäre direkt an der Unfallstelle am Kreisverkehr geblieben.

    Wer lügt?

  3. Wieso spricht die Polizei nicht von Unfallflucht?

    Wenn ich über einen Kreisverkehr schanze, mir die Ölwanne aufreiße und 2 Verkehrsschilder niedermähe, dann habe ich unverkennbar einen Unfall. Und wenn ich dann einige 100m weiter fahre, dann bin ich geflüchtet.

    Wieso verharmlost das die Polizei Konstanz?

    • Vielleicht versucht man noch bis zur nächsten Haltemöglichkeit zu kommen, wie bspw. eine Bushaltestelle, da steht man dann nicht mitten auf der Straße.
      Mit der Polizei-Sache sind sie aber sicher an einer ganz heißen Sache dran, da bin ich mir sicher. Das Konstanzer Polizeipräsidium versucht uns aufmerksamen Zeitungslesern arglistig zu verschweigen, dass sogar für Laien erkennbare Fahrerflüchte, doch keine sind. Ich fürchte das Geheimnis dahinter ist so schrecklich, dass wir die Wahrheit gar nicht ertragen könnten.

      • Hast du wieder getrunken? Dabei weißt du doch ganz genau, dass man weder betrunken noch nach Verunfallung fahren darf. Jedwedes Fortbewegen ist strafbar. Selbst in Villingendorf und wenns nur vom Musti heim aufs Sofa ist.

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