Schramberger Burgen: Die Lichter bleiben aus

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Schramberg.  Betretene Gesichter gab es bei einer Reihe von Ratsmitgliedern, als Matthias Rehfuß unter Bekanntgaben am Donnertagabend verkündete, die Burgenbeleuchtung müsse abgeschaltet bleiben. In seiner Funktion als „Untere Naturschutzbehörde“ habe er den Antrag der CDU-Fraktion und den anschließend Gemeinderatsbeschluss geprüft, wonach die Burgen bis 24 Uhr angestrahlt werden sollen.

Rehfuß betonte, das Gesetz sei eindeutig. Bevor die Strahler weiter brennen, müsse die Stadt die Auswirkungen auf Insekten prüfen. „Wir werden nicht umhinkommen, ein Artenschutzgutachten erstellen zu lassen oder abzuschalten“, so Rehfuß. “Wir haben keine andere Wahl, es gibt keinen Ermessensspielraum.“

Insektenfauna muss geschützt werden

Rehfuß verwies auf den Gesetzestext (Paragraf 21 Abs. 1 NatSchG): „Eingriffe in die Insektenfauna durch künstliche Beleuchtung im Außenbereich sind zu vermeiden.“  Sind zu vermeiden heißt ganz klar: müssen vermieden werden.  Und weiter: „Beim Aufstellen von Beleuchtungsanlagen im Außenbereich müssen die Auswirkungen auf die Insektenfauna, insbesondere deren Beeinträchtigung und Schädigung, überprüft werden und die Ziele des Artenschutzes berücksichtigt werden.“.

Deshalb müssten die Auswirkungen auf die Insektenfauna mit dem Interesse an der Beleuchtung der Burgen abgewogen werden. Die Auswirkungen müssen so gering als möglich sein. „Hierfür bedarf es sicherlich eines Konzeptes und einer Beleuchtung mit ‚insektenfreundlichen Strahlern‘.“

Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr erklärte: „Wir müssen die Burgenbeleuchtung so lange abschalten, bis wir wieder ins Gremium kommen können.“ Das sei der Fall, wenn die Stadt ein Artenschutzgutachten habe erstellen lassen. „Aber auch dann ist nicht sicher, ob wir einschalten können und eine Ausnahmeregelung erhalten.“

Im Herbst 2021 hatte die Fraktion SPD-Buntspecht beantragt, die Stadt möge die Burgenbeleuchtung prüfen, da das neue Naturschutzgesetz solche Beleuchtungen in geschützten Gebieten eigentlich verbiete.

Kompromiss  abgeschmettert

In einem ersten Beschluss hatte der Gemeinderat ein Gutachten eines Beleuchtungsexperten angefordert. Dieser kam zum Ergebnis, dass die bisherige Beleuchtung der Burgen nicht zulässig sei. Die Verwaltung hatte daraufhin eine Beleuchtung im Winterhalbjahr bis 22 Uhr als Kompromiss vorgeschlagen. Außerdem sollten die Strahler insektenfreundlich umgerüstet werden.

Auf Antrag der CDU hat die Ratsmehrheit aus CDU, Freier Liste und „Aktive Bürger“ mit 13 zu 10 Stimmen beschlossen, weil die Burgenbeleuchtung „identitätsstiftend“ sei, sollten die Burgen bis 24 Uhr angestrahlt werden und Veränderungen an den Strahlern nur dann vorgenommen werden, wenn welche kaputtgehen. Daraufhin ließ die Stadt zunächst die Strahler bis Mitternacht an – schaltete aber kurz darauf nach Beschwerden aus der Bürgerschaft die Burgenbeleuchtung vollständig aus.

Das interessiert diese Woche



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Schramberg.  Betretene Gesichter gab es bei einer Reihe von Ratsmitgliedern, als Matthias Rehfuß unter Bekanntgaben am Donnertagabend verkündete, die Burgenbeleuchtung müsse abgeschaltet bleiben. In seiner Funktion als „Untere Naturschutzbehörde“ habe er den Antrag der CDU-Fraktion und den anschließend Gemeinderatsbeschluss geprüft, wonach die Burgen bis 24 Uhr angestrahlt werden sollen.

Rehfuß betonte, das Gesetz sei eindeutig. Bevor die Strahler weiter brennen, müsse die Stadt die Auswirkungen auf Insekten prüfen. „Wir werden nicht umhinkommen, ein Artenschutzgutachten erstellen zu lassen oder abzuschalten“, so Rehfuß. “Wir haben keine andere Wahl, es gibt keinen Ermessensspielraum.“

Insektenfauna muss geschützt werden

Rehfuß verwies auf den Gesetzestext (Paragraf 21 Abs. 1 NatSchG): „Eingriffe in die Insektenfauna durch künstliche Beleuchtung im Außenbereich sind zu vermeiden.“  Sind zu vermeiden heißt ganz klar: müssen vermieden werden.  Und weiter: „Beim Aufstellen von Beleuchtungsanlagen im Außenbereich müssen die Auswirkungen auf die Insektenfauna, insbesondere deren Beeinträchtigung und Schädigung, überprüft werden und die Ziele des Artenschutzes berücksichtigt werden.“.

Deshalb müssten die Auswirkungen auf die Insektenfauna mit dem Interesse an der Beleuchtung der Burgen abgewogen werden. Die Auswirkungen müssen so gering als möglich sein. „Hierfür bedarf es sicherlich eines Konzeptes und einer Beleuchtung mit ‚insektenfreundlichen Strahlern‘.“

Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr erklärte: „Wir müssen die Burgenbeleuchtung so lange abschalten, bis wir wieder ins Gremium kommen können.“ Das sei der Fall, wenn die Stadt ein Artenschutzgutachten habe erstellen lassen. „Aber auch dann ist nicht sicher, ob wir einschalten können und eine Ausnahmeregelung erhalten.“

Im Herbst 2021 hatte die Fraktion SPD-Buntspecht beantragt, die Stadt möge die Burgenbeleuchtung prüfen, da das neue Naturschutzgesetz solche Beleuchtungen in geschützten Gebieten eigentlich verbiete.

Kompromiss  abgeschmettert

In einem ersten Beschluss hatte der Gemeinderat ein Gutachten eines Beleuchtungsexperten angefordert. Dieser kam zum Ergebnis, dass die bisherige Beleuchtung der Burgen nicht zulässig sei. Die Verwaltung hatte daraufhin eine Beleuchtung im Winterhalbjahr bis 22 Uhr als Kompromiss vorgeschlagen. Außerdem sollten die Strahler insektenfreundlich umgerüstet werden.

Auf Antrag der CDU hat die Ratsmehrheit aus CDU, Freier Liste und „Aktive Bürger“ mit 13 zu 10 Stimmen beschlossen, weil die Burgenbeleuchtung „identitätsstiftend“ sei, sollten die Burgen bis 24 Uhr angestrahlt werden und Veränderungen an den Strahlern nur dann vorgenommen werden, wenn welche kaputtgehen. Daraufhin ließ die Stadt zunächst die Strahler bis Mitternacht an – schaltete aber kurz darauf nach Beschwerden aus der Bürgerschaft die Burgenbeleuchtung vollständig aus.

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Martin Himmelheber (him)
Martin Himmelheber (him)
... begann in den späten 70er Jahren als freier Mitarbeiter unter anderem bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Schramberg. Mehr über ihn hier.